LG Köln, Urt. v. 14.08.2009, Az. 90 O 41/07 Gaspreisklage abgewiesenDas Gericht hat die Zahlungsklage der Bad Honnef AG gegen Tarifkunden, die den Tariferhöhungen widersprochen hatten, abgeweisen, weil der Versorger die Billigkeit der nach Auffassung des Gerichts notwendig einzeln auf ihre Billigkeit zu überprüfenden einzelnen Tarifpreisneufestsetzungen nicht nachgewiesen habe.
Ausführlich befasst sich das Gericht, welches ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt hatte, mit der Frage, wie die Billigkeit einzelner Tarifänderungen nachzuweisen ist, dass dabei
nicht auf einen willkürlichen Betrachtungszeitraum, der nach der auf Billigkeit zu prüfenden Tarifänderung liegt und der weiteren Entwicklung innerhalb eines solchen abgestellt werden kann, die der Versorger naturgemäß bei seiner Ermessensentscheidung über die Tarifneufestsetzung selbst gar nicht kennen konnte.