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Autor Thema: Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden  (Gelesen 13076 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« am: 27. Februar 2009, 16:43:48 »
Kunde verliert I. Instanz vor dem LG Wiesbaden.

Zitat
In den folgenden vier Jahren habe Eswe den Arbeitspreis in mehreren Schritten um insgesamt 1,75 Cent pro Kilowattstunde angehoben.

Zitat
Die 2. Kammer für Handelssachen ist jetzt in ihrem Urteil weitgehend der Argumentation der Eswe gefolgt und hat die Klage des Gaspreis-Rebellen abgewiesen. Für das Gericht steht nach der Beweisaufnahme fest, dass Eswe seit Ende 2003 mit Gas immer weniger Gewinn erwirtschaftet hat. Denn das Unternehmen habe die Kostensteigerungen nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben.

Möglicherweise BGH- Rechtsprechung nicht beachtet und Urteil des KG Berlin vom 28.10.2008 (21 U 160/06) nicht ausgewertet.

Toi, toi, toi für die Berufung vor dem OLG.

Bitte Urteil für die \"Raubtiersammlung\" übersenden.

Offline nomos

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« Antwort #1 am: 27. Februar 2009, 17:15:39 »
Zitat
Das Gericht urteilte indes, \"eine unter Umständen nicht ordnungsgemäße Abführung der Konzessionsabgabe\" könne keinen Vertragsinhalt begründen.
    Das Urteil spricht für sich. Es orientiert sich offensichtlich am Niveau dieses  Regelungsmurkses.  

    ... und da wird mal wieder die Chaos-Spitze der sogenannte \"Konzessionsabgabe\" sichtbar. Wie beim Eisberg ist der Großteil unsichtbar. Wann werden da endlich zuverlässige und unabhängige \"Aufklärer\" eingesetzt, sie werden nicht nur in der Schifffahrt gebraucht. Warum ist das nicht auch ein Fall für die Steuerfahndung? Anzeige fällig!? Es geht um Einnahmen für öffentliche Haushalte! Aber noch besser, ersatzlos weg damit!

    Ich hoffe mal, die Stadt holt sich bei allen gegebenen Fällen wenigstens die zu wenig abgeführte Konzessionsabgabe zurück. Ansonsten wäre das mindestens ein Fall für das Schwarzbuch 2009 beim BdSt. Vermutlich könnte man ein separates Buch mit dieser \"Abgabe\" füllen.

Offline RR-E-ft

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« Antwort #2 am: 27. Februar 2009, 17:28:50 »
@nomos

Zitat
Das Urteil spricht für sich. Es orientiert sich offensichtlich am Niveau dieses Regelungsmurkses.

Das erscheint mir sehr vermessen.

Sie haben das Urteil sicher noch nicht im Wortlaut gelesen, sehen sich indes bemüßigt, es zum Anlass für eine KA- Schelte zu nehmen.
Diskutieren Sie Ihren Standpunkt zu Konzessionsabgaben bitte - wie bisher - an anderer Stelle weiter.

Es ist doch noch gar nicht ausgemacht, dass auch das Berufungsgericht den betroffenen Vertrag als Tarifkundenvertrag einordnet.
Er ist wohl auch keiner, was sich ggf. an weiteren Umständen festmachen lässt.

Offline nomos

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« Antwort #3 am: 27. Februar 2009, 17:38:03 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Sie haben das Urteil sicher noch nicht im Wortlaut gelesen, sehen sich indes bemüßigt, es zum Anlass für eine KA- Schelte zu nehmen.
Diskutieren Sie Ihren Standpunkt zu Konzessionsabgaben bitte - wie bisher - an anderer Stelle weiter.

Es ist doch noch gar nicht ausgemacht, dass auch das Berufungsgericht den betroffenen Vertrag als Tarifkundenvertrag einordnet.
    @RR-E-ft, liegt Ihnen das Urteil vor? Richtig, das Urteil habe ich noch nicht gelesen, allerdings den Artikel und ich habe mir erlaubt dazu eine Bemerkung  zu machen:
Zitat
Umstritten war in dem Verfahren, ob Frank K. als so genannter Sondervertragskunde einzustufen ist. Im Vertrag aus den 90er Jahren ist dies zwar so festgehalten. Eswe aber hatte die Formulierung als missverständlich bezeichnet. Die Kammer folgte auch hier der Argumentation von Eswe. Bedeutsam ist dieser Punkt, weil Eswe für Frank K. stets nur die Konzessionsabgabe abgeführt hat, die für Sondervertragskunden gilt, nämlich 0,03 Cent pro Kilowattstunde. Für \"normale\" Tarifkunden, zu denen der Kläger aus Sicht der Kammer zählt, muss Eswe aber 0,77 Cent pro Kilowattstunden an die Stadt überweisen. Das Gericht urteilte indes, \"eine unter Umständen nicht ordnungsgemäße Abführung der Konzessionsabgabe\" könne keinen Vertragsinhalt begründen.
Da kommt die Konzessionsabgabe vor und hat bzw. spielt wohl eine Rolle in diesem Fall. [/list]

Offline RR-E-ft

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« Antwort #4 am: 27. Februar 2009, 17:41:04 »
@nomos

Professor Pawlow hat sich ausführlich mit Reflexen befasst.
Möglicherweise wird bei manchem ein solcher Reflex allein schon dadurch ausgelöst, wenn er nur irgendwo das Wort \"Konzessionsabgabe\" hört oder liest oder auch nur daran denkt.
Könnte man ggf. mal wissenschaftlich begutachten lassen.

Offline nomos

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« Antwort #5 am: 27. Februar 2009, 17:47:54 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Professor Pawlow hat sich ausführlich mit Reflexen befasst.
Möglicherweise wird bei manchem ein solcher Reflex allein schon dadurch ausgelöst, wenn er nur irgendwo das Wort \"Konzessionsabgabe\" hört oder liest.
Könnte man ggf. mal wissenschaftlich begutachten lassen.
    ... und Professor Clemens Peter Freiherr von Pirquet hat sich mit Allergien beschäftigt ...

Offline RR-E-ft

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« Antwort #6 am: 27. Februar 2009, 17:49:58 »
@nomos

Da schau an. Mit welchen Plagen ein einzelner Mensch alles beladen sein kann. Hoffentlich ist es nicht ganz arg. ;)

Offline j.stephan

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« Antwort #7 am: 28. Februar 2009, 06:53:28 »
Urteil ist an den Bund der Energieverbraucher gesendet und steht sicher kurzfristig zur Verfügung.
Inhaltlich, möchte schon sagen, \'fast wie immer\' sehr ausgefeilt und doch eigen. Wir drücken die Daumen für die Berufung. Interessant bleibt, dass es vor Gericht häufig gelingt, \'normales Rechtsverständnis\' auszuschalten.
Dieser Eindruck besteht auch in den parallel laufenden Verfahren immer wieder.
JSt für BI Faire-Gaspreise-Wiesbaden/Rheingau-Taunus
email: faire-gaspreise@gmx.de
JSt

Offline courage

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Kunde verliert 1. Instanz vor dem LG Wiesbaden
« Antwort #8 am: 03. September 2009, 14:41:56 »
LG Wiesbaden, Urt. v. 22.01.09 Az.13 O 159/07 Abgrenzung Tarifkunde

Es wäre wohl gut gewesen, die Klagevertretung hätte sich ein wenig hiermit beschäftigt gehabt; auch damit.

 

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