Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
Black:
Aber um Sachvortrag zu leisten - zum Beispiel, dass solche ungünstigen Verträge vorliegen sollen- muss auch Substanz da sein.
RR-E-ft:
@Black
Das versteht sich doch von selbst. Aber gut, dass Sie das ansprechen.
Die Substanz liegt unter anderem in den amtlichen Feststellungen zur Entwicklung des Wertes der Ware Erdgas an der deutschen Grenze und der Großhandelspreise für Erdgas in Ct/ kWh.
Schließlich gibt es auch Börsenpreise für Erdgas.
Die in den Preisen enthaltenen Netzkosten, Kosten der Messung und Abrechnung (die u. a. den Preissockel bilden) sind in den Pflichtpublikationen des Netzbetreibers gem. NEV ausgewiesen und müssen gem. § 40 EnWG auf den Verbrauchsabrechnungen gesondert ausgewiesen werden.
Handelt es sich dabei um Daten, die nur dem Versorger bekannt sind, so greift die sog. sekundäre Darlegungs- und Beweislast des Versorgers, vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2008
Aus der Entscheidung ergibt sich zugleich, zu wessen Lasten es geht, wenn an dieser Stelle nicht substantiiert vorgetragen wird.
Auch das muss der beauftragte Rechtsanwalt lege artis wissen.
Als Kunde sollte man ihn bei Beauftragung ggf. darauf hinweisen. ;)
userD0010:
Joe-D:
Wer weiß denn schon, ob der ausgewählte Anwalt tatsächlich auch ein guter Anwalt ist. Das stellt sich leider in zahlreichen Fällen erst heraus, wenn die \"Schlacht\" geschlagen ist.
Und dann erfährt man solche Ausflüchte, wie von Black vorgetragen.
Ein \"guter Anwalt\" würde bei der Mandatsbesprechung vermutlich das Fehlen entsprechender Substanz vortragen (so er die Materie kennt oder zu kennen glaubt) und von einem Verfahren abraten. Es gibt dafür ja auch eine Gebühr.
Aber anscheinend besser ein Verfahren durchziehen, selbst wenn es nur die paar Kröten mehr an Honorar gibt, als davon abzuraten.
Wie stellt sich denn in vielen Fällen die wirtschaftliche Situation von Anwälten dar? (selbst wenn es nun Aufschreie geben sollte)
Besser ein schlechtes als gar kein Mandat! Es gibt doch wohl nicht wenige Anwälte, die ihre Kunst als brotlos bezeichnen (müssen).
Und wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Situation werden sich manche derzeit noch als Prozesshansel bezeichnete Mitbürger keine Rechtsschutz-Versicherung mehr leisten können/wollen und damit wird die Zahl der risikofreien Mandate geringer werden.
Aber leider glauben immer noch zu viele Mitmenschen an die Einsatzfreude von Anwälten á la \"Ein Fall für Zwei\" aus dem TV.
Unstreitig werden sicherlich einige Anwälte für ihre Mandanten das Beste versuchen, ohne Rücksicht auf die leistungsgerechte Honorierung, aber nur von Almosen können diese auch nicht leben.
Gerade in Fragen des Energierechts gibt es mehr Spreu als Weizen.
Nur welcher Laie (wie die Meisten von uns) kann dies schon in den Gesprächen mit seinem Anwalt schnell erkennen und sich selbst vor weiterem Schaden schützen?
RR-E-ft:
@h.terbeck
Möglicherweise ist es tunlicher, enstprechende generelle Überlegungen in Bezug auf Land- und Hausärzte anzustellen.
