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Autor Thema: Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?  (Gelesen 5152 mal)

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Offline Joe_D

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« am: 24. Februar 2009, 12:57:05 »
Ich befinde mich als Tarifkunde gerade mitten in einem Prozeß vor dem AG (das sich für sehr wohl zuständig hielt) und so wie es aussieht sieht es schlecht aus. Es reicht scheinbar aus das der Versorger nur noch seine relativen Bezugskostensteigerungen bezeugt, der evtl. überhöhte Gesamtpreis und dementsprechende Gewinne wurden gar nicht erst angesprochen. In meinem Fall hat der Versorger die Bezugskostensteigerungen seit 2004 bis 2008 1:1 weitergegeben und dies auch schön offengelegt.

Die Folge wird für mich sein: Für zurückbehaltene 800 Euro werde ich wohl ca. 1200 Euro blechen müssen (oder noch mehr?). Natürlich aus eigener Tasche (keine Rechtsschutz). Naiv? Ja! War meine erste und wird auch meine letzte bewußt selbst herausgeforderte Konfrontation vor deutschen Gerichten sein.

Achja, was viele wohl auch nicht wissen (und hier auch totgeschwiegen wird): Wer sich einen \"guten\" Anwalt holt der nicht um die Ecke wohnt zahlt dessen Fahrtkosten aus der eigenen Tasche. Bei 50km und ein paar Gerichtsterminen kommen da gleich 100 Euro zusammen.

Aber schön im Forum verbreiten \"Protest nicht aufgeben!\"...

Verbrennt lieber 10 Euro wie in der Mancademy-Werbung statt als Tarifkunde sinnlos zu protestieren und über 500 Euro zu \"verbrennen\"....

Zwei Anwälte unterhielten sich auf dem Gang des Gerichts. Fragte der eine \"haben Sie noch mehr solcher [Gaspreisprotest] Mandanten?\", daraufhin der andere \"Gott Bewahre - zum Glück nicht, viel zuviel Aufwand für nichts und wieder nichts\".

Noch Fragen Kienzle?

Gruß

   Joe_D

Offline Grobschnitt

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #1 am: 24. Februar 2009, 14:30:38 »
Zitat
Original von Joe_D
Ich befinde mich als Tarifkunde gerade mitten in einem Prozeß vor dem AG (das sich für sehr wohl zuständig hielt)

Zitat
Original von Joe_D
Zwei Anwälte unterhielten sich auf dem Gang des Gerichts. Fragte der eine \"haben Sie noch mehr solcher [Gaspreisprotest] Mandanten?\", daraufhin der andere \"Gott Bewahre - zum Glück nicht, viel zuviel Aufwand für nichts und wieder nichts\".

Wohl doch nicht den richtigen Anwalt ausgesucht und am falschen Ende gespart?

Gruß
Grobschnitt (mittlerweile bei seiner Verhandlung vor dem OLG, mit gutem Anwalt und noch besseren Aussichten)

Offline RR-E-ft

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #2 am: 24. Februar 2009, 15:26:12 »
@Joe_D

Sollten folgende Dinge tatsächlich nicht in vorbereitenden Schriftsätzen und folglich im Verfahren nicht zur Sprache gekommen sein, dann dürfte der Anwalt geschlampt haben.

Unbillige Weitergabe eines tatsächlichen Bezugskostenanstiegs laut BGH.

Offline ben100

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #3 am: 24. Februar 2009, 15:26:40 »
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Ein guter Anwalt ist das A und O

Offline Black

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #4 am: 24. Februar 2009, 15:27:53 »
Bei 800,- Euro Streitwert verdient der eigene Anwalt ca. 160,- Euro, sofern er nach RVG abrechnet. Was bei der Arbeit eines solchen Verfahrens sehr undankbar wäre.

Im Falle des Unterliegens kämen dazu noch die Gerichtskosten (ca. 135,-) und die Kosten der Gegenseite. Eventuelle Gutachterkosten, sonstige Verfahrenskosten, Verzugszinsen noch extra.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #5 am: 24. Februar 2009, 15:30:51 »
Das kann sich jeder selbst ausrechnen (lassen).

Prozesskostenrechner

Der Anwalt hat bei gerichtlicher Vertretung Anspruch auf Honorar nach dem RVG.

Ob er es auch verdient hat, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Hat der Anwalt  seine Arbeit unter Verstoß gegen die Gesetze der eigenen Kunst schlecht gemacht, haftet der Anwalt dem Mandanten für den daraus entstandenen Schaden.

Gerade in Anbetracht der möglichen Haftung erscheint so manches Honorar nach dem RVG denkbar gering, abgesehen von dem tatsächlichen Aufwand gerade für Kollegen, die nicht täglich mit der speziellen Materie befasst sind.

Offline Black

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #6 am: 24. Februar 2009, 16:04:53 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Joe_D

Sollten folgende Dinge tatsächlich nicht in vorbereitenden Schriftsätzen und folglich im Verfahren nicht zur Sprache gekommen sein, dann dürfte der Anwalt geschlampt haben.

Unbillige Weitergabe eines tatsächlichen Bezugskostenanstiegs laut BGH.

