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Autor Thema: Palaver über Kleinviehmist  (Gelesen 19185 mal)

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Offline RR-E-ft

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Palaver über Kleinviehmist
« am: 24. Februar 2009, 23:58:04 »
Siehste hier.

@Evitel2004

Das ist ein grundsätzlicher Hinweis, der bitte an dieser Stelle bleibt.

Offline userD0010

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #1 am: 25. Februar 2009, 09:51:52 »
siehe unter \"Protest nicht aufgeben ! Sinnlos ?

Mein Beitrag war und ist keine Anwaltsschelte, sondern zeigt doch auf, wie hilflos manche unserer Mitstreiter geworden sind.
Da wird ein Betroffener von der Anwaltssektärin abgewimmelt oder vertrostet und ihr Chef kümmert sich um nichts.

Und die wenigen Anwälte, die sich nicht nur mit der Materie auskennen und stets beschäftigen, die sich in diesen Themen auch über ihre Anwaltstätigkeit hinaus seriös einbringen, sind entweder überlaufen oder für Mandanten rein von der Entfernung her nicht erreichbar. (Nicht alles kann man telefonisch oder elektronisch regeln)

Und zur Wahrheit gehört auch, dass mancher Anwalt sich bei Betrachten des sog. Streitwertes und des ihm dafür zustehenden Honorars die Frage stellt, ob wirtschaftliche Interessen nicht doch Vorrang haben (müssen).
Und wenn er ehrlich ist, wird er leider solche Mandate ablehnen, oder ?

Offline Black

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #2 am: 25. Februar 2009, 10:11:51 »
Es gibt gute und es gibt schlechte Anwälte. Ich halte es aber für verfehlt aus einer Prozessniederlage unweigerlich den Schluss zu ziehen, dass der eigene Anwalt einen Fehler gemacht hat.

Ich denke das Problem vieler Verbraucheranwälte ist der oftmals geringe Streitwert bei sehr hohem Zeitaufwand. Wirtschaftlich vernünftig kann ein solcher Prozess nur gegen Stundensatzhonorar geführt werden. Betrachten Sie mal den Umfang der Schriftsätze in einem solchen Prozess und die Dauer der Verhandlungen. Und dann schauen Sie mal, was Sie einem Klempner oder Automechaniker zahlen müßten, wenn er in gleichem Zeitumfang für Sie tätig werden soll.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline userD0010

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #3 am: 25. Februar 2009, 11:13:19 »
Black:

Genau das habe ich gemeint.
Ich halte eher einen Anwalt für schlecht, der trotz des Wissens um den geringen Streitwert und des daraus resultierenden Honorars jedes Mandat annimmt und seine wirtschaftlichen Interessen dabei zunächst ausblendet.
Erst nach Mandantsübernahme (und vermutlich einem Honorarvorschuss) kommt ihm dann die Erleuchtung, dass ein wirkliches und intensives Bemühen um die Interessen des Mandantes überhaupt nicht hinreichend honoriert wird.

Und das Resultat sind dann schlechte Vorbereitung, unzulängliche Vorträge oder gar, dass sich der Anwalt in der laufenden Sache am Telefon durch seine Kanzleigehilfin verleugnen bzw. vertreten lässt, so dass der Mandant letztendlich das Nachsehen hat.

Übrigens:
Wenn ein Anwalt auf die Bezahlung von Klempnern oder Automechanikern verweist, stellt sich lediglich noch die Frage, warum dieser Anwalt sich jahrelang dem Studium der Jurisprudenz gewidmet hat, statt eine Ausbildung als Klempner und/oder Automechaniker durchzustehen.
Aber ......
bei einer unzulänglichen Ausführung der Arbeit als Klempner oder Automechaniker wären ihm die Kunden längst aufs Dach gestiegen, hätte ihm der Chef schon längst den Stuhl vor die Tür gestellt.

Hoffentlich wurden so manche Anwälte nicht von ihren Eltern zum Studium gezwungen und suchen ggf. darin noch den Grund dafür, dass sie jedes, aber auch jedes Mandat annehmen und in den Vorgesprächen vermutlich ihrem Mandanten nicht nur Erfolg vor Gericht versprechen, sondern auch noch den Sieg auf ganzer Linie.

Aber wie heisst es doch im Volksmund:
Der Anwalt gewinnt immer, wenn´s auch nur sein Honorar ist.

WIE GESAGT:  Nicht pauschal gültig für den gesamten Berufsstand,
                       aber die Zahl der schwarzen Schafe (nicht wegen der
                       Robe) in der gesamten Herde ist nicht zu übersehen!

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #4 am: 25. Februar 2009, 11:39:43 »
@h.terbeck, ein guter und erfolgreicher Anwalt ist auch Kaufmann und achtet auf seinen Ruf. Bürger sind auch Energieverbraucher und daher sehr zahlreich ;) . Ein guter Anwalt sieht da potentielle Kunden.

