@PLUS
Es gibt keine Grundversorgungsverträge, die eine Ölpreisbindung vorsehen.
Gerade bei Preiserhöhungen in der Grundversorgung wird kontrolliert, ob ein Kostenanstieg tatsächlich zur Anpassung an die Marktverhältnisse erforderlich und angemessen ist (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).
Außerhalb der Grundversorgung scheidet eine entsprechende Kontrolle zumeist aus.
@Black
Der BGH hebt hervor, dass mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten von Ölpreisbindungsklauseln vorstellbar sind und wohl auch bestehen, diesen allen gemein sei, dass sie weder zur Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung noch an einen im Wettbewerb gebildeten Marktpreis taugen.
Dass sie nicht zur Anpassung an einem im Wettbewerb gebildeten Marktpreis taugen, will E.ON Ruhrgas schmerzlich verspüren und gerade deshalb einen Milliardenverlust im Gashandel besorgen.
Es gibt nur ganz wenige, die sich noch eine Ölpreisbindung wünschen.
Vor Jahren noch wurde von der Gaswirtschaft kolportiert, sie diene dem Verbraucherschutz.
Diese Geschichte ist Geschichte.
Geglaubt wurde sie sowieso nicht.
Ebenso lange wurde kolportiert, dass es eine Interpedence der Märkte verschiedener Energieträger gäbe (sog. einheitlicher Wärmemarkt).
Nirgends war indes zu beobachten, dass ein Gaspreis oder Fernwärmepreis sich tatsächlich auf einen regionalen Heizölpreis auswirkt.
Dass die in Europa einmalige Gasschwemme sich auf die Entwicklung der Heizölpreise ausgewirkt hätte, wäre mir zumindest vollkommen verborgen geblieben.