Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen
Black:
- Kunde hat am.... mit .... einen Vertrag mit folgendem Inhalt geschlossen......
- Kunde hat am .... aufgrund Rechnung vom ........ folgenden (Teil)bertrag gezahlt,
- Forderung wurde vom EVU mit Berufung auf Klausel XY des Vertrages (Wortlaut der klausel) begründet
- Kunde will Geld zurück
RR-E-ft:
@Black
Eine solche Klage wäre unschlüssig.
Black:
Was fehlt?
(§ 814 BGB mal unbeachtet)
RR-E-ft:
@Black
Anspruchsbegründend für eine bereicherungsrechtliche Rückzahlungsklage ist auch die Rechtsgrundlosigkeit der Leistung.
Eine schlüssige Klage bedarf Vortrag zu jeder einzelnen Tatbestandsvoraussetzung des § 812 Abs. 1 BGB, so dass der vorgetragene Sachverhalt unter die anspruchsbegründende Norm subsumiert werden kann.
Mit einer Rückforderungsklage konfrontiert, fällt Ihnen dies sicher wieder ein. ;)
Anspruchsbegründend für eine Schadensersatzklage wegen cic sind wieder andere Umstände.
Black:
Der vermeintliche oder besser der streitige Rechtsgrund ist benannt. Ob die vorgertragene Klausel wirksam ist oder nicht (=rechtliche Schlussfolgerung) trifft das Gericht.
Der Kläger muss selber die Rechtsgrundlosigkeit bzw. Unwirksamkeit des Rechtsgrundes nichts vortragen, da diese ja erst Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist (iura novit curia). Durch sein Rückforderungsbegehren macht er deutlich den Rechtsgrund nicht anzuerkennen.
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