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Stadtwerke Erding

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RuRo:
Die bayer. Justiz hält Anschluss und verlässt den Pfad der Diaspora:

AG Erding, Urt. v. 09.01.2009 Az. 3 C 792/08 zu § 102 EnWG  Versorgerklage als unzulässig abgewiesen

DieAdmin:
Ich bin ein wenig verwirrt, unter welchen Namen, das Unternehmen in Erding eigentlich anzusetzen ist.

Hab mich hier für die Stadtwerke Erding entschieden. Denn dort auf der HP tauchen die Überlandwerke bei Strom auf: http://www.stadtwerke-erding.info/index.php

Es geht um Strom, und klagen tun die Stadtwerke.


http://www.stadtwerke-erding.info/index.php?option=com_content&task=view&id=94&Itemid=202


--- Zitat ---Lassen Sie sich in unserem Kundenzentrum über Tarife und Angebote unserer Beteiligungsunternehmen, der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG, der Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG und der Wasserversorgung Erding GmbH & Co. KG beraten.
--- Ende Zitat ---

Heißt das jetzt, dass mich auch EON Thüringen verklagen kann? Oder die kommunalen Vertreter?

Wie Herr Fricke ausführte: AG Erding, Urt. v. 09.01.2009 Az. 3 C 792/08 zu § 102 EnWG  Versorgerklage als unzulässig abgewiesen geht das wohl nicht.

eislud:
Nachdem das Gericht auf seine Nichtzuständigkeit hingewiesen hat, wurde eine Verweisung vom Kläger ausdrücklich nicht gestellt. Das erscheint mir allzu dümmlich, als dass nicht etwas Bestimmtes damit beabsichtigt wäre.
Welche Absicht könnte denn damit verbunden sein?

Könnte man damit den Instanzenweg vorgeben, so daß man beispielsweise letztlich nicht beim Kartellsenat des BGH landet, sondern beim VIII Zivilsenat des BGH?

Wodurch wird überhaupt bestimmt, in welchem der beiden Senate des BGH man landet?

Welche andere Gründe für die unterlassene Verweisung könnte es noch geben?

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