Ein Anwalt der einem Energieverbraucher mit guter Arbeit zu seinem Recht verhilft, wirbt für sich selbst. Die gute Leistung spricht sich rum und im Fall des anderen Falles erinnert sich der einzelne Energieverbraucher an die gute Leistung. Er wird den Anwalt wieder in Anspruch nehmen.

Welche Werbung ist besser und billiger? Außerdem, hat sich ein Anwalt einmal spezialisiert, vertritt er in der Regel nicht nur einen Fall und der Aufwand relativiert sich.

Offline userD0010

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #5 am: 25. Februar 2009, 11:52:18 »
nomos:

ein guter und erfolgreicher Anwalt ist auch Kaufmann und achtet auf seinen Ruf.

Ja so ist es.  Und wenn ein Anwalt Kaufmann ist, wird er vermutlich vor Annahme eines jeden noch so kargen Mandates abwägen, wie wirtschaftlich tragbar dieses ist. Und wenn ein Anwalt gut und erfolgreich ist, wird er vermutlich nicht jedes noch so schlecht honorierte Mandat annehmen.

Aber die Zahl der Anwälte, die nicht mit guten Mandaten gesegnet sind, hat leider im Laufe der letzten Jahre zugenommen.
Es gibt Städte, in denen die Zahl der Juristen, die von ihrer Kanzlei nicht leben können, sich des Abends als Taxifahrer verdingen müssen, um Kredite zu bedienen und teilweise noch ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Und wie viele Juristen fristen ihr Dasein in Großkanzleien, möglicher Weise als sog. Praktikanten oder als miserabel bezahlte \"Gehilfen\", deren Arbeitstag nicht nach 10 Stunden endet.

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #6 am: 25. Februar 2009, 12:37:42 »
Zitat
Original von h.terbeck ......Und wie viele Juristen fristen ihr Dasein in Großkanzleien, möglicher Weise als sog. Praktikanten oder als miserabel bezahlte \"Gehilfen\", deren Arbeitstag nicht nach 10 Stunden endet.
    Sorry, @h.terbeck, was ich sagen wollte ist offensichtlich nicht angekommen.  Sicher gibt es unter den Anwälten auch Taxifahrer. Ärzte sind auch kräftig am jammern usw.. man könnte hier locker fortfahren. Man kann aber die Verkäuferin nicht mit dem Eigentümer des Ladens vergleichen.

    Vielleicht ist der Vergleich zwischen Anwalt und Einzelhandel nicht der Beste, aber die Handelsspannen von ALDILIDLKAUFLANDPLUS & Co. sind im Vergleich mit Feinkostgeschäften sehr gering, trotzdem reichte es um Milliardenvermögen aufzubauen. Eigentümer von Feinkostgeschäften sind dafür weniger bekannt.  Erfolgreiche Kaufleute sollen Preise mit Kalkül schon unter den Selbstkosten angesetzt haben. Karl und Theo Albrecht gehören zu den reichsten Deutschen. Die Zahl der Kunden bzw. der Umschlag spielen also auch eine Rolle.

    Der wirtschaftliche Erfolg ist nicht nur von der einzelnen Honorarhöhe abhängig.  Ein Anwalt, der einem Energieverbraucher mit guter Arbeit zu seinem Recht verholfen hat, wird auch bei einem streitwertbedingten geringen Honorar nicht Taxi fahren müssen. Davon bin ich überzeugt.

PS: Man kann den Anwalt ja heute am Erfolg beteiligen (Stichwort: Erfolgsabhängige Vergütung).

Offline RR-E-ft

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #7 am: 25. Februar 2009, 14:21:52 »
Mit meinem Beitrag wollte ich nur verdeutlichen, was ein Anwalt auf Kundenseite  vortragen muss.

Spezialisierte Kollegen haben parallel mehrere hundert Mandate zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen und verfügen aus der Vielzahl von Prozessen auch über umfangreiche Erfahrungen, stehen zudem im fachlichen Austausch mit anderen Spezialisten.
 
Von denen muss niemand das Rad nochmals erfinden.

Völlig deplaciert erscheint mr an dieser Stelle eine Diskussion um die wirtschaftliche Situation der deutschen Anwaltschaft.

@nomos

Bei einer Versorger- Zahlungsklage wegen 200 € freut sich der Anwalt gewiss auch über eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg.  :D

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #8 am: 25. Februar 2009, 15:14:22 »
Zitat
Original von RR-E-ft Spezialisierte Kollegen haben parallel mehrere hundert Mandate zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen ...........
@nomos
Bei einer Versorger- Zahlungsklage wegen 200 € freut sich der Anwalt gewiss auch über eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg. :D
    @RR-E-ft, auch ein Anwalt kann doch  multiplizieren?  ;) (mehrere Hundert \"parallel ähnlich gelagerte Fälle\"  * 200 €) und davon die Hälfte - fair geteilt  ;) .
    Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist :D.

