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Autor Thema: Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide  (Gelesen 12356 mal)

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Offline AKW NEE

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #15 am: 14. Januar 2009, 10:34:35 »
@ Black

Nun schlägt der @Blackismus auch hier zu. Aua

Die Rechtsauffassung zur Fälligkeit war hier bislang im Sinne von T. Schlagowski. Die Leute hier geben sich viel mühe mit dem, was Sie schreiben und sich erarbeiten. Wenn Sie werte/r Herr oder Frau @ Black grundsätzlich anderer Meinung sind, sollten Sie aus auch begründen können. Auch wenn Sie ein RA der Versorger sind sollte Ihnen dies möglich sein und wenn es Ihnen dann gelingt dies auch noch allgemein verständlich zu formulieren um so besser.

Offline Black

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #16 am: 14. Januar 2009, 11:15:20 »
Zitat
Original von AKW NEE
@ Black

Nun schlägt der @Blackismus auch hier zu. Aua

Die Rechtsauffassung zur Fälligkeit war hier bislang im Sinne von T. Schlagowski.

Dann war diese Auffassung falsch. Die Wahrheit tut manchmal weh.

Gerne noch einmal hier: Unbilligkeitseinrede und Fälligkeit
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline T. Schlagowski

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #17 am: 15. Januar 2009, 23:33:52 »
Wer gestern die 21-Uhr-Sendung von \"Menschen und Schlagzeilen\" auf N3 verpasst hat, kann sie heute Nacht um 1.30 in der Wiederholung sehen (DVD-Rekorder programmieren oder wachbleiben/Wecker stellen).

Wie schon angekündigt, ist der Gaspreis-Protest eines der aktuellen Hauptthemen. Neben dem Sprecher der Quickborner Initiative und unserem Claus-Dieter Brunke aus Harburg kommt Dr. jur. Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg ausführlich zu Wort.

Er bestätigt erneut, dass die Behauptung von e.on Hanse, es handele sich hier (bei den §315-Widersprechern) um säumige Zahler in jedem Fall falsch ist. Säumig ist man ja nur, wenn man etwas schuldet.

Und gerade diese Frage wird ja in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg geprüft, das 54 Gaskunden gegen e.on Hanse angestrengt haben.

e.on Hanse war übrigens auch in dieser Sendung nicht bereit, sich einem Interview zu stellen.

Thomas Schlagowski

Offline Black

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #18 am: 16. Januar 2009, 09:51:36 »
Zitat
Original von T. Schlagowski
Er bestätigt erneut, dass die Behauptung von e.on Hanse, es handele sich hier (bei den §315-Widersprechern) um säumige Zahler in jedem Fall falsch ist. Säumig ist man ja nur, wenn man etwas schuldet.

Da E.ON wohl von der Billigkeit der eigenen Preise ausgeht, handelt es sich folgerichtig für E.ON um säumige Zahler. Denn billige Preise sind von Anfang an fällig.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline AKW NEE

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #19 am: 16. Januar 2009, 10:08:36 »
@ Black
Sie haben recht, wenn sie sagen, dass die E.ON Hanse dieser Meinung ist!

Als Anwalt sollten Sie aber dann auch sagen, dass die Meinung der E.ON Avacon nicht rechtsgültig ist. Die Feststellung der Gültigkeit steht weder dem Versorger, noch dem Verbraucher zu, sondern nur dem Gericht. Sie können es drehen wie sie wollen,
Keine gerichtliche Feststellung der Billigkeit - keine Fälligkeit!

Offline Black

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #20 am: 16. Januar 2009, 12:25:35 »
Zitat
Original von AKW NEE
@ Black
Sie haben recht, wenn sie sagen, dass die E.ON Hanse dieser Meinung ist!

Als Anwalt sollten Sie aber dann auch sagen, dass die Meinung der E.ON Avacon nicht rechtsgültig ist.