Da ist man, nachdem die Schlachterei geschlagen ist, ggf. auch schlauer, ob das Hüftgelenk tatsächlich dringend ersetzt werden musste, ob überhaupt am richtigen Bein gearbeitet wurde und ob dafür ggf. das richtige Material eingesetzt wurde oder ob jederzeit ein Bruch desselben droht (was einen Aufschrei geben kann), ob es tatsächlich notwendig war, hundert mal zu röntgen oder ob einfach nur der Röntgenapparat refinanziert werden muss. Gleichwohl nicht ratsam, wegen genereller Vorbehalte eine notwendig anstehende Behandlung nicht durchführen zu lassen. Hier tragen sie die Diskussion nicht weiter. Vollkommen deplaciert, an dieser Stelle auf TV- Serien hinzuweisen, in denen noch nicht einmal im Bild zu sehen war, dass ein Anwalt für seine Dienstleistung überhaupt auch nur eine Rechnung geschrieben hat. Bitte nicht in Allerweltspalaver verfallen. Wer den Ärzten generell nicht vertraut, geht nicht hin und stirbt zu Hause im Bett. Deckel zu, Licht aus.
Möglicherweise wurde nicht verstanden, dass Black zutreffend darauf hingewiesen hat, was ein Kundenanwalt im Rahmen eines Billigkeitsprozesses vortragen muss. Wo man entsprechende Informationen bezieht, wurde aufgezeigt, ebenso wie es sich prozessual verhält, wenn entsprechende Informationen nicht zu erlangen sind, weil nur der Prozessgegner über diese verfügt.
Ein Anwalt, der nicht kunstgerecht arbeitet, haftet seinem Mandanten für den daraus entstehenden Schaden. Das geht an. Ein Arzt hat es möglicherweise in einem ähnlichen Fall schwerer, einen verursachten weiteren Schaden zu beheben. Für den Schaden, den Leute schon haben, bevor sie einen aufsuchen, kann keiner etwas. Ewiges Grübeln kann erst zu Kopfschmerzen und später zu Herzkammerflimmern führen. :rolleyes:
RR-E-ft:
@h.terbeck
Ich möchte diese Diskussion mit Ihnen nicht fortsetzen, weil sie offensichtlich am eigentlichen Kern voll vorbeigeht.
Ich rate Ihnen insoweit ab und verlange noch nicht einmal eine Abratensgebühr dafür. ;)
Es liegt mir fern, mit Ihnen die Einkommensverhältnisse der deutschen Anwaltschaft oder anderer Berufsgruppen zu diskutieren. Auch ist es mir offen gesagt völlig egal, ob nun erst der Deckel zu und dann das Licht aus gemacht wird oder umgekehrt. Wir leben in einem feien Land, in dem das jeder halten kann, wie er will, ohne deshalb gleich einer Gotteslästerung verdächtig zu sein. Und freilich hinkt jeder Vergleich, die Hüftgelenkproblematik war auch schon Thema, und wetten kann man auch innerhalb der geltenden Gesetze.... Dass mancher Advokat vielleicht glücklich darüber sein wird, dass es in seinem Beruf weniger blutig zur Sache geht, bedarf auch keiner Erörterung.
Worum es mir eigentlich ging, hatte ich aus gutem Grund rot markiert.
Ein Anwalt der nicht kunstgerecht arbeitet, haftet für daraus entstehende Schäden persönlich, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand so töricht ist, eine Sache anzunehmen, der er nicht gewachsen ist. Das kann sich nämlich wegen der Haftung nie bezahlt machen. Sollte gleichwohl weiter entsprechender Diskussionsbedarf zu Honoraraufkommen oder Hülfskasse der Deutschen Rechtsanwälte bestehen, dann wurde dafür an jener Stelle eine besondere Plattform eingerichtet.
Jeder hat die Möglichkeit von \"Energieschutzbrief\" etc. pp. Gebrauch zu machen und sich schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung vom Leistungsvermögen des dabei tätigen Rechtsanwalts zu überzeugen.
@Evitel2004
Wo möglich bitte ab einschließlich h.terbeck 25.02.09 9.42 Uhr abhängen und zu dem off topic- Thread \"Palaver um Kleinviehmist\" anfügen. Danke.
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