Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
PeterH:
Wer die Wahl hat, hat die Qual!
Eine Vertragsbindung ist es zwar (12 Monate), aber eben \"nur\" mit der Prämie von 22 Euro für die Regio. In der Gaswelt läuft das mit der Prämienverteilung eben anders. Nee, Scherz beiseite. Ihre Argumentationen kann ich natürlich nachvollziehen und wenn ich ehrlich zu mir selber bin, so einen richtigen Entschluss habe ich da auch noch nicht gefasst.
Wenn ich aber meinen Gerechtigkeitssinn sensibilisiere: Derzeit habe ich, dank diesem Forum, die Preise von 2004 in meiner Tasche. Ende 2004 begann so im Wesentlichen die Preisspirale der Energieversorger. Sprich, die 3,5 CT/kWh beinhalten sicherlich auch noch eine gewisse Gewinnspanne zu der damaligen Zeit, aber ein gewisser Inflationsausgleich muss natürlich jetzt auch berücksichtigt werden….wobei von 3,5 zu 4,75 Ct/kWh, 35%, schon eine recht hohe Inflationsrate ist……..
Meine Unsicherheit liegt im wesentlich darin: Wie könnte denn die Regio zum Jahresende mit mir agieren?
Kann sie mir den Abschluss der jetzt angebotenen neuen Vertragsgrundlagen verweigern obwohl diese Verträge seit April schon mit anderen Kunden laufen oder/und auch Neukunden angeboten werden? Die Preise können und werden sich ja vermutlich nochmals ändern. Darum geht es mir nicht.
Ich bin mir halt unsicher, dass ich wirklich dann zu hören bekomme: \" Der PeterH, dieser Querulant, den lassen wir nur noch in die Grundversorgung. Wenn ihm das nicht passt, soll er doch nach \"ernergiehoch3\", \"LichtBlick\" oder \"E WIE EINFACH\" gehen. Unser Angebot vom April wollte er nicht, jetzt kann er sehen wo und wie er glücklich wird.\"
Eine marktbeherrschende Situation ist das ja eigentlich bei drei anderen Anbietern nicht. Oder?
Was hat das denn mit dieser \"missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung\" auf sich? Darf die Regio mir denn nur die Grundversorgung anbieten, obwohl sie durchaus auch andere, günstigere Vertragsmuster hat?
Ein jeder ist seines Glückes Schmied! Ja, ich kloppe wie jeck auf das glühende Eisen, die Funken sprühen, aber so richtig in Form kommt es nicht.
Gruß
PeterH
Gare:
hab das nur überflogen, allerdings kann ich nicht erkennen, ob eine berechtigung zur
--- Zitat ---Original von PeterH
\"ordnungsgemäßen Kündigung des Sondervertrags\"
--- Ende Zitat ---
durch versorger vorliegt.......wobei ich das mal bezweifeln möchte, aber egal.
glaube, das problem ist eher eine gewisse unruhe und die vorliebe für geklärte verhältnisse.
das ist auch irgendwie verständlich und sollte auch nicht kritisiert werden.
selbst sehe ich das nun mit den jahren aber etwas anderst.
der heutige zustand in form des gemindert gaspreises lässt mich mittlerweile
sehr gut schlafen, diese offene frage weckt zunehmend den wunsch der zeitlosen fortsetzung. :)
eine vertragsfortsetzung ist darum für mich das einzig vorstellbare, zumindest solange, bis eine diesbezügliche entscheidung fällt.
aber alles geht mal zu ende, vllt dann wenn bei uns in diese richtung
AZ : * O *24/ 06. bewegung kommt.
die *chen sollen das nicht so deutlich machen, aber der fuchs im forum weis was gemeint ist. ;)
von mir aus, bitte keine eile.
und @peter vllt nochmals drüber nachdenken?
puetzfu:
Hallo liebe mitleidenden Gaskunden der RGE!
nun habe ich also nach langem Suchen endlich ein Forum gefunden, in dem das Thema diskutiert wird, jetzt wird es mir aber auch schon wieder ein wenig zu theoretisch.
Ich bin absolut erstaunt über das fachliche Niveau, auf dem hier diskutiert wird. Habe den Eindruck, daß die meisten meiner Vorredner Juristen und BWL- bzw. VWL-er sind. Sind hier möglicherweise auch Vertreter der RGE oder Leute mit anderen beruflichen Interessen vertreten?
Ich bin dagegen nur ein einfacher Gaskunde, der es seit einigen Jahren gewagt hat, die Preiserhöhung der Regionalsgas garnicht oder nur mit Abzügen zu akzeptieren.
