Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen

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nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
2005 war der Sockelpreis noch nicht erfunden.
--- Ende Zitat ---
Sorry, aber ich gestatte mir mal dazu eine Zwischenbemerkung.

Wenn der Sockelpreis eine Erfindung ist, sollte der Erfinder ihn schnellstmöglichst weltweit zum Patent anmelden und anderen die Benutzung der Erfindung untersagen.

Dieser \"erfundene Unfug\" sollte keine weitere Verbreitung finden!  X([/list]

Münsteraner:
@ RR-E-ft
@ reblaus

Wenn ein Musterschreiben nach Ihren Worten für den eigenen individuellen Fall im Grunde überhaupt nichts taugt, warum stellt man dann bitteschön überhaupt ein Musterschreiben ins Netz mit der expliziten Aufforderung es zu nutzen?? Und drapiert einen Text drumrum, der das Musterschreiben in den Augen eines rechtsunerfahrenen Verbrauchers doch gerade genau wie eine \"eierlegende Wollmilchsau\" aussehen läßt?

Siehe z.B. hier:


--- Zitat ---Der folgende Musterbrief an den Gas-/Stromversorger eignet sich dazu, die Verbraucherrechte auf faire, das heißt billige Gas-, Strom- und Fernwärmepreise geltend zu machen.

Sie können den Musterbrief herunterladen, Ihren Namen und Kundennummer eintragen und an Ihren Versorger absenden oder persönlich abgeben (Empfangsbestätigung geben lassen!). Sie können dieses Schreiben gerne auch an andere Verbraucher weitergeben.

Das Schreiben nimmt keinen Bezug auf Strom, Gas oder Fernwärme. Es kann daher sowohl für Strom, als auch für Gas verwendet werden. Bitte oben im Brief vermerken, ob man sich auf Strom oder auf Gas bezieht.  Im Brief braucht nicht angegeben zu werden, welche Betrag man künftig bezahlt oder gar für angemessen hält. Das ist nach geltender Rechtslage auch nicht notwendig. Man kann dieses Schreiben verwenden, egal ob und wann die Preise erhöht wurden. Selbst bei Preissenkungen ist es einsetzbar.

Nach Absendung dieses Schreibens sollte man nicht mehr den verlangten Preis zahlen. Jedoch sollte man keinesfalls die Zahlungen ganz einstellen, sondern regelmäßig weiter eine gekürzte Abschlagszahlung leisten. Denn man bezieht ja weiter Energie.  Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt, nur die Preise zu überweisen, die man mit der letzen Abrechnung widerspruchslos bezahlt hat. Preisneufestsetzungen nach der letzten Jahresabrechnung sollte man dagegen nicht akzeptieren oder bezahlen.
--- Ende Zitat ---

Wo bitte steht hier irgendwo ein mahnender Hinweis, dass man das Musterschreiben keinesfalls verwenden solle, ohne einen erfahrenen Anwalt zu Rate gezogen zu haben? Und wozu braucht es überhaupt ein Musterschreiben, wenn dessen Verwendung ohne juristischen Rat nicht empfehlenswert ist?

Meine Herren Juristen, hier machen Sie es sich für meine Begriffe erheblich zu einfach!

RR-E-ft:
Das Musterschreiben taugt ja undzwar generell, weshalb zur Verwendung auch geraten werden kann. Dass es gerade nicht auf einen konkreten Einzelfall zugeschnitten ist - auf den es jedoch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ankommt -  ist auch ersichtlich. Das sieht \"ein Blinder mit dem Krückstock\", gerade weil man es auch seinem Nachbarn in die Hand geben kann. Zudem dürfte allgemein bekannt sein, dass es die eierlegende Wollmilchsau nicht gibt, schon gar nicht geschenkt. Es stellt sich die Frage, wer es sich hier ggf. zu einfach macht. ;)

Siehste hier.

Es wurde übrigends eine Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und deren Versorger (nur?) deshalb zugunsten der Verbraucher entschieden, weil diese das Musterschreiben verwendet hatten, z.B. LG Gera, Urt. v. 07.11.08; AG Hohenstein- Ernstthal, Urt. v. 22.06.09; LG Gera, Urt. v. 01.09.09...

reblaus:
@Münsteraner
Ikea warnt bei seinen Regalen auch nicht, dass es keinesfalls ohne Schreiner aufgebaut werden darf.

