Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
energienetz:
Ein Risiko bieten die neuen Verträge zwar nicht. Aber wegen der vom BGH festgestellten Nichtigkeit der Preiserhöhungen wäre es möglicherweise günstiger, sich weiter zu den alten unerhöhten Preisen beliefern zu lassen. Davon sollten man dann noch die in der Vergangenheit überzahlte Beträge behutsam abziehen. Behutsam, damit man dabei bleibt, für das Gas etwas zu bezahlen. Wer jetzt in den neuen Vertrag geht, der hat zwar seine Rechte aus den Überbezahlungen der vergangenen Jahre nicht verloren. Allerdings gilt für dann ab sofort der neue vereinbarte Preis. Was daran vorteilhaft sein soll, erschließt sich mir nicht ganz. Fazit: Wer den neuen Vertrag abschließt ist selber schuld und sollte sich nicht beklagen, er hätte es nicht gewußt.
Siehe auch
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__2222/
PeterH:
Hallo zusammen!
Nun, ich habe mich dazu entschieden das neue Vertragsangebot nicht zu unterschreiben.
Da ja, wie aus dem Antwortschreiben der Regio ja zu sehen ist, vorerst so ohne weiteres keine Erstattung, Rückforderung, der von der Regio zu erwarten ist.
http://www.energieverbraucher.de/files_db/1236619870_4058__7.pdf
Das gibt zumindest all denen, die bisher unter Vorbehalt gezahlt haben, schon mal die Möglichkeit der Verrechnung der bisher geleisteten Zahlungen. Mit dem Ende der Abrechnungsperiode muss aber auf jeden Fall mit der Kündigung des alt \"bewährten\" Sondervertrages gerechnet werden.
Meine Beweggründe das neue Vertragsangebot nicht anzunehmen:
1. mit der Unterschrift akzeptiert man auch den hier vorgegeben Arbeits- und Grundpreis.
2. es gibt keine Erklärung, Begründung, warum der Grundpreis angehoben wurde.
3. diese Drohung mit der Schufa macht mich zornig!!
4. die in den neuen Verträgen angebotenen Arbeitspreise sind garantiert nicht das Ende der Fahnenstange. Da kommt garantiert noch ein \"Nachschlag\", Änderung. Ansonsten festigt das nur die Unglaubwürdigkeit der Regio.
In all den Antwortschreiben der Regio hat man mir auch erklärt, dass man nur die Preiserhöhungen, man beachte \"Erhöhungen\" der Vorlieferanten weitergegeben hat und der Arbeitspreis sich im wesentlichen an dem Ölpreis \"Rheinschiene\" wie er vom Statistischen Bundesamt bekanntgegeben wird, orientiert.
Und hier sind wir mit der nun angekündigten Senkung gerade auf dem fallen Ast. Der Ölpreis ist wie wir ja alle wissen seit Mitte letzten Jahres auf dem fallenden Ast.
Rheinschiene:
05.08…..75,2 €/hl
06.08…..78,8 €/hl
07.08…..79,8 €/hl
08.08…..69,05 €/hl
09.08…..65,7 €/hl
10.08…..57,8 €/hl
11.08….52,02 €/hl
12.08.....41.69 €/hl
01.09…..44,48 €/hl,
Leider gibt das Bundesamt die Werte nicht Zeitnah an, daher liegen für Februar noch keine Zahlen fest. Hier läst sich aber recht gut der aktuelle Handelspreis ersehen.
http://www.compositio.de/heizoelpreis/
Die Regio antwortete mir mal, für die Ermittlung des Arbeitspreises würde die Rheinschiene nach der 6/2/3 Methode angewendet. Für jedes Quartal der Durchschnitt von 6 Monaten mit einem Delay von 2 Monaten. Sprich, jetzt für den 1. April der Durchschnitt der monatlichen Rheinschiene für den Zeitraum Aug.08 bis einschließlich Jan.09. Oder für ab dem 1.Juli den Zeitraum Nov.08 bis Apr.09.
Angenommen der Wert vom 44,48 €/hl blieb bis Apr.09 konstant, dann müsste zum 1.Juli nochmals eine Arbeitspreissenkung von 20% drin sein.
Mal sehen wie glaubwürdig die Regio ist!!!
