Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen
RR-E-ft:
Die Versorger gehen selbst davon aus, dass alle Sondervertragskunden unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt oder einen Vorbehalt erklärt hatten, entsprechende Rückforderungsansprüche haben.
Sie setzen dies als Argument dafür ein, dass selbst bei Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel eine ergänzende Vertragsauslegung Raum greifen müsse, mit dem Ergebnis, dass einseitige Preiserhöhungen doch möglich seien.
Siehste hier.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Versorger gehen selbst davon aus, dass alle Sondervertragskunden unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt oder einen Vorbehalt erklärt hatten, entsprechende Rückforderungsansprüche haben.
Sie setzen dies als Argument dafür ein, dass selbst bei Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel eine ergänzende Vertragsauslegung Raum greifen müsse, mit dem Ergebnis, dass einseitige Preiserhöhungen doch möglich seien.
Siehste hier.
--- Ende Zitat ---
BGH, Urt. v. 13.01.10 Az. VIII ZR 81/08 Unwirksame Gaspreiserhöhungen (Stadtwerke Essen)
--- Zitat ---Dagegen spricht schon, dass der BGH seit dem 29.04.2008 (KZR 2/07) in Folge mehrere Entecshieungen getroffen hat, wonach die Preisänderungsklauiseln in Erdgas- Sonderverträgen unwirksam waren und noch in keinem einzigen Fall deshalb eine Existenzgefährdung eingetreten ist. Selbst betroffene Aktiengesellschaften haben noch keine entsprechenden ad hoc- Meldungen publiziert.
Der Versorger kann natürlich nicht das wirtschaftliche Risiko rechtsunwirksamer Preisänderungsklauseln auf seine Vertragspartner verschieben.
--- Ende Zitat ---
Sie sehen aktuell im Programm: die nächste Folge von \"Sie drehen und sie winden sich\".
Das hätten sie wohl gerne. Manche Menschen wären ja auch schon froh, wenn sie nur ein bisschen schwanger wären :D
Ich kann mich gar nicht erinnern, dass bis dato eine entsprechende Gewinnwarnung per Ad-hoc-Meldung erfolgt ist ;)
und ensprechende Reaktionen der Börsianer zu beobachten gewesen wären.
(Nach einer Gewinnwarnung stoßen häufig Aktieninhaber ihre Anteile ab, sodass die Kurse sinken.)
Wir erinnern uns an die Anfänge der Protestbewegung 2004. Zuerst wurden damals alle Kunden zu grundversorgten Kunden, sprich Tarifkunden erklärt. Dies schien für die Verorger die bessere, d. h. billigere Strategie zu sein.
Inzwischen, und unzählige Gerichtsverfahren später, stellte sich heraus, dass der weitaus größere Teil der Kunden Sonderverträge hatten. Das finanzielle Risiko der Rückforderungsansprüche gem. § 812 BGB stieg überproportional entsprechend der Anzahl der verlorenen Prozesse. Rückstellungen in vormals unvorstellbaren Dimensionen wurden gebildet. Aber natürlich trennen sich auch Versorger ungerne von \"ihrem\" Geld. Das haben sie definitiv mit uns Verbrauchern gemeinsam :D
und jetzt? Jetzt wissen sie halt nicht, wie sie aus der Nummer SV wieder raus kommen sollen.
P.S. Und sie haben eine Höllenangst davor, dass auch die Verbraucher, die bis dato ihren Dornröschenschlaf hielten (oder halt nur länger auf der Leitung stehen) langsam erwachen und ihrerseits endlich ihre legitimen Rückforderungen anmelden.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von energienetz
Ein Vortrag von Prof. Markert zum Thema Rückforderung findet sich hier:
http://www.energieverbraucher.de/files_db/1267521459_0039__12.doc
--- Ende Zitat ---
Black:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Ich kann mich gar nicht erinnern, dass bis dato eine entsprechende Gewinnwarnung per Ad-hoc-Meldung erfolgt ist ;)
und ensprechende Reaktionen der Börsianer zu beobachten gewesen wären.
(Nach einer Gewinnwarnung stoßen häufig Aktieninhaber ihre Anteile ab, sodass die Kurse sinken.)
--- Ende Zitat ---
Ach Sie haben Aktien von Energieversorgern?
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Black
Ach Sie haben Aktien von Energieversorgern?
--- Ende Zitat ---
Soll das heissen, Sie haben keine? :D
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