Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
eislud:
@RR-E-ft
--- Zitat ---Original von RR-E-ft:
Das subjektive Erfordernis ist ein springender Punkt.
--- Ende Zitat ---
Das bezieht sich aber doch ausschließlich auf den Beginn der regelmäßigen Verjährungfrist entsprechend BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2.
Ich meinte ja aber gerade, daß es auf die regelmäßige Verjährung und damit auch auf den Beginn dieser, gar nicht mehr ankommen sollte.
Es handelt sich dann eben nicht um eine Rückforderung zuviel gezahlter Gelder, sondern um Schadensersatz dafür. Schadensersatzansprüche kann ich doch auch dann geltend machen, wenn ansonsten bereits Verjährung nach § 195, § 199 Abs. 1 eingetreten ist.
Schadensersatzansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung verjähren doch erst nach 10 Jahren ohne Rücksicht auf die Kenntnis. Man müßte damit doch Schadensersatzansprüche für Zahlungen aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklauseln bis ins Jahr 1999 beanspruchen können. Natürlich muß man nicht gierig werden, das sehe ich auch so.
Ich steig offensichtlich nicht durch und mache einen Denkfehler.
Deshalb hier die Bitte um Unterstützung, meinen Denkfehler auszumerzen.
Danke im voraus.
userD0009:
--- Zitat ---Original von PeterH
Also, das mit der SCHUFA, das ärgert mich dermaßen….
Ich will mir ja vielleicht auch mal ein neues Auto kaufen und die Wirtschaftsrezession dämpfen.
Nicht dass das dann durch solche \"Falscheintragungen\" an einem Kredit scheitert.
PeterH
--- Ende Zitat ---
Eine Internetsuche mit den Suchbegriffen \"schufaeintrag einstweilige verfügung\" könnte eine Lösungsmöglichkeit aufzeigen.
Natürlich können bei rechtswidrig vorgenommenen Eintragungen auch Schadensersatzansprüche entstehen.
Klar ist, dass dies immer eine Reaktion auf ein Verhalten ist. Nur, ob ein Anbieter ohne eine solche Klausel rechtswidrig einen Eintrag vornimmt bzw. nehmen lässt oder ob er einen Eintrag ohne die erforderlichen Voraussetzungen vornimmt bzw. vornehmen lässt und dieser daher rechtswidrig ist, macht grundsätzlich keinen Unterschied.
Was mir allerdings bis jetzt noch nicht klar geworden ist, warum Sie einen neuen Vertrag abschließen wollen?
Grüße
belkin
PeterH:
Hallo belkin,
die Antwort ergibt sich aus einem Abwägen von Für und Wider. Sprich, ich werde wohl oder übel dem neuen Vertragsangebot zustimmen müssen. Der neue Vertrag hat dann seine Gültigkeit ab dem 1.04.2009.
Logisch, wenn ich dem „super“ Vertragsangebot nicht zustimmen, wird mir die Regio meinen alten Sondervertrag mit der misslichen Erhöhungsklausel auf jeden Fall zum 30.11.2009 kündigen. Für diesen Zeitraum, also April bis November hätte ich basierend auf einer Grundgebühr von 9,50 Euro/Monat und einem Arbeitspreis von 3,5 Ct/kWh (das ist dann mein alter Arbeitspreis von 2004, der ja so gesehen von mir akzeptiert wurde) einen Rechnungsbetrag von ca. 158,00 Euro.
Mit den neuen Vertragskonditionen 4,75 Ct/kWh und 10,50 Euro/Monat ergibt das ein Rechnungsbetrag von ca. 191,00 Euro. Vermutlich wird der Arbeitspreis im Laufe des Jahres auch noch mal fallen so etwa 10%, da hier ja der Verfall des Ölpreises seit Januar noch nicht mit drin ist. „Wir haben ja schließlich eine ÖLPREISBINDUNG Rheinschiene“. ;)
Also würde sich ein Rechnungsbetrag von anstatt 191,00 von etwa 180,00 Euro sein.
Eine kleine Anmerkung, auf meinem Dach ist eine Solarthermieanlage. Von Mitte April bis Mitte Oktober habe ich praktisch keinen Gasverbrauch. Daher die geringen Rechnungsbeträge.
Also zusammenfassend, mein preislicher Vorteil ergibt sich auf etwa 180,00 – 158,00 = 22,00 Euro, wenn ich bei dem alten Sondervertrag bliebe.
Habe aber dann das Risiko, dass die Regio nach der ordnungsgemäßen Kündigung des Sondervertrags sagt:“ Ne, ne! Das ist nicht Herr PeterH, die Vertragsangebote für ab April bieten wir Ihnen heute nicht mehr an. Nehmen Sie die Grundversorgung.“ Und das wäre dann die Popo-Karte für mich.
Und, das ist mir der Stress für 22,00 Euro nicht wert. Wir wollen ja nicht zu gierig sein!
Gruß und einen geruhsamen Abend
PeterH
RR-E-ft:
@PeterH
Warum fahren Sie dann nicht mit dem alten Vertrag weiter bis zum 30.11.2009, um sich dann vielleicht zu entscheiden, einen neuen Vertrag abzuschließen. Dann kann doch der Markt schon wieder ganz andere Angebote parat halten. Für elf Euro Ersparnis lässt man sich doch keinen neuen Vertrag mit Bindungsfrist aufs Auge drücken. :rolleyes:
Wenn man einen neuen Telekommunikationsvertrag mit Vertragsbindung abschließt, bekommt man zumeist als Prämie noch etwas dazu (Kaffemaschine, Heizdecke...). Gibt es beim Gas vielleicht auch bald.
RuRo:
@PeterH
Sie schrieben, dass es in Euskirchen im Gasbereich keinen Wettbewerb gibt (bei Verivox habe ich lediglich einen weiteren Anbieter gefunden). Regionalgas Euskirchen ist wohl der Grundversorger.
Wenn Regionalgas Sie aus dem Sondervertrag \"raus kündigen\" will, nur damit Sie in der Grundversorgung \"landen\" dürfte das unter missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung fallen.
Ich an Ihrer Stelle würde das Vertragsverhältnis wie bisher weiterführen. Allerdings sind Sie Ihres Glückes Schmied :)
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