Oder es gab halt nichts, was man hätte dazu vortragen können.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #7 am: 24. Februar 2009, 16:07:47 »
@Black

Möglicherweise verstehen Sie Ihren Beitrag, ich nicht.

Diese Punkte müssen nach dem Prüfraster des BGH lege artis abgearbeitet werden, um eine Unbilligkeit sicher auszuschließen.

Offline Black

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #8 am: 24. Februar 2009, 16:32:42 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Black

Möglicherweise verstehen Sie Ihren Beitrag, ich nicht.

Diese Punkte müssen nach dem Prüfraster des BGH lege artis abgearbeitet werden.

Hierzu muss Sachvortrag erfolgen.

Der BGH hat zur Frage der Weitergabe von \"absichtlich ungünstigen Bezugskosten\" nicht verlangt, dass dies von Amts wegen abzuprüfen ist bzw. der Versorger hierzu vortragen muss.

Zitat
BGH, VIII ZR 138/07
Die Revision rügt weiter zu Recht, dass das Berufungsgericht ange-nommen hat, die Beklagte müsse vortragen, was sie unternommen habe, um günstigere Preise bei Lieferanten zu erreichen

Fehlt es im Verfahren an diesbezüglichem Sachvortrag wird dieser Punkt nicht beachtet.

Zitat
BGH, VIII ZR 138/07
Dafür, dass es sich bei den von der Beklagten geltend gemachten Be-zugskostensteigerungen um im vorgenannten Sinne \"unnötige\" Kosten handelt, die die Beklagte durch eine Preissteigerung auffangen möchte, ergeben sich aus dem Parteivortrag keine Anhaltspunkte.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #9 am: 24. Februar 2009, 16:34:07 »
@Black

Natürlich muss dazu Sachvortrag erfolgen.
Erfolgt solcher Sachvortrag nicht, handelt der (vom Kunden)  beauftragte Anwalt contra legem artis.

Nichts anderes habe ich gesagt.

Offline Black

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« Antwort #10 am: 24. Februar 2009, 16:36:30 »
Aber um Sachvortrag zu leisten - zum Beispiel, dass solche ungünstigen Verträge vorliegen sollen- muss auch Substanz da sein.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #11 am: 24. Februar 2009, 16:44:50 »
@Black

Das versteht sich doch von selbst. Aber gut, dass Sie das ansprechen.

Die Substanz liegt unter anderem  in den amtlichen Feststellungen zur Entwicklung des Wertes der Ware Erdgas an der deutschen Grenze und der Großhandelspreise für Erdgas in Ct/ kWh.

Schließlich gibt es auch Börsenpreise für Erdgas.

Die in den Preisen enthaltenen Netzkosten, Kosten der Messung und Abrechnung (die u. a. den Preissockel bilden) sind in den Pflichtpublikationen des  Netzbetreibers gem. NEV ausgewiesen und müssen gem. § 40 EnWG auf den Verbrauchsabrechnungen gesondert ausgewiesen werden.

Handelt es sich dabei um Daten, die nur dem Versorger bekannt sind, so greift die sog. sekundäre Darlegungs- und Beweislast des Versorgers, vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2008
Aus der Entscheidung ergibt sich zugleich, zu wessen Lasten es geht, wenn an dieser Stelle nicht substantiiert vorgetragen wird.

Auch das muss der beauftragte Rechtsanwalt lege artis wissen.

Als Kunde sollte man ihn bei Beauftragung ggf. darauf hinweisen.  ;)

Offline userD0010

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« Antwort #12 am: 25. Februar 2009, 09:42:17 »
Joe-D:

Wer weiß denn schon, ob der ausgewählte Anwalt tatsächlich auch ein guter Anwalt ist. Das stellt sich leider in zahlreichen Fällen erst heraus, wenn die \"Schlacht\" geschlagen ist.
Und dann erfährt man solche Ausflüchte, wie von Black vorgetragen.
Ein \"guter Anwalt\" würde bei der Mandatsbesprechung vermutlich das Fehlen entsprechender Substanz vortragen (so er die Materie kennt oder zu kennen glaubt) und von einem Verfahren abraten. Es gibt dafür ja auch eine Gebühr.
Aber anscheinend besser ein Verfahren durchziehen, selbst wenn es nur die paar Kröten mehr an Honorar gibt, als davon abzuraten.

Wie stellt sich denn in vielen Fällen die wirtschaftliche Situation von Anwälten dar?  (selbst wenn es nun Aufschreie geben sollte)
Besser ein schlechtes als gar kein Mandat! Es gibt doch wohl nicht wenige Anwälte, die ihre Kunst als brotlos bezeichnen (müssen).
Und wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Situation werden sich manche derzeit noch als Prozesshansel bezeichnete Mitbürger keine Rechtsschutz-Versicherung mehr leisten können/wollen und damit wird die Zahl der risikofreien Mandate geringer werden.

Aber leider glauben immer noch zu viele Mitmenschen an die Einsatzfreude von Anwälten á la \"Ein Fall für Zwei\" aus dem TV.

