Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen

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reblaus:
@Münsteraner

Nennen Sie jetzt endlich mal die Fakten, welche Formulierung in einem vom BdEV verfassten Musterschreiben verweist schon 2005 auf die Unwirksamkeit einer Klausel nach § 307 BGB. Welche Erläuterungen zu einem solchen Schreiben wurden vom BdEV gegeben?

Sie erheben hier Vorwürfe, dass die Verantwortlichen in diesem Forum ihre kostenlose Hilfestellung nicht ordnungsgemäß erbringen würden, und den Forumslesern durch unvollständige Aufklärung finanziellen Schaden zufügen würden. Wenn es aber darum geht Ross und Reiter zu benennen, drücken Sie sich um eine klare Antwort herum. Sie bleiben hier eine Darstellung des Sachverhalts schuldig, sind aber umso munterer dabei, mit Anschuldigungen um sich zu werfen.

Das ist unsachlich!

Wenn Sie die Leistungen anderer ohne Anlass und womöglich wider besseren Wissens in Zweifel ziehen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Charakter in Frage gestellt wird. Hierfür gibt es übrigens einen sachlichen Grund. Der unbedarfte Leser sollte erkennen können, wenn hier ein Diskussionsteilnehmer lediglich heiße Luft verbreitet. Anderenfalls würden völlig unberechtigte Zweifel an den Ratschlägen des BdEV geschürt werden.

@RR-E-ft
Wenn er tuten und blasen könnte, würde er sich mit seiner Trompete beschäftigen, statt mit irgendwelchen ominösen Musterschreiben. Münsteraner versteht Sie übrigens ziemlich gut. Er ist ja nicht blöd. Er will hier nur nicht zugeben, dass er völlig unhaltbare Vorwürfe in die Welt gesetzt hat.

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Sie missverstehen mich.
--- Ende Zitat ---

Sie (und auch reblaus) missverstehen mich offensichtlich. Denn bei meiner Bemerkung \"Tja, auch Musterschreiben des BdEV können sich ggf. so als \"Rohrkrepierer\" erweisen.\" ging es mir nicht darum, den Wert der Musterschreiben als solche in Frage zu stellen, sondern konkret um die Tatsache, dass, wenn ein Verbraucher \"ahnungslos\" (im Sinne von Tuten und Blasen ;) ) einen Musterbrief mit Hinweis auf die BGH-Rechtssprechung zur Unwirksamkeit von Preisanpassungklauseln verwendet, ihm diesenfalls nicht notwendigerweise bewusst ist (wie bislang auch reblaus nicht), dass er damit die Verjährungsfrist in Gang setzt. Sodass es in der Folge durchaus dazu kommen kann, dass er seine Forderungen ggf. zu spät geltend macht und sich sein blindes Vertrauen in die Unverfänglichkeit des § 307-Hinweises letztlich als \"Rohrkrepierer\" erweist.

Weiterhin habe ich versucht auszudrücken, dass es angesichts eines überwiegend \"von Tuten und Blasen keine Ahnung habenden\" Publikums durchaus Sinn machen würde, im direkten Zusammenhang mit den Musterschreiben auf solche Risiken hinzuweisen und zu raten, jedenfalls anwaltlichen Rat einzuholen.

Irgendwie scheint man das jedoch in den falschen Hals bekommen zu wollen.

@ reblaus


--- Zitat ---Nennen Sie jetzt endlich mal die Fakten, welche Formulierung in einem vom BdEV verfassten Musterschreiben verweist schon 2005 auf die Unwirksamkeit einer Klausel nach § 307 BGB.
--- Ende Zitat ---
Was fragen Sie mich? Wenden Sie sich an den Urheber Opa Ete. Ich habe lediglich von 2007 gesprochen und darauf hingewiesen, dass die damaligen Links leider nicht mehr erhalten sind, sich aber derselbe Hinweis immer noch im heutigen Musterschreiben zur Jahresrechnung findet.


--- Zitat ---Sie erheben hier Vorwürfe, dass die Verantwortlichen in diesem Forum ihre kostenlose Hilfestellung nicht ordnungsgemäß erbringen würden, und den Forumslesern durch unvollständige Aufklärung finanziellen Schaden zufügen würden. Wenn es aber darum geht Ross und Reiter zu benennen, drücken Sie sich um eine klare Antwort herum. Sie bleiben hier eine Darstellung des Sachverhalts schuldig, sind aber umso munterer dabei, mit Anschuldigungen um sich zu werfen.  Das ist unsachlich!
--- Ende Zitat ---
So ein Blödsinn! Lesen Sie bitte nochmal meine obigen Ausführungen .


--- Zitat ---Wenn Sie die Leistungen anderer ohne Anlass und womöglich wider besseren Wissens in Zweifel ziehen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Charakter in Frage gestellt wird.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie solche gänzlich unwahren Behauptungen in die Welt setzen, noch dazu wider besseres Wissen, wird es für den Leser sicher keine Frage sein, wessen Charakter hier in Frage zu stellen ist.

