Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen
Münsteraner:
--- Zitat ---Original von reblaus
@ münsteraner
Man kann Sie gar nicht oft genug an Ihre Beiträge von vor einem Jahr erinnern.
Dort wo Sie eine sinngleiche Formulierung verwendet haben, habe ich die gleiche Einschätzung wie bei Opa Ete abgegeben.
--- Ende Zitat ---
\"Dort, wo ...\" Sie mögen sich noch so winden. Aus dieser Nummer kommen Sie nicht mehr raus.
RR-E-ft:
Möglicherweise müssen wir ein Separree einrichten, wo man sich gegenseitig nach Herzenslust persönlich abwatschen kann.
reblaus:
Zurück zum Thema.
esen Sie einfach ihren Beitrag mit dem von Ihnen verwendeten Briefpassus nochmals durch. Und danach lesen Sie den nächstfolgenden von mir verfassten Beitrag durch. Sie werden feststellen, dass ich darauf hinwies, dass dieser Passus von mit als Unkenntnis der Rechtsgrundlage interpretiert wurde, und nicht als Mitteilung von Zweifeln an der Wirksamkeit der Klausel.
@RR-E-ft
Wird hier jemand abgewatscht? Ich werde nicht abgewatscht. Sie vielleicht? :)
RR-E-ft:
Wenn es jetzt nicht endlich zulangt, können wir einzelnen vielleicht auch vorübergehend Hausverbot für das Forum erteilen.
Münsteraner:
@ RR-E-ft
Ein Hausverbot für reblaus ist nicht nötig, insoweit dies gedacht sein sollte, mich vor dessen unablässigen Ehrangriffen zu schützen. Da bin ich selbst wehrhaft genug. Sollten Sie allerdings den von reblaus ausgehenden allgemeinen Belästigungspegel für das Forum herunterregeln wollen, dürfte eine solche Maßregel zumindest kurzzeitig für allseitiges Aufatmen sorgen.
...
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln