Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Südsachsen macht ernst und klagt  (Gelesen 5348 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline henry1926

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Erdgas Südsachsen macht ernst und klagt
« am: 01. Juli 2005, 15:03:40 »
Hallo Mitstreiter in Sachen faire Energiepreise,
heute erhielt ich die Anklageschrift meines Gasversorgers, der Erdgas Südsachsen GmbH, von meinem zuständigen Amtsgericht.
Darin verklagt mich mein Gasversorger zur Zahlung der angeblich offenen Forderung aus der Jahresrechnung 2004 nebst Zinsen, zum Tragen der Kosten des Rechtsstreites und zur vorläuffigen Vollstreckung des Urteiles.

Hier kurz in Stichpunkten der chronologische Ablauf seit Okt. 2004:
- Okt. 2004 Einwand der Unbilligkeit gegen Preiserhöhung
- übliches Standartantwortschreiben ohne Offenlegung der Kalkulationsgrundlage
- ich bezahlte weitehin die Abschläge in der alten Höhe (vor Okt. 2004)
- die erhaltene Jahresabschlußrechnung kürzte ich um den hier wieder mit eingerechneten Erhöhungsbetrages (weit unter 100,00 €).
- Mahnung mit Sperrandrohung durch den Gasversorger
- daraufhin bin ich so vorgegangen wie oft im Forum geschildert: Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt, Versorger mit einer Frist von 4 Tagen aufgefordert die Mahnung und Sperrandrohung zurückzunehmen und Hausverbot erteilt
- promt kam in der angegbenen Frist das Schrieben des Gasversorgers: \"...die Ihnen zugesandte Mahnung vom ... ziehen wir in dieser Form zurück. Leider ist uns bei der Bearbeitung ein Fehler unterlaufen. Die Mahngebühren haben wir ebenfalls storniert. Bitte entschuldigen Sie diese Verfahrensweise\".
Aber, im nächsten Absatz dieses Schreibens, wie paradox!, wird eben dieser Betrag, um den es in der Mahnung ging plus den Betrag, den ich bei der jüngsten Abschlagszahklung einbehalten hatte, vom Gasversorger wieder mit Fristsetzung eingefordert!
- daraufhin habe ich den Gasversorger wieder mit Fristsetzung aufgefordert, dies zurückzunehmen, bis heute ohne Antwort-
- Schreiben an Landeskartellbehörde verfasst, Antwort erhalten - belanglos!- Mir stände es ja offen den Rechtsweg zu gehen.
- Schreiben an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung des Sachverhaltes übergeben- auch nach 14 Tagen keine Antwort!

Nun frage ich in diese Runde, wer hat so etwas schon durch und kann mir nützliche Tips geben wie ich dieser Klage am besten entgegnen  kann? Zumal mein Versorger in der Klageschrift vorsorglich dem Gericht darlegt und in seiner Auffassung begründet weshalb § 315 BGB hier nicht greifen soll \" ...Deshalb soll schon zum jetzigen Zeitpunkt dargelegt werden, warum § 315 Abs. 3 BGB auf Gaslieferverträge mit Gasversorgungsunternehmen, insbesondere auch nicht auf das bestehende Vertragsverhältnis zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits, weder direkt noch indirekt anwendbar ist.\"
Für schnelle fundierte Antworten bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
henry1926

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgas Südsachsen macht ernst und klagt
« Antwort #1 am: 01. Juli 2005, 15:11:05 »
@Henry


Da hilft nur, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, der auf die Klageschrift entsprechend erwidert.

In Erfurt ist ein Verfahren schon entsprechend ausgegangen....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline henry1926

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Erdgas Südsachsen macht ernst und klagt
« Antwort #2 am: 01. Juli 2005, 15:22:08 »
Wer kann mir einen RA im Raum Chemnitz empfehlen, der einschlägige Kenntnisse besitzt oder Herr Fricke wie wäre es mit Ihnen?

henry1926

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgas Südsachsen macht ernst und klagt
« Antwort #3 am: 01. Juli 2005, 15:37:16 »
@henry1926

Wenn Sie Mitglied im Bund der Energieverbraucher sind und diesem auch Ihre Klageschrift per Fax zur Verfügung stellen, wird man Ihnen auch einen versierten Kollegen benennen.


Übersenden Sie die Klageschrift auch Ihrer Verbraucherzentrale zur Kenntnis.

Informieren Sie auch die UMSCHAU- Redaktion des MDR- Fernsehens in Leipzig, dort den Redakteur Henry Rieck ( henry.rieck@mdr.de ).

Ggf. auch Ein Fall für Escher ( escher@mdr.de  )

Dort wartet man wohl schon auf eine entsprechende Geschichte.


Verteidigungsanzeige innerhalb der Frist nicht vergessen.

Ggf. Fristverlängerung für Klageerwiderung beantragen (Antrag kurz vor Fristablauf ausreichend, ertmaliger Antrag wird ohne Zustimmung des Klägers gewährt).


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz