@eislud
Habe am 29.01.07 der Jahresrechnung 2006 von 25.01.07 widersprochen, gemäß §315.
Die Nachzahlung für 2006 habe ich nicht bezahlt, und die neuen Abschläge für 2007 gekürzt. Mit Schreiben vom 1.2.07 seitens des Energiedienstes weisen die den Widerspruch zurück mit der Begründung es bestehe ein offener Wettbewerb. Dann kamen laufend Mahnungen und am 14.08.07 wollte man den Strom abstellen. Am 18.08.07 habe ich dann auch gegen die bereits im Februar 2006 gezahlte Rechnung für 2005 im Rahmen der dreijährigen gesetzlichen Regelverjährung widersprochen und eine Aufstellung mit meiner Gegenrechnung dazu gelegt. Mit Schreiben vom 18.08.07 dann folgende Antwort erhalten:
WidersprucH gegen Strompreiserhöhungen
Sehr geehrter ....
vielen Dank für Ihren Brief, den wir aufmerksam gelesen haben.
Bei der von Ihnen beanstandeten Mahnung mit Sperrandrohung hat es sich um ein systemtechniches Versehen gehandelt, das wir bedauern. Wir erklären die Mahnung deshalb für gegenstandslos wie die angedrohte Maßnahme.
Wir möchten Ihnen stets ein fairer Partner sein und bitten um Ihr Vertrauen.
Auf den Widerspruch wurde nicht eingegangen.