Energiepreis-Protest > Heilbronner Versorgungs GmBH

Landgericht Heilbronn 2.0

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RR-E-ft:
Berufung wurde zurückgenommen


--- Zitat ---Der als Gaspreisrebell bekannt gewordene Heilbronner Richter Klaus von Waldeyer-Hartz, der in mehreren Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof gegen die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) wegen angeblich überhöhter Gaspreise geklagt hatte, nahm jetzt seine Berufung gegen das Urteil vom 27. März 2009 zurück.

Aufwand

Damals hatte die 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Heilbronn Waldeyer-Hartz dazu verurteilt, die seit Mitte 2007 nicht bezahlten Preissteigerungen zu begleichen. Das Gericht sah einen Nachzahlung von rund 1000 Euro plus fünf Prozent Zinsen. In einer fast zweistündigen Berufungsverhandlung vor dem 2. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart machte der Vorsitzende Richter Gerhard Ruf deutlich, dass „es nichts bringt, weiter den Rechtsweg zu beschreiten“. Selbst von weiteren Unterlagen, die er bei einer Fortsetzung angefordert hätte, erwartete Ruf keine Erkenntnisse: „Da kommt doch nichts mehr Neues heraus. Der Aufwand lohnt nicht, weiter zu streiten.“ Die offene Rechnung gegenüber der HVG muss Klaus von Waldeyer-Hartz jetzt begleichen.
--- Ende Zitat ---

Es stellt sich schion die Frage, welche entscheidungserheblichen Unterlagen der Senat wegen welcher Darlegungs- und Beweislast von wem angefordert hätte und welches Ergebnis es wegen eben dieser Darlegungs- und Beweislast hätte geben müssen, wenn da \"nicht mehr gekommen wäre\". Immerhin war die Frage, ob ein Gasversorger eine Monopolstellung oder marktbeherrschende Stellung gegenüber seinen Standardlastprofilkunden einnimmt, zwischenzeitlich vom BGH geklärt worden und zwar anders, als das Landgericht Heilbronn diese Frage beurteilt hatte (vgl. BGH KZR 21/08].

Black:
Vielleicht sucht Herr Waldeyer-Hartz sich ja jetzt ein anderes Hobby. Briefmarken sammeln oder so....

wulfus:
Der wackere Heilbronner Richter Klaus von Waldeyer-Hartz hat wohl klein beigeben müssen; er nahm seine Berufung zurück.

Ein dreifach Hoch auf die schwache Begründung des BGH!
Armes Deutschland! Dann doch lieber \"Auf hoher See ...\"!

Quelle:
http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/art16305,1759163

nomos:

--- Zitat ---Original von wulfus

Armes Deutschland! Dann doch lieber \"Auf hoher See ...\"!
........


--- Ende Zitat ---
.... und erst, wenn man den ersten Leserkommentar zum Artikel gelesen hat. Der \"Arme Verbraucher\" will keinen Wettbewerb  und glaubt, er sei beim Monopolisten am Besten bedient.  :(

W-H habe nur Kosten verursacht, die er glaubt bezahlen zu müssen. W-H wollte nur die Billigkeit des Gaspreises nachgewiesen haben, sein gutes Recht als Verbraucher (§ 315 BGB). Das wurde und wird im verweigert \"auf dieser hohen See .. \" !



--- Zitat ---Am besten sorgt der Staat für gerechte Preise, indem er möglichst viel Wettbewerb unter den Anbietern schafft. Denn zumindest in einem Punkt sind sich Marktwirtschaftler und Sozialisten weitgehend einig: Dauerhafte Monopole, wie wir sie etwa im Strombereich immer noch haben, sind für alle von Übel.

Ulrich van Suntum lehrt Volkswirtschaft an der Universität Münster
--- Ende Zitat ---
Freie Preise sind gerecht

[/list]

RuRo:
@wulfus
Warum stellen Sie das unter \"Grundsatzfragen\"?

Das Thema wurde wohl schon zutreffend im Versorger-Thread gestern hier Berufung zurückgenommen aufgegriffen  :rolleyes:

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