Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Palaver über Kleinviehmist  (Gelesen 19186 mal)

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Offline RR-E-ft

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #15 am: 25. Februar 2009, 20:50:26 »
@nomos

Selbstverständlich gibt es bei den spezialisierten Kollegen Skaleneffekte.

Wenn man Versorgerklagen liest, weiß man oft schon, von welchem Bundesliga- Spieler da abgeschrieben wurde.
Und umgekehrt sieht es oft nicht anders aus. ;)

Mein Angebot zur Güte:

Wenn Sie eine unwirksame Klausel im Sondervertrag haben und bisher darauf gestützte Erhöhungen im Umfange von 1 Mio. € gekürzt haben und deretwegen nunmehr endlich  auf Zahlung verklagt werden, können wir ggf. gern ein Erfolgshonorar in Höhe von 500.000 € vereinbaren, nachdem das Gericht nach fünf Minuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage aus genanntem Grund abzuweisen ist. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich für dieses Honorar vor der Tätigkeit eine Sicherheit gestellt haben möchte. Uns ist selbstverständlich klar, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung davon abgehalten würden, Ihre Rechte zu verfolgen. ;)

[Das Honorar versteht sich netto zzgl. Mehrwertsteuer]

Bis es aber so weit ist, wollen wir darüber nicht weiter palavern.

Es gibt keinen Grund, warum sich ein persönlich haftender Anwalt das Prozessrisiko der Partei aufhelfen lassen sollte. Zudem kann ein Erfolgshonorar dazu verleiten, die eigene Rolle als unabhängiges Organ der Rechtspflege aus dem Blick zu verlieren. Anwälte sind auch nur Menschen, die auch durch Regularien vor sich selbst geschützt sein sollen.

Geht etwas schief, bekommt der Anwalt sein Erfolgs- Honorar nicht, haftet aber immer noch für die von der Partei zu tragenden Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite, ganz zu schweigen von der 1 Mio. €, zu deren Zahlung der Mandant nur wegen eines (irreversiblen) Anwaltsverschuldens verurteilt wurde. Anwalt, Frau und Kinder fallen der Sozialhilfe anheim. Riecht irgendwie nach schnöder Spekulation und deren Folgen.

Mit mir nicht.

Offline userD0010

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #16 am: 26. Februar 2009, 00:21:30 »
RR-E-ft:

Auf diese Reaktion und den Vergleich mit anderen Berufsgruppen hätte ich wetten können.

Es ist doch wohl keine Gotteslästerung, wenn man  -wie sicherlich viele Andere- feststellen kann, dass die wirtschaftliche Situation von Rechtsanwälten nicht immer dazu geeignet ist, Mandate mangels eigener Sachkenntnis oder wegen des erkennbar geringen Honorars abzulehnen.
Hatten wir nicht schon mal die Frage erörtert, ob statt des Annehmens eines jeden Mandates manchmal die sog. Ratsgebühr besser und dem eigenen Selbstverständnis dienlicher sein kann?

Und der Vergleich mit Schlachtermeistern und Landärzten hinkt wahrlich.
Ich bin mir sicher, dass so mancher Advokat glücklich wäre über die Einkommensverhältnisse von Schlachtermeistern und Landärzten.
In diesen Berufsgruppen finden sich wahrlich äußerst selten nebenberufliche Taxifahrer. Aber auch deren Beruf ist durchaus ehrenwert.

Übrigens, wer zu Hause sterben will, macht bestimmt zuerst das Licht aus, bevor der den Deckel schließt. Alles andere wäre unanständig !

Offline userD0010

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #17 am: 26. Februar 2009, 09:08:41 »
RR-E-ft:

War wohl Gottes-Lästerung !

Habe selten Betroffene erlebt, die dank schlechter Anwaltsleistung noch das nötige Geld hatten, gegen diesen etwas zu unternehmen.

Gleiches gilt aber auch für Ärztefehler (hätte fest -pfusch gesagt). Da fehlt es anschließend ebenfalls entweder am Geld für eine Klage oder an der Lobby!

Aber gut, lassen wir den Thread schließen. Ich verstehe, dass Sie sich gegen solche Argumente wehren und verwahren.

Offline DieAdmin

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #18 am: 26. Februar 2009, 09:19:05 »
@nomos,

ich habe nirgendwo das Wort \"Palaver\" geschrieben.

Und das Thema selbst hat nichts mehr mit den Grundsatzfragen zur zivilen Rebellion zu tun. Da es eigentlich auch nichts mit Energie zu tun hat, ist das nun ein Fall für den Offtopic-Bereich.

Und zu den Prozesskosten selbst, gibt es schließlich schon Threads.

Offline DieAdmin

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #19 am: 26. Februar 2009, 09:38:54 »
Die zum jetzigen Zeitpunkt letzten beiden Beiträge von h.terbeck sind aus dem Thread Protest nicht aufgeben! - Sinnlos? herausgelöst und dieser dort geschlossen.

Offline Black

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #20 am: 26. Februar 2009, 10:12:50 »
Das \"Erfolgshonorar\" für den Anwalt ist nur in sehr engen Grenzen in Deutschland zulässig.

Wenn man bedenkt, dass im Erfolgsfalle die Anwaltskosten der Gegner zahlen muss, handelt es sich bei Leuten, die sich darüber aufregen, dass Anwälte auch im Falle des unterliegens bezahlt werden müssen, um Personen, die selber eigentlich niemals etwas bezahlen wollen.