Unstreitig werden sicherlich einige Anwälte für ihre Mandanten das Beste versuchen, ohne Rücksicht auf die leistungsgerechte Honorierung, aber nur von Almosen können diese auch nicht leben.

Gerade in Fragen des Energierechts  gibt es mehr Spreu als Weizen.
Nur welcher Laie (wie die Meisten von uns) kann dies schon in den Gesprächen mit seinem Anwalt schnell erkennen und sich selbst vor weiterem Schaden schützen?

Offline RR-E-ft

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Protest nicht aufgeben! - Sinnlos?
« Antwort #13 am: 25. Februar 2009, 16:51:26 »
@h.terbeck

Möglicherweise ist es tunlicher, enstprechende generelle Überlegungen in Bezug auf Land- und Hausärzte anzustellen.
Da ist man, nachdem die Schlachterei geschlagen ist, ggf. auch schlauer, ob das Hüftgelenk tatsächlich dringend ersetzt werden musste, ob überhaupt am richtigen Bein gearbeitet wurde und ob dafür ggf. das richtige Material eingesetzt wurde oder ob jederzeit ein Bruch desselben droht (was einen Aufschrei geben kann), ob es tatsächlich notwendig war, hundert mal zu röntgen oder ob einfach nur der Röntgenapparat refinanziert werden muss.  Gleichwohl nicht ratsam, wegen genereller Vorbehalte eine notwendig anstehende Behandlung nicht durchführen zu lassen. Hier tragen sie die Diskussion nicht weiter. Vollkommen deplaciert, an dieser Stelle auf TV- Serien hinzuweisen, in denen noch nicht einmal im Bild zu sehen war, dass ein Anwalt für seine Dienstleistung überhaupt auch nur eine Rechnung geschrieben hat. Bitte nicht in Allerweltspalaver verfallen. Wer den Ärzten generell nicht vertraut, geht nicht hin und stirbt zu Hause im Bett. Deckel zu, Licht aus.


Möglicherweise wurde nicht verstanden, dass Black zutreffend darauf hingewiesen hat, was ein Kundenanwalt im Rahmen eines Billigkeitsprozesses vortragen muss. Wo man entsprechende Informationen bezieht, wurde aufgezeigt, ebenso wie es sich prozessual verhält, wenn entsprechende Informationen nicht zu erlangen sind, weil nur der Prozessgegner über diese verfügt.


Ein Anwalt, der nicht kunstgerecht arbeitet, haftet seinem Mandanten für den daraus entstehenden Schaden. Das geht an. Ein Arzt hat es möglicherweise in einem ähnlichen Fall schwerer, einen verursachten weiteren Schaden zu beheben. Für den Schaden, den Leute schon haben, bevor sie einen aufsuchen, kann keiner etwas. Ewiges Grübeln kann erst zu Kopfschmerzen und später zu Herzkammerflimmern führen.  :rolleyes:

Offline RR-E-ft

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« Antwort #14 am: 26. Februar 2009, 01:17:34 »
@h.terbeck

Ich möchte diese Diskussion mit Ihnen nicht fortsetzen, weil sie offensichtlich am eigentlichen Kern voll vorbeigeht.

Ich rate Ihnen insoweit ab und verlange noch nicht einmal eine Abratensgebühr dafür.  ;)

Es liegt mir fern, mit Ihnen die Einkommensverhältnisse der deutschen Anwaltschaft oder anderer Berufsgruppen zu diskutieren. Auch ist es mir offen gesagt völlig egal, ob nun erst der Deckel zu und dann das Licht aus gemacht wird oder umgekehrt. Wir leben in einem feien Land, in dem das jeder halten kann, wie er will, ohne deshalb gleich  einer Gotteslästerung verdächtig zu sein. Und freilich hinkt jeder Vergleich, die Hüftgelenkproblematik war auch schon Thema, und wetten kann man auch innerhalb der geltenden Gesetze.... Dass mancher Advokat vielleicht glücklich darüber sein wird, dass es in seinem Beruf weniger blutig zur Sache geht, bedarf auch keiner Erörterung.

Worum es mir eigentlich ging, hatte ich aus gutem Grund rot markiert.

Ein Anwalt der nicht kunstgerecht arbeitet, haftet für daraus entstehende Schäden persönlich, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand so töricht ist, eine Sache anzunehmen, der er nicht gewachsen ist. Das kann sich nämlich wegen der Haftung nie bezahlt machen. Sollte gleichwohl weiter entsprechender Diskussionsbedarf zu Honoraraufkommen oder Hülfskasse der Deutschen Rechtsanwälte bestehen, dann wurde dafür an jener Stelle eine besondere Plattform eingerichtet.

Jeder hat die Möglichkeit von \"Energieschutzbrief\" etc. pp. Gebrauch zu machen und sich schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung vom Leistungsvermögen des dabei tätigen Rechtsanwalts zu überzeugen.

@Evitel2004

Wo möglich bitte ab einschließlich  h.terbeck 25.02.09 9.42 Uhr   abhängen und zu dem off topic- Thread \"Palaver um Kleinviehmist\" anfügen. Danke.

 

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