Hallo Mitstreiter in Sachen faire Energiepreise,
heute erhielt ich die Anklageschrift meines Gasversorgers, der Erdgas Südsachsen GmbH, von meinem zuständigen Amtsgericht.
Darin verklagt mich mein Gasversorger zur Zahlung der angeblich offenen Forderung aus der Jahresrechnung 2004 nebst Zinsen, zum Tragen der Kosten des Rechtsstreites und zur vorläuffigen Vollstreckung des Urteiles.
Hier kurz in Stichpunkten der chronologische Ablauf seit Okt. 2004:
- Okt. 2004 Einwand der Unbilligkeit gegen Preiserhöhung
- übliches Standartantwortschreiben ohne Offenlegung der Kalkulationsgrundlage
- ich bezahlte weitehin die Abschläge in der alten Höhe (vor Okt. 2004)
- die erhaltene Jahresabschlußrechnung kürzte ich um den hier wieder mit eingerechneten Erhöhungsbetrages (weit unter 100,00 €).
- Mahnung mit Sperrandrohung durch den Gasversorger
- daraufhin bin ich so vorgegangen wie oft im Forum geschildert: Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt, Versorger mit einer Frist von 4 Tagen aufgefordert die Mahnung und Sperrandrohung zurückzunehmen und Hausverbot erteilt
- promt kam in der angegbenen Frist das Schrieben des Gasversorgers: \"...die Ihnen zugesandte Mahnung vom ... ziehen wir in dieser Form zurück. Leider ist uns bei der Bearbeitung ein Fehler unterlaufen. Die Mahngebühren haben wir ebenfalls storniert. Bitte entschuldigen Sie diese Verfahrensweise\".
Aber, im nächsten Absatz dieses Schreibens, wie paradox!, wird eben dieser Betrag, um den es in der Mahnung ging plus den Betrag, den ich bei der jüngsten Abschlagszahklung einbehalten hatte, vom Gasversorger wieder mit Fristsetzung eingefordert!
- daraufhin habe ich den Gasversorger wieder mit Fristsetzung aufgefordert, dies zurückzunehmen, bis heute ohne Antwort-
- Schreiben an Landeskartellbehörde verfasst, Antwort erhalten - belanglos!- Mir stände es ja offen den Rechtsweg zu gehen.
- Schreiben an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung des Sachverhaltes übergeben- auch nach 14 Tagen keine Antwort!
Nun frage ich in diese Runde, wer hat so etwas schon durch und kann mir nützliche Tips geben wie ich dieser Klage am besten entgegnen kann? Zumal mein Versorger in der Klageschrift vorsorglich dem Gericht darlegt und in seiner Auffassung begründet weshalb § 315 BGB hier nicht greifen soll \" ...Deshalb soll schon zum jetzigen Zeitpunkt dargelegt werden, warum § 315 Abs. 3 BGB auf Gaslieferverträge mit Gasversorgungsunternehmen, insbesondere auch nicht auf das bestehende Vertragsverhältnis zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits, weder direkt noch indirekt anwendbar ist.\"
Für schnelle fundierte Antworten bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
henry1926