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Palaver über Kleinviehmist
DieAdmin:
@Herr Fricke,
halten Sie diesen Thread immer noch für eine Grundsatzfrage?
Ich könnte diesen in Offtopic und den eigentlich anfänglich verlinkten in die Grundsatzfragen verschieben.
Manche Threads sind halt Selbstläufer ;)
RR-E-ft:
@Evitel2004
So können wir es machen.
Wichtig ist mir der Hinweis darauf, was vorgetragen werden muss.
Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien und das andere Brimborium über schwarze Schafe usw. bitte off topic.
DieAdmin:
@all,
sind nun beide Threads verschoben.
Ich möchte doch bitten beim Thema zu bleiben, nicht dass ich den anderen Thread schließen muss.
@Herr Fricke,
wenn gewünscht, kann ich den anderen Thementitel ändern.
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien
--- Ende Zitat ---
Gab es schon mal. Nannte sich JuraXX :D
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos
Ziemlicher Unsinn, finden Sie nicht?
Aber schön, dass auch darüber mal palavert wurde.
Überlegen Sie mal, welche Zeit das Gespräch mit dem Mandanten, die Lektüre der Schriftsätze und die Verfertigung eigener Schriftsätze sowie die Reise zu und von einem Termin und die Verhandlung selbst in Anspruch nehmen und ziehen Sie von dem \"Erfolgs- Honorar\" dann die Kosten der Sekretärin, des Bürobetriebs etc. ab. Bei Nicht- Erfolg kein Honorar, so dass einem wenigstens die Kosten verbleiben? Am Ende ziemlich viel Mist.
--- Ende Zitat ---
Sorry, aber so unsinnig finde ich ein Erfolgs-Honorar nicht. Mag sein, dass das mancher Anwalt aus seiner Sicht so sieht. Nicht jeder Anwalt sieht das so und aus Sicht des Mandanten ist das kein Unsinn und dürfte zur Motivation des Anwalts beitragen. Wenn er kein Erfolgsaussichten sieht, muss er das Mandat ja nicht annehmen.
Außerdem, dass bei einem spezialisierten Anwalt mit \"mehreren hundert Mandaten zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen\" keine Rationalisierungseffekte zu verzeichnen sind, kann ich nicht nachvollziehen.
Sinn und Unsinn eines Erfolgshonorars halte ich durchaus für eine diskussionswürdige Grundsatzfrage und für kein Palaver.
--- Zitat ---Original von Black
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien
--- Ende Zitat ---
Gab es schon mal. Nannte sich JuraXX :D
--- Ende Zitat ---
@black, ist das so lustig? Verwechseln Sie nicht Erfolgshonorare mit Schneebällen?
Mindestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2576/04 vom 12.12.2006 ist die Vereinbarung möglich. Die Begründung dürfte bei manchem Energieverbraucher zutreffen:
--- Zitat ---Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der \"quota litis\" (§ 49 b Abs. 2 BRAO a.F., § 49 b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.
--- Ende Zitat ---
[/list]@Evitel2004, manche Themen entwickeln sich aus den Beiträgen weiter. Solange sie zur Sache beitragen, halte ich das Abtun als \"Palaver\" nicht für gerechtfertigt. Kosten und damit auch die Honorare der Anwälte spielen eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung eines Verbrauchers ob er sein Recht auf dem Rechtsweg verfolgen will. Die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars halte ich für diese Enscheidung von Bedeutung.
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