Ich stelle mir ganz einfach die Frage, wie auf das neue Vertragsangebot der RGE am besten zu reagieren ist?
In meinen Augen gibt es nur folgende Möglichkeiten:
1) Gar nichts machen und darauf warten, was die RGE tut.
Wobei sich natürlich die Frage stellt, auf Grund welcher Preise die weitere Versorgung stattfindet.
2) Eine der angebotenen Vertragsvarianten annehmen.
Hierbei wiederum wäre es interessant zu sehen, wie die RGE mit den bisher aufgelaufenen offenen Forderungen umgeht, die natürlich nach dem BGH-Urteil ihre Rechtsgrundlage verloren haben.
3) Mit der RGE reden und einen Handel vorschlagen, und dann einen neuen Vertrag abschließen.
Hiebei wäre mir in erster Linie daran gelegen, die Forderungen/Gegenforderungen der Vergangenheit vom Tisch zu bekommen.
Ehrlich gesagt habe ich keine große Lust, jedes Jahr bei der Abrechnung wieder den gleichen Aufwand zu betreiben., wie inden letzten Jahren.
Hat jemand Vorschläge hierzu oder sieht jemand noch andere Möglickeiten?
RuRo:
@PeterH
Vorstellen kann man sich viel.
Festzuhalten wäre wohl, dass Sie
1. im Rahmen eines gültigen Vertrags beliefert werden,
2. eine wirksame Kündigungsklausel in diesem vereinbart worden sein muss, um Ihnen
3. rechtmäßig kündigen zu können.
4. Versorgerangebote kommen und gehen,
5. eine evtl. Kündigung, mit dem bloßen Ziel und Zweck Sie in die Grundversorgung zu \"schubsen\" rechtswidrig und missbräuchlich wäre,
6. die Vorenthaltung von allgemein zugänglichen Versorgungstarifen mit dem Diskriminierungsverbot nicht in Einklang zu bringen ist.
Zur Preisentwicklung könnte es auch einen Gedanken wert sein, dass es Versorger geben soll, die über entsprechende Speicherkapazitäten verfügen und sich zu einer vertraglich festgelegten Abnahmemenge verpflichtet haben, diese dabei dann ggf. zum halben Preis des BAFA-Statistik-Wertes beziehen.
Siehe hier zur marktbeherrschenden Stellung
@puetzfu
Ein Vertrag ist ein Vertrag und ein Angebot ist ein Angebot. Angebote werden ausdrücklich angenommen oder erlangen durch beharrliches Schweigen nie eine Bedeutung. Im Rahmen eines Vertrages sollten sich die Beteiligten sinngemäß verhalten, nämlich vertragen. Wer für sich ein Preisänderungsrecht in Anspruch nimmt, hat dies nachzuweisen, wenn der Vertragspartner dem nicht folgt.
Für mich an Ihrer Stelle gibt es nur eine Entscheidung – Nr. 1.
Ein bischen Mühe will der Erfolg schon haben. Fortwährendes Bestreiten des Preisänderungsrechts gehört zur Pflichtaufgabe. Ratsam erscheint auch, den tatsächlich angefallenen monatlichen Verbrauch auf der Basis des Vertragsschlusses zweckbestimmt zu überweisen.
Gaskunde33:
Hallo zusammen,
kann vielleicht nochmal jemand zusammenfassen, was dagegen spricht, die neuen Vertragsangebote der Regionalgas Euskirchen anzunehmen? Weiter oben heißt es in einem Eintrag:
--- Zitat ---Alle alten Sonderverträge können seitens der Regionalgas nur 3 Monate zum Ende eines Abrechnungsjahres (Ende November 2009) ordnungsgemäß gekündigt werden. Geht nun ein Kunde auf diese neuen Angebote ein, ist der alte Vertrag aufgelöst und der Kunde hat keine Möglichkeit mehr seine Endabrechnung auf dem vor drei Jahren gültigen Preisniveau abzurechnen. Verschenktes Geld.
--- Ende Zitat ---
Wenn man in der Vergangenheit den Preiserhöhungen widersprochen hat und jetzt den neuen Vertrag unterschreiben würde, dürften evtl. Rückforderungen bis zum Ende des (alten) Vertrages aber doch noch möglich sein, oder? Der neue Vertrag ab 1.4. gilt dann eben zu den neuen Konditionen, ab dann ist nichts mehr zu machen.
Daher nochmal die Frage: Gibt es ein Risiko, das Angebot der RGE anzunehmen?
Vielen Dank,
Gaskunde33
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