Wenn vorgeschlagen wird, der Anwalt solle doch preiswerte Massenverfahren führen sollte bedenken, dass im Massenverfahren der Einzelne nur sehr wenig zählt (So wie bei Aldi der Einzelgewinn an einem Tetrapack Milch nicht ins Gewicht fällt.). Es rechnet sich dann immer noch, viele Verfahren eher schlecht und billig zu betreuen als wenige Verfahren individuell und gut.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #21 am: 26. Februar 2009, 10:40:23 »
Zitat
Original von Black
Wenn vorgeschlagen wird, der Anwalt solle doch preiswerte Massenverfahren führen sollte bedenken, dass im Massenverfahren der Einzelne nur sehr wenig zählt (So wie bei Aldi der Einzelgewinn an einem Tetrapack Milch nicht ins Gewicht fällt.). Es rechnet sich dann immer noch, viele Verfahren eher schlecht und billig zu betreuen als wenige Verfahren individuell und gut.
    @Black, sie übersehen dabei, dass die Milch im Tetrapack von guter Qualität ist. Es geht darum, viele Verfahren recht und gut zu betreuen und das kann sich rechnen (wie bei Aldi ;) ).

    Wenn ein erfolgsabhängiges Honorar ausgeschlagen wird, dann würde ich mir die Begründung sehr genau ansehen. Einen Anwalt, der keinen Erfolg sieht, sondern nur das Honorar, halte ich nicht für die richtige Wahl. Außerdem kann man sich ja eine Kombination vorstellen. Einen erfolgsabhängigen Anteil sehe ich immer noch förderlich für den Erfolg und im Interesse des Mandanten.

Erfolgsabhängige Honorare gibt es auch in anderen Branchen.
[/list]

Offline Black

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #22 am: 26. Februar 2009, 11:21:28 »
Zitat
Original von nomos
Einen Anwalt, der keinen Erfolg sieht, sondern nur das Honorar, halte ich nicht für die richtige Wahl.

In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #23 am: 26. Februar 2009, 12:30:42 »
Zitat
Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
    Widerstand: Warum kommt mir da jetzt der Artikel 20 GG in den Sinn?

Offline Black

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #24 am: 26. Februar 2009, 12:36:38 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
    Widerstand: Warum kommt mir da jetzt der Artikel 20 GG in den Sinn?

Würde mich auch interessieren. Warum?
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #25 am: 26. Februar 2009, 13:18:26 »
Zitat
Original von Black
.....  hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....
Zitat
Original von Black
Würde mich auch interessieren. Warum?
    @Black, weil, wenn das so wäre, ich das schlicht für verfassungswidrig halten würde.

Offline Black

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #26 am: 26. Februar 2009, 14:29:50 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Black
.....  hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....
Zitat
Original von Black
Würde mich auch interessieren. Warum?
    @Black, weil, wenn das so wäre, ich das schlicht für verfassungswidrig halten würde.

Dann haben Sie eine seltsame Auffassung sowohl von unserer Verfassung, als auch dem deutschen Prozessrecht. Es obliegt jeder Partei selber zu entscheiden ob und welche Beweisangebote sie für beweisbedürftige Tatsachen (Dispositionsmaxime) abgibt.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #27 am: 26. Februar 2009, 15:13:44 »
Zitat
Original von Black
Dann haben Sie eine seltsame Auffassung sowohl von unserer Verfassung, als auch dem deutschen Prozessrecht. Es obliegt jeder Partei selber zu entscheiden ob und welche Beweisangebote sie für beweisbedürftige Tatsachen (Dispositionsmaxime) abgibt.
    @Black, seltsam? Beweisangebote?

    Seit wann wird ein Verfahren über Energiepreise alleine von der Energieversorger-Partei beherrscht? Steht das so in der ZPO?
  • Wie halten Sie es mit der Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Erklärung (Wahrheitspflicht)?
  • oder mit der Pflicht zur Erklärung über behauptete Tatsachen (Erklärungspflicht)?
  • Wie sieht es mit der Beweisaufnahme und den Beweismitteln aus?
Für seltsam halte ich Ihre Auffassung, dass es alleine darauf ankommen soll, \"zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....\". Wenn es so wäre, dann denke ich schon an Art. 93 GG (4a). Davon gehe ich aber nicht aus, es gibt auch noch die andere beteiligte Partei im Verfahren. Zur Feststellung der Billigkeit der Preise ist laut BGH die Offenlegung der Daten zur Preisfindung nicht ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, aber das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Offline superhaase

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #28 am: 26. Februar 2009, 15:33:52 »
@nomos:

Ein Richter kann den Versorger ja nicht durch Prügel (für den Anwalt?) oder sonstige Folter zur Herausgabe von informationen zwingen. ;)
Er kann allerdings das unzulängliche Beweisangebot entsprechend würdigen und z.B. die Zahlungsklage des Versorgers dann abweisen.
8) solar power rules

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #29 am: 26. Februar 2009, 15:44:33 »
Zitat
Original von superhaase
Ein Richter kann den Versorger ja nicht durch Prügel (für den Anwalt?) oder sonstige Folter zur Herausgabe von informationen zwingen. ;)
Er kann allerdings das unzulängliche Beweisangebot entsprechend würdigen und z.B. die Zahlungsklage des Versorgers dann abweisen.
    Von was ist dann der \"Erfolg\" abhängig? .. und richtig @superhaase, Prügel sieht die ZPO nicht vor, auch nicht für Anwälte  ;) .
u.a.
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