Wenn ich denke, dass mir jemand Geld schuldet, dann nenne ich ihn \"Schuldner\". Wenn derjenige anderer Meinung ist, kann das gerichtlich geklärt werden. Aber bis zur Feststellung des Gegenteils werde ich ihn weiterhin \"Schuldner\" nennen.



Zitat
Original von AKW NEEDie Feststellung der Gültigkeit steht weder dem Versorger, noch dem Verbraucher zu, sondern nur dem Gericht. Sie können es drehen wie sie wollen, Keine gerichtliche Feststellung der Billigkeit - keine Fälligkeit!

Sie verwechseln die Feststellung einer Tatsache mit der Existenz dieser Tatsache.

Wenn Bauer A und Bauer B darüber streiten ob das gelieferte Tier ein Schaf oder eine Ziege ist und das Gericht nach Sachverständigengutachten richtigerweise feststellt, dass es sich um eine Ziege handelt, dann wird das Tier nicht erst durch diese Feststellung des Gerichts zur Ziege. Es war von Anfang an eine. Bauer B kann dann auch nicht sagen \"ohne Feststellung der Ziegeneigenschaft ist es keine Ziege. Erst danach.\"

Nun ist die Billigkeit zwar keine Ziege, aber gleichwohl eine feststellbare Tatsache. Die Billigkeit \"entsteht\" auch nicht durch gerichtliche Feststellung, sie ist entweder schon vorher da oder eben nicht. War sie aber schon von Anfang an gegeben, dann auch die Fälligkeit.

Das Gericht spricht dann nicht die Fälligkeit neu aus, sondern stellt fest, dass der Kunde sich bereits seit seiner Kürzung in Verzug befindet. Daher sind dann auch zu zahlende Verzugszinsen im Urteilstenor mit enthalten.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline taxman

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #21 am: 16. Januar 2009, 21:24:34 »
Zitat
Original von Black
Das Gericht spricht dann nicht die Fälligkeit neu aus, sondern stellt fest, dass der Kunde sich bereits seit seiner Kürzung in Verzug befindet. Daher sind dann auch zu zahlende Verzugszinsen im Urteilstenor mit enthalten.

Oder ein Gericht stellt fest, dass die Preise unbillig sind und daher keine Fälligkeit bestand!

Also kommt es auf die Feststellung des Gerichtes an! Manche sagen auch Urteil!   ;)

Mmmäääähhhhh !!!
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline faun

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #22 am: 12. Februar 2009, 12:53:04 »
Hallo,

Habe heute meinen 2 Mahnbescheid von E.on Hanse bekommen, bin nun vom Amtsgericht Schleswig aufgefordert worden, entweder den Betrag zu begleichen, oder Wiederspruch einzulegen, es geht um , ob ich den Anspruch insgesamt wiederspreche, oder in einem Teil.
Ich frage mich, warum E.on, nach dem 1. Mahnbescheid und meinem Wiederspruch, wieder einen Mahnbescheid anstrengt.

Im Mahnbescheid, steht, der Antragsteller hat erklärt, das der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, dieser aber erbracht sei.

Wie zu ersehen ist, steigen die Kosten, von Manhverfahren zu Mahnverfahren. Wie sollte man sich jetzt verhalten.

Mfg

Offline ossi

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #23 am: 12. Februar 2009, 13:13:26 »
hallo,
gut zu wissen, dass es zumindest einen weiteren gibt, der ebenfalls die nette Post erhalten hat.
Ich habe hierzu ein neues Thema eröffnet.

Offline Docker

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #24 am: 12. Februar 2009, 15:14:03 »
... na dann sind wir ja schon drei!!!!!  Ich glaube dieser Film heisst: \"Denn sie wissen nicht was sie tun ...\"  Hakuna Matata, wenn E.on einen Ar...in der Hose hätte, würden sie doch die Vollstreckung des ersten Mahnbescheides anstreben ... immer ruhig bleiben, ich denke die haben jetzt vollends den Überblick verloren.  Gruß an alle \"Mitstreiter\"
Wer kämpft, kann verlieren ... Wer nicht kämpft, hat schon verloren ...

 

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