Offline RR-E-ft

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #9 am: 25. Februar 2009, 15:50:24 »
@nomos

Ziemlicher Unsinn, finden Sie nicht?
Aber schön, dass auch darüber mal palavert wurde.

Überlegen Sie mal, welche Zeit das Gespräch mit dem Mandanten, die Lektüre der Schriftsätze und die Verfertigung eigener Schriftsätze sowie die Reise zu und von einem Termin und die Verhandlung selbst in Anspruch nehmen und ziehen Sie von dem \"Erfolgs- Honorar\" dann die Kosten der Sekretärin, des Bürobetriebs etc. ab. Bei Nicht- Erfolg kein Honorar, so dass einem wenigstens die Kosten verbleiben? Am Ende ziemlich viel Mist.

Offline DieAdmin

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #10 am: 25. Februar 2009, 15:55:42 »
@Herr Fricke,

halten Sie diesen Thread immer noch für eine Grundsatzfrage?

Ich könnte diesen in Offtopic und den eigentlich anfänglich verlinkten in die Grundsatzfragen verschieben.

Manche Threads sind halt Selbstläufer ;)

Offline RR-E-ft

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #11 am: 25. Februar 2009, 16:00:57 »
@Evitel2004

So können wir es machen.

Wichtig ist mir der Hinweis darauf, was vorgetragen werden muss.

Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien und das andere Brimborium über schwarze Schafe usw. bitte off topic.

Offline DieAdmin

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #12 am: 25. Februar 2009, 16:12:27 »
@all,

sind nun beide Threads verschoben.

Ich möchte doch bitten beim Thema zu bleiben, nicht dass ich den anderen Thread schließen muss.

@Herr Fricke,

wenn gewünscht, kann ich den anderen Thementitel ändern.

Offline Black

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #13 am: 25. Februar 2009, 19:03:38 »
Zitat
Original von RR-E-ft

Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien

Gab es schon mal. Nannte sich JuraXX  :D
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Palaver über Kleinviehmist
« Antwort #14 am: 25. Februar 2009, 19:48:54 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos
Ziemlicher Unsinn, finden Sie nicht?
Aber schön, dass auch darüber mal palavert wurde.

Überlegen Sie mal, welche Zeit das Gespräch mit dem Mandanten, die Lektüre der Schriftsätze und die Verfertigung eigener Schriftsätze sowie die Reise zu und von einem Termin und die Verhandlung selbst in Anspruch nehmen und ziehen Sie von dem \"Erfolgs- Honorar\" dann die Kosten der Sekretärin, des Bürobetriebs etc. ab. Bei Nicht- Erfolg kein Honorar, so dass einem wenigstens die Kosten verbleiben? Am Ende ziemlich viel Mist.
    Sorry, aber so unsinnig finde ich ein Erfolgs-Honorar nicht. Mag sein, dass das mancher Anwalt aus seiner Sicht so sieht. Nicht jeder Anwalt sieht das so und aus Sicht des Mandanten ist das kein Unsinn und dürfte zur Motivation des Anwalts beitragen. Wenn er kein Erfolgsaussichten sieht, muss er das Mandat ja nicht annehmen.

    Außerdem, dass bei einem spezialisierten Anwalt mit \"mehreren hundert Mandaten zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen\" keine Rationalisierungseffekte zu verzeichnen sind, kann ich nicht nachvollziehen.

    Sinn und Unsinn eines Erfolgshonorars halte ich durchaus für eine diskussionswürdige Grundsatzfrage und für kein Palaver.
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von RR-E-ft
Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien
Gab es schon mal. Nannte sich JuraXX  :D
    @black, ist das so lustig? Verwechseln Sie nicht Erfolgshonorare mit Schneebällen?
    Mindestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
1 BvR 2576/04 vom 12.12.2006  ist die Vereinbarung möglich. Die Begründung dürfte bei manchem Energieverbraucher zutreffen:

Zitat
Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der \"quota litis\" (§ 49 b Abs. 2 BRAO a.F., § 49 b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.
[/list]
    @Evitel2004, manche Themen entwickeln sich aus den Beiträgen weiter. Solange sie zur Sache beitragen, halte ich das Abtun als \"Palaver\" nicht für gerechtfertigt. Kosten und damit auch die Honorare der Anwälte spielen eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung eines Verbrauchers ob er sein Recht auf dem Rechtsweg verfolgen will. Die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars halte ich für diese Enscheidung von Bedeutung.

 

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