Ich bin kein Anwalt, daher kann ich Ihnen nur mitteilen wie ich persönlich die Beiträge hier im Forum verstanden bzw. interpretiert habe.
Mir erschließt sich zwar nicht, warum nur ein Kläger einen Verweisungsantrag stellen können sollte, aber schließlich habe ich dieses Fachgebiet nicht studiert.
Rechtssicherheit gibt es nur vom Anwalt. Sollte der aber mal eine falsche Beratung tätigen, kann er in Regress genommen werden.
Ihr Anwalt sollte auf jeden Fall die Nichtzuständigkeit rügen!
Vielleicht äußern sich ja mal die Anwälte Graf Koks, Black oder Herr Fricke zu der allgemeinen Frage, ob auch ein Beklagter einen Verweisungsantrag stellen kann?!