Energiepolitik > Preismeldungen

Mehr als 200 Gasfirmen senken Preise

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ktown:

--- Zitat ---Original von Sukram
Man könnte aber auch sagen: 1/2 Jahr nach dem Ölpreisrückgang, nicht wahr?
--- Ende Zitat ---

Aber komischeweise nicht im selben Umfang.... ;)

DieAdmin:
@mam,

ich habe Ihren Beitrag zu Ihren Versorger abgehangen:

Mark-E senkt auch die Preise

berghaus:
Einen neuen Vertrag sollten m.E. nur die (Sonderkunden) abschließen, die keinen alten Vertrag von z. B  2004,  2005  oder gar von 1983 mit wesentlich niedrigeren Preisen und den i.d.R. unwirksamen Preisanpassungsklauseln (mehr) haben.
M.E. versuchen die Versorger, z.B. RWE mit Erdgas pur (ab 01.04.09 Grundpreis brutto 83,40 EUR, 6,33 ct/kWh) die Kunden in neue Verträge zu locken mit neuen Anfangspreisen und mit so zauberhaften neuen Bedingungen:
Zitat. \"...Wird auf grund von Zahlungsverzug eine Versorgungsunterbrechung durchgeführt, so müssen diese Kosten (39,90 EUR) als auch mögliche Versuche zur Unterbrechung der Versorgung (kein Zutritt) (39,90 EUR) vom Kunden getragen werden.
...Sie können gegen Ansprüche von RWE  Westfalen-Weser-Ems nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.\" Zitat Ende

berghaus

§ 315 BGB:
Wieso locken in neue Verträge? Ist es unzulässig günstigere Angebote zu machen? Niemand ist doch verpflichtet die neuen Verträge zu unterzeichnen?! Wenn der Versorger die alten Verträge unbedingt beenden möchte, dann kann er doch gleich kündigen. Dafür braucht er doch keinen neuen und besonders günstigen Sondervertrag anbieten? Oder ist in Altverträgen die Kündigung nicht möglich? Gibt es tatsächlich unkündbare Verträge?

RR-E-ft:
Wurden in einem Sondervertrag die Bedingungen der Grundversorgungsverordnung wirksam als Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen, kann fraglich sein, ob durch die enthaltene Vertragsregelung, welche § 20 Abs. 1 Satz 3 GVV entspricht, das Recht zur ordentlichen Kündigung für den Energieversorger ausgeschlossen ist.

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