RR-E-ft:
Ich nehme nicht an, dass diejenigen, die solche Musterbriefe veröffentlichen, irgendwelche Risiken - so es überhaupt welche geben sollte - kannten und deshalb überhaupt auf solche hinweisen konnten. Bei Ärzten und Apothekern, die die Risiken und Nebenwirkungen in den Verkehr gebrachter Mittel  kennen (müssen), sieht es da anders aus.  

Schließlich ging es den Veröffentlichern wohl ersichtlich um faire und der Billigkeit entsprechende Energiepreise und deshalb wohl gerade nicht um bei Vertragsabschluss  vereinbarte, und wegen fehlender oder unwirksamer Klauseln nach Vertragsabschluss  einseitig unabänderlich feststehende  Energiepreise von anno dunnemals. Es ging vornehmlich um die Abwehr aktueller Preisänderungen. Warum ein bei Vertragsabschluss (mit einem Monopolisten) vereinbarter und wegen fehlender oder unwirksamer Klausel einseitig unabänderlich feststehender Energiepreis auf Dauer besonders fair oder - unter Berücksichtigung der objektiven wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsteile - der Billigkeit entsprechend sein sollte oder könnte, erschließt sich nicht, insbesondere, wenn der Vertrag - zufällig wie immer - in einer Hochpreisphase abgeschlossen wurde. Bei einem vertraglich vereinbarten Preis, auf den man sich geeinigt hat, geht es doch selten um dessen Billigkeit. Möglicherweise haben Sie eine Idee, was das eine mit dem anderen überhaupt zu tun haben könnte.

reblaus:
@Münsteraner
Bei Ihrer Theorie unterstellen Sie, dass der Verbraucher der Annahme war, ein Rückforderungsanspruch würde erst nach 10 Jahren verjähren, weshalb er getrost zuwarten könne. Wie er zu dieser Annahme gekommen sein könnte, verschweigen Sie.

Hier im Forum ist diese Auffassung erst mit dem Urteil des AG Dannenberg vor wenigen Wochen zur Sprache gekommen. Zuvor wurde unwidersprochen davon ausgegangen, dass Rechtsgrund für die Leistung der Sondervertrag sei, und es auf die Kenntnis des Wortlauts der Klausel ankäme. Dann käme nur eine dreijährige Verjährungsfrist in Frage.

Sie bleiben immer noch den Sachverhalt für Ihre Anschuldigungen schuldig. Es gibt keinen Brief aus 2005, in dem eine von Ihnen unterstellte Formulierung verwendet wurde. Das haben Sie erfunden. Geben Sie es endlich zu.

Sie gehen auch nicht auf den \"Richter-Brief\" aus dem Jahr 2006 ein, der unter den Musterbriefen veröffentlicht wurde. Dieser enthält eindeutige Handlungsanweisungen für risikobereite Verbraucher, wäre man dem gefolgt, müsste man jetzt nichts zurückfordern.

... alles nur heiße Luft, was Sie verbreiten, und wenn Sie konkret werden sollen, schweigen Sie.

Münsteraner:
@ RR-E-ft

Sie sind anscheinend immer noch bei der Vorstellung, dass ich irgendwen für irgendwas \"schuldig\" erklären möchte. In meinem vorherigen Beitrag habe ich, glaube ich, deutlich genug gemacht, um was es mir ging.

@ reblaus

Sie sind schon ein massiv erkenntnisresistenter Fall.


--- Zitat ---\"... weshalb er getrost zuwarten könne. Wie er zu dieser Annahme gekommen sein könnte, verschweigen Sie.\"
--- Ende Zitat ---
Wie ich schon mal aufzeigte: Sie zimmern sich zunächst wirre Theorien zurecht und versuchen dann, auf diese noch wirrere Argumente oder Behauptungen aufzusetzen. Tut mir leid, wenn ich Ihnen da nicht zu folgen vermag.


--- Zitat ---Sie bleiben immer noch den Sachverhalt für Ihre Anschuldigungen schuldig. Es gibt keinen Brief aus 2005, in dem eine von Ihnen unterstellte Formulierung verwendet wurde. Das haben Sie erfunden. Geben Sie es endlich zu.
--- Ende Zitat ---
Schade, dass es hier keinen Smilie gibt, der gänzliche Fassungslosigkeit ausdrückt. Denn nichts als solche bleibt mir angesichts dessen, dass Sie trotz wiederholten Hinweises, dass ich niemals behauptet habe, es gäbe einen Brief aus 2005 mit der in Rede stehenden Formulierung, weiterhin dreist auf Ihrer persönlichen Fata Morgana bestehen.


--- Zitat ---Sie gehen auch nicht auf den \"Richter-Brief\" aus dem Jahr 2006 ein, der unter den Musterbriefen veröffentlicht wurde.
--- Ende Zitat ---
Jawoll, Herr Reblaus, selbstverständlich hätte ich darauf eingehen MÜSSEN. Gelobe, mich zu bessern und demnächst Euer Majestät Wünsche nach Eingehenswertem vorauszuahnen!


--- Zitat ---... alles nur heiße Luft, was Sie verbreiten
--- Ende Zitat ---
... sprach der Fata Morgana -Geplagte und starrte weiter das Phantom an. ;)

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