Energiepreis-Protest > HanseWerk
E.ON Hanse bei Bundeskartellamt angezeigt
RR-E-ft:
E.ON Hanse beim Bundeskartellamt angezeigt
corsair:
--- Zitat ---Tatsächlich herrsche auf dem Markt für Heizstrom, der oft bis zu 50 Prozent günstiger angeboten werde als Haushaltsstrom, praktisch noch kein Wettbewerb, meint auch Thorsten Storck vom Verbraucherportal Verivox: \"Heizstromkunden sind die Stiefkinder des Wettbewerbs.\" Der Wechsel zu anderen Anbietern sei in der Regel nicht möglich, da diese keine Sondertarife anböten.
--- Ende Zitat ---
Warum ist das eigentlich so ?
Weshalb bieten andere Lieferanten nicht auch günstigen Nachtstrom / Heizstrom an ?
Kommen die da nicht so günstig ran oder oder ist denen das zu kompliziert ?
Wasserwaage:
1. es fehlt bei vielen Netzbetreibern immer noch an eigenen Netzentgelten und SLP (Standardlastprofilen) für diese Nutzungsarten. Ohne brauch man als Vertrieb garnicht erst anfangen zu rechnen.
2. sind die Preise bei vielen EVU für die Nutzungsarten immer noch viel zu niedrig als das man ein Gegenangebot rechnen könnte (selbst wenn Netzentgelte und SLP vorliegen)
3. ist das ganze Prozederre dann im Zweifel für einige immer noch zu kompliziert.
corsair:
zu 1) und 2)
Nachdem Netze und Vertriebe nun ja entflechtet sind, müsste dieses Problem ja alle Vertriebe treffen => auch die derzeitigen \"Platzhirsche\".
Es sei denn, dass man solche Sonderkonditionen prima unter all den anderen Kunden aufteilen kann
zu 3)
Sollte dies zutreffen, kann man den EVU nun wirklich nicht vorwerfen, dass es hier keinen Wettbewerb gibt.
Hier drängt sich mir der Verdacht auf, dass seitens neuer Lieferanten \"cherry-picking\" betrieben wird.
Hmmm..., irgendwie immer noch nicht ganz schlüssig für mich...
Gridpem:
--- Zitat ---Original von Wasserwaage
1. es fehlt bei vielen Netzbetreibern immer noch an eigenen Netzentgelten und SLP (Standardlastprofilen) für diese Nutzungsarten. Ohne brauch man als Vertrieb garnicht erst anfangen zu rechnen.
--- Ende Zitat ---
kann nicht sein, denn bei den bisherigen Netzentgelten, die durch die Bundesnetzagentur genehmigt wurden, gibt es eine Vorgabe, wie das Netzentgelt für Nachtspeicherheizungen zu bilden ist.
Wie die Genehmigungspraxis der Bundesländer aussieht kann ich nicht sagen.
Gruß aus Meck-Pomm
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