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Autor Thema: Nun auch Gaspreissenkung widersprochen  (Gelesen 5639 mal)

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Offline jimwalker

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Nun auch Gaspreissenkung widersprochen
« am: 04. März 2009, 12:49:42 »
Hallo liebe Mitstreiter,
am 11.3.09 wird meine Verhandlung stattfinden. auch im Hinblick darauf, habe ich der Gaspreissenkung zum 1.3.09 mit folgendem Text widersprochen:

Widerspruch gegen Ihre zu geringe Gaspreissenkung zum 01.03. 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben Ihre Gaspreise zum 1. März 2009 auf  7,44 Cent/kWh brutto Arbeitspreis Grundpreistarif, bzw. 6,25 Cent/kWh brutto Arbeitspreis Sondervertrag gesenkt. Sie begründen das damit, dass Ihre Bezugskosten sinken, offensichtlich als Reaktion auf die angebliche Erdölpreisbindung Ihrer Beschaffungskosten. Seit Juli 2008 sind die Ölpreise dramatisch um zwei Drittel gesunken. Sie liegen damit seit geraumer Zeit sogar unter dem Preis in 2004. Deshalb wäre es auch folgerichtig, die Preise analog anzupassen und auf den Stand von Oktober 2004, (4,94 Cent/kWh brutto Arbeitspreis Grundpreistarif, bzw. 3,81 Cent/kWh brutto Arbeitspreis Sondervertrag, 19 % MwSt. berücksichtigt) zu senken, und zwar unverzüglich!
Es grenzt zudem an Wucher und widerspricht § 315 BGB, wenn Sie die mehr als deutlich gefallenen Einkaufspreise zum größten Teil erst zu Ende der Heizperiode an die Gaskunden weitergeben. Sollten Sie geltend machen, dass die Gaspreise nicht den Ölpreisen entsprechend gefallen wären, wäre das ein Beweis, dass die sog. Ölpreisbindung keine wirkliche Bedeutung hätte. Ich verweise auch auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 04.11.2008 und halte trotz der von Ihnen vorgenommenen Preisabsenkung auch Ihre neuen Preise für unbillig i. S. d. § 315 Abs. 1 BGB.  Die Billigkeit der Gaspreise gemäß § 315 BGB kann ohnehin nur durch nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachgewiesen werden. Ich fordere Sie deshalb zum wiederholten Male auf, dies zu tun.
Bis dahin widerspreche ich auch der Billigkeit der von Ihnen künftig verlangten Erdgasgesamtpreise.
Ich darf Sie bitten auch dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen und mir den Erhalt kurzfristig schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen

Vielleicht kann ja jemand was damit anfangen.
Freundliche Grüße
jimwalker

Offline RuRo

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Nun auch Gaspreissenkung widersprochen
« Antwort #1 am: 04. März 2009, 12:59:12 »
@jimwalker
In welchem Vertragsverhältnis nehmen Sie Gas ab - grundversorgter Haushaltskunde oder Sondervertragskunde.

Im Rahmen eines Sondervertrags kommt es auf die Billigkeit überhaupt nicht an, sondern auf eine, vor oder bei Vertragsabschluss, wirksam einbezogene Preisanpassungsklausel, die der Inhaltskontrolle standhält.

Also, wie schaut\'s konkret bei Johnny Walker  ;) aus?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline jimwalker

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Nun auch Gaspreissenkung widersprochen
« Antwort #2 am: 04. März 2009, 15:02:58 »
Hallo, das ist nicht so einfach.
Wie in anderem Beitrag von mir (wurde nach Grundtarif abgerechnet) kundgetan, bin ich der Meinung, dass ich Sondervertragskunde bin, weil ich der Kündigung seiner Zeit widersprochen habe. Da wurde mir der zwangsweise Wechsel in die Grundversorgung angedroht. Dies wurde jedoch nicht, wie gedroht sofort, also ab Mai 2007,sondern erst mit der Abrechnung für 2008 gemacht.
Dagegen habe ich natürlich auch widersprochen. Wie nun der Status ist wird bestimmt nächste Woche das Gericht klären müssen.
Vorsorglich habe ich halt der Preissenkung widersprochen.
MfG
jimwalker
(Wie es bei jonny walker aussieht, weiß ich nicht. Der wird bestimmt nicht solche Probleme haben.) :D

 

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