Für den 2005 absehbaren Standardfall waren solche Musterschreiben sinnvoll. Es wurde aber nirgendwo eine Zusicherung gegeben, dass mit diesem Schreiben alle denkbaren rechtlichen Entwicklungen berücksichtigt wurden.

Wer sich für do-it-yourself entscheidet, muss es auch selber machen. Er muss sich selbständig über Neuerungen in der Rechtsprechung informieren, und daraus die notwendigen Schlüsse ziehen. Immerhin hatte jeder Verbraucher nach Versendung eines solchen Briefes mehr als drei Jahre Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob er sein Recht aktiv sucht, oder abwartet, bis er verklagt wird.

Wer mit soviel Eigeninitiative überfordert ist, der hätte einen Anwalt beauftragen müssen.

In diesem Forum wurde immer darauf hingewiesen, dass es sinnvoller ist, einen Anwalt zu beauftragen, und ein eigenständiges Vorgehen nur dann empfohlen werden kann, wenn man über ausreichend Sachkunde verfügt. Wer nur glaubt es zu können, der zahlt am Ende drauf, wenn dieser Glauben trügt.

Sie haben übrigens noch überhaupt keinen Musterbrief vorgelegt, bei dem Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel erhoben wurden.

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das Musterschreiben taugt ja undzwar generell, weshalb zur Verwendung auch geraten werden kann.
--- Ende Zitat ---

Logik, ick hör Dir tapsen! ;) Wie kann ein Musterschreiben zur generellen Verwendung taugen und ratsam sein, wenn es den generellen Fall gar nicht gibt, sondern immer nur einen individuellen und deswegen Generelles generell nicht taugt???


--- Zitat ---Dass es gerade nicht auf einen konkreten Einzelfall zugeschnitten ist - auf den es jedoch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ankommt -  ist auch ersichtlich.
--- Ende Zitat ---
Gerade dass es gerichtlich auf den konkreten Einzelfall ankommt, ist weder aus dem Musterschreiben noch aus der Verwendungsanleitung dazu ersichtlich. Deshalb kommt das Schreiben ja auch quasi als \"Patentlösung\" daher. Das sieht ebenfalls \"ein Blinder mit dem Krückstock\". Und insbesondere ein rechtsunbedarfter Verbraucher.

Die Frage, wer es sich hier ggf. zu einfach macht, ist damit wohl beantwortet  ;)

@ reblaus

Ihr Ikea-Beispiel hinkt nicht nur, sondern ist schon beinamputiert. ;)


--- Zitat ---Es wurde aber nirgendwo eine Zusicherung gegeben, dass mit diesem Schreiben alle denkbaren rechtlichen Entwicklungen berücksichtigt wurden.
--- Ende Zitat ---
Befürchten Sie etwa, man arbeitet hier schon an Schadensersatzforderungen? ;)
Wie wäre es, wenn Sie und RR-E-ft einfach sagen würden: \"Ja, es wäre vielleicht sinnvoll (gewesen), den Verbraucher explizit darauf hinzuweisen, dass die Verwendung des Musterschreibens mit gewissen Risiken behaftet ist, wenn es nicht zusätzlich auch hinsichtlich des konkreten Einzelfalls von einem Anwalt geprüft wurde.\" Klänge in meinen Ohren deutlich konstruktiver.


--- Zitat ---In diesem Forum wurde immer darauf hingewiesen, dass es sinnvoller ist, einen Anwalt zu beauftragen, und ein eigenständiges Vorgehen nur dann empfohlen werden kann, wenn man über ausreichend Sachkunde verfügt.
--- Ende Zitat ---
Bitte mit Fundstellen! Außerdem liest nicht jeder jeden Beitrag im Forum, der sich ein Musterschreiben herunterlädt.


--- Zitat ---Sie haben übrigens noch überhaupt keinen Musterbrief vorgelegt, bei dem Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel erhoben wurden.
--- Ende Zitat ---
Schauen Sie sich doch mal die Musterschreiben vom 11.01.2007 an (auf der BdEV-Seite leider kein Link mehr darauf vorhanden). Und @ Opa Ete: wie war das noch mit dem Schreiben sogar aus 2005. Und @ RR-E-ft: Warum wurde der Hinweis auf § 307 BGB in den aktuell vorhandenen Musterschreiben eigentlich wieder diskret entfernt? Ausnahme hier:


--- Zitat ---ich nehme Bezug auf Ihr Ihre o.g. Jahresabrechnung und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die dort behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.
--- Ende Zitat ---

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