@h.terbeck
Möglicherweise ist es tunlicher, enstprechende generelle Überlegungen in Bezug auf Land- und Hausärzte anzustellen.
Da ist man, nachdem die Schlachterei geschlagen ist, ggf. auch schlauer, ob das Hüftgelenk tatsächlich dringend ersetzt werden musste, ob überhaupt am richtigen Bein gearbeitet wurde und ob dafür ggf. das richtige Material eingesetzt wurde oder ob jederzeit ein Bruch desselben droht (was einen Aufschrei geben kann), ob es tatsächlich notwendig war, hundert mal zu röntgen oder ob einfach nur der Röntgenapparat refinanziert werden muss. Gleichwohl nicht ratsam, wegen genereller Vorbehalte eine notwendig anstehende Behandlung nicht durchführen zu lassen. Hier tragen sie die Diskussion nicht weiter. Vollkommen deplaciert, an dieser Stelle auf TV- Serien hinzuweisen, in denen noch nicht einmal im Bild zu sehen war, dass ein Anwalt für seine Dienstleistung überhaupt auch nur eine Rechnung geschrieben hat. Bitte nicht in Allerweltspalaver verfallen. Wer den Ärzten generell nicht vertraut, geht nicht hin und stirbt zu Hause im Bett. Deckel zu, Licht aus.
Möglicherweise wurde nicht verstanden, dass Black zutreffend darauf hingewiesen hat, was ein Kundenanwalt im Rahmen eines Billigkeitsprozesses vortragen muss. Wo man entsprechende Informationen bezieht, wurde aufgezeigt, ebenso wie es sich prozessual verhält, wenn entsprechende Informationen nicht zu erlangen sind, weil nur der Prozessgegner über diese verfügt.
Ein Anwalt, der nicht kunstgerecht arbeitet, haftet seinem Mandanten für den daraus entstehenden Schaden. Das geht an. Ein Arzt hat es möglicherweise in einem ähnlichen Fall schwerer, einen verursachten weiteren Schaden zu beheben. Für den Schaden, den Leute schon haben, bevor sie einen aufsuchen, kann keiner etwas. Ewiges Grübeln kann erst zu Kopfschmerzen und später zu Herzkammerflimmern führen. :rolleyes: