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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?

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RR-E-ft:
Das kann sich jeder selbst ausrechnen (lassen).

Prozesskostenrechner

Der Anwalt hat bei gerichtlicher Vertretung Anspruch auf Honorar nach dem RVG.

Ob er es auch verdient hat, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Hat der Anwalt  seine Arbeit unter Verstoß gegen die Gesetze der eigenen Kunst schlecht gemacht, haftet der Anwalt dem Mandanten für den daraus entstandenen Schaden.

Gerade in Anbetracht der möglichen Haftung erscheint so manches Honorar nach dem RVG denkbar gering, abgesehen von dem tatsächlichen Aufwand gerade für Kollegen, die nicht täglich mit der speziellen Materie befasst sind.

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Joe_D

Sollten folgende Dinge tatsächlich nicht in vorbereitenden Schriftsätzen und folglich im Verfahren nicht zur Sprache gekommen sein, dann dürfte der Anwalt geschlampt haben.

Unbillige Weitergabe eines tatsächlichen Bezugskostenanstiegs laut BGH.
--- Ende Zitat ---

Oder es gab halt nichts, was man hätte dazu vortragen können.

RR-E-ft:
@Black

Möglicherweise verstehen Sie Ihren Beitrag, ich nicht.

Diese Punkte müssen nach dem Prüfraster des BGH lege artis abgearbeitet werden, um eine Unbilligkeit sicher auszuschließen.

Black:

--- Zitat --- Original von RR-E-ft
@Black

Möglicherweise verstehen Sie Ihren Beitrag, ich nicht.

Diese Punkte müssen nach dem Prüfraster des BGH lege artis abgearbeitet werden.
--- Ende Zitat ---

Hierzu muss Sachvortrag erfolgen.

Der BGH hat zur Frage der Weitergabe von \"absichtlich ungünstigen Bezugskosten\" nicht verlangt, dass dies von Amts wegen abzuprüfen ist bzw. der Versorger hierzu vortragen muss.


--- Zitat --- BGH, VIII ZR 138/07
Die Revision rügt weiter zu Recht, dass das Berufungsgericht ange-nommen hat, die Beklagte müsse vortragen, was sie unternommen habe, um günstigere Preise bei Lieferanten zu erreichen
--- Ende Zitat ---

Fehlt es im Verfahren an diesbezüglichem Sachvortrag wird dieser Punkt nicht beachtet.


--- Zitat ---BGH, VIII ZR 138/07
Dafür, dass es sich bei den von der Beklagten geltend gemachten Be-zugskostensteigerungen um im vorgenannten Sinne \"unnötige\" Kosten handelt, die die Beklagte durch eine Preissteigerung auffangen möchte, ergeben sich aus dem Parteivortrag keine Anhaltspunkte.
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
@Black

Natürlich muss dazu Sachvortrag erfolgen.
Erfolgt solcher Sachvortrag nicht, handelt der (vom Kunden)  beauftragte Anwalt contra legem artis.

Nichts anderes habe ich gesagt.

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