Energiepreis-Protest > AggerEnergie
Geänderte Regelungen für die Versorgung mit Erdgas - Vertragsänderung durch die Hintertür?
antischorn:
--- Zitat ---Original von Sid
Da ist mir der Sinn nicht ganz klar. Eislund hatte doch darauf hin gewiesen, dass ein Widerspruch nicht notwendig ist, bzw. zu einer Kündigung führen kann!?
Gruß,
Sid
--- Ende Zitat ---
Na ja, vielleicht etwas voreilig ausgesprochen, aber ich denke, dass uns bald sowieso neue Verträge von der AggerEnergie unter die Nase gehalten werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass dies bei eventuellen Verhandlung bezüglich der Rückforderungen geschehen wird. Auch zu diesem Thema gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen. Vorher hole ich mir anwaltlichen Rat ein ...
Gruß
Antischorn
eislud:
Ein Widerspruch gegen eine Preisänderung sollte schon erfolgen - bei Grundversorgungsvertrag sofort, bei Sondervertrag reicht es meines Erachtens zur Jahresrechnung.
Die Gefahr einer Kündigung eines Sondervertrages besteht meines Erachtens hauptsächlich dann, wenn gegen die neuen Vertragsbedingungen wiederspruch eingelegt wird.
Anwaltlichen Rat sollte man sich auf jedenfall holen, spätestens vor den Rückforderungsverhandlungen. Für das Versorgungsgebiet der AggerEnergie, scheint es ja auch bereits einen versierten Anwalt zu geben.
Die dann vielleicht folgende Kündigung eines Sondervertrages wäre meines Erachtens rechtens, auch wenn das Bundeskartellamt vor geraumer Zeit darauf hingewiesen hat, daß ein solches Vorgehen bei Unbilligkeitseinwand grundsätzlich nicht rechtens ist und damit grundversorgte und Sondervertragskunden in einen Topf geworfen hat.
antischorn:
--- Zitat ---Original von eislud
Die Gefahr einer Kündigung eines Sondervertrages besteht meines Erachtens hauptsächlich dann, wenn gegen die neuen Vertragsbedingungen wiederspruch eingelegt wird.
--- Ende Zitat ---
Genau hier besteht noch eine Verunsicherung meinerseits. Da ich seit Mai 2007 nur den in meinem Sondervertrag vereinbarten Preis/kWh bezahle, bin ich bezüglich der \"geänderten Regelung für die Versorgung mit Erdgas\", noch der Überzeugung: Einfach kommen lassen und wie gewohnt kürzen und mit dem Risiko einer Klage leben.
Je nach Beratung und neuen Erkenntnissen kann sich meine Einstellung aus wirtschaftlichen Gründen aber auch ändern.
Gruß
Antischorn
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