ICH BLEIBE BEI MEINEM ALTEN SONDERVERTRAG!!
Gruß
PeterH
RR-E-ft:
Neue Angebote der Männer vom Gaswerk
Fixpreise hatten die ja schon seit Jahren im Angebot, wie sich aus dem Urteil des BGH vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 ergibt.
Maxi:
Hallo,
bin zwar Neuling hier, liege mit der Regionalgas bezgl. der Preiserhöhungen seit Ende 2004 aber schon im Clinch.
Nachdem wir uns gegen die neuen Verträge gewehrt haben und die Jahresrechnung beanstandet haben, kündigt die Reg.Gas unseren Gasversorgungs-Sondervertrag fristgemäß zum 31.05.2010!! und kündigt eine Einstufung in die Grund- und Ersatzversorgung nach diesem Zeitpunkt an. \"Man biete das Produkt nicht mehr an.\" Das Schreiben stammt im übrigen vom GF selbst, ist ordentlich handschriftlich unterschrieben, die Form ist deshalb nicht zu beanstanden. Warscheinlich werden weitere Kündigungen an andere \"Protestler\" folgen.
Nun zum eigentlichen Problem: Wir haben allen Preiserhöhungen seit dem 1.1.05 fristgerecht wegen Unbilligkeit widersprochen und haben einen Gasversorgungs-Sondervertrag. Sämtlichen Jahresabrechnungen wurde widersprochen. Ein Einbehalt oder Kürzungen wurden bisher nicht durchgeführt.
In 2008 haben wir uns durch eine Investition relativ unanbhängig vom Gas gemacht, d.h. es wird nur zugeheizt und die Jahresrechnung beträgt kaum 350€. Andererseits haben wir erst nach dem BGH Urteil begonnen, Abschläge einzubehalten. Die Abschläge halten wir voll ein, da wir einen Betrag von ca. 1.300€ rückfordern (auf der Basis des letzten akzeptierten Preises von 3,15 Cent/kwH per 31.12.04). Die Regionalgas ist trotz mehrfacher Aufforderung mit Fristsetzung nicht bereit, die zuviel gezahlten Beträge zurückzuzahlen. Bei einem Einbehalt von derzeit ca. 35-40€ monatlich, müssen wir ca. 30 Monate den Einbehalt fortführen, um unseren Anspruch durchzusetzen. Wir halten die Abschläge unter folgender Begründung voll ein:
a) da die Regionalgas Euskirchen alle unsererseits bisher gesetzten
schriftlich Fristen hat ohne Ergebnis verstreichen lassen
b) es sich bei unserem berechtigten Rückforderungsanspruch um
rechtsgrundlos von der Regionalgas Euskirchen erlangte Kundengelder
handelt: Im Falle unwirksamer Klauseln besteht ein
Rückforderungsanspruch
c) Als Kunde man sich gut überlegen muss, ob man noch Vorauszahlungen
für Gaslieferungen an ein Unternehmen leistet, von dem der eigene
Geschäftsführer öffentlich sagt, dass es bei rechtskonformen Verhalten
den Laden dichtmachen muss (s.a. Bericht Kölnische Rundschau vom
21.2.09).
d) Unser jährlicher Verbrauch aufgrund div. Umstände seit
Ende 2008 derart gering geworden ist, dass unsere Jahresrechnung
seit neuestem für Gas nur noch ca. 300€ ausmacht. Nur durch
vollständigen Einbehalt der Abschläge ist es gewährleistet, den uns
zustehenden Betrag innerhalb von knapp 3! Jahren bei gleich
bleibenden Verbrauch von der Regionalgas zurückzubekommen. Ganz
abgesehen von Zinsen und sonstigen Kosten, die uns in dieser Sache
bisher entstanden sind. Die Geltendmachung von Zinsen behalten wir
uns vor.
Was passiert mit meinem Einbehalt nach Vertragsende? Voraussichtlich werden wir bis dahin kaum mehr als die Hälfte unseres Rückforderungsanspruches realisiert haben. Dann werden wir den Rest wohl einklagen müssen? Darauf läuft es doch wohl hinaus, daß der Versorger sich verklagen lassen will?!? Oder können wir weiter darauf beharren, daß wir einer Kündigung nicht zustimmen und der alte Vertrag weiterläuft?
Gruß Maxi
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