Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Korrektur einer Schlußrechnung

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userD0010:
Warum liest man bei einem selbst herbeigeführtem Versorgerwechsel erst 8 Tage später den Zählerstand ab?  Stellen sie sicher, das ihr neuer Anbieter den Anfangsbestand entsprechend von 64100 auf 64800 ändert!

Hat da etwa der neue Anbieter Montana einen falschen Zählerstand \"erfahren\" oder wie ist er per 01. Mai 2008 am den Anfangsbestand von 64.100 geraten ?

Hier scheint es doch wohl eher daran zu liegen, dass die Schlussrechnung am 08. Mai 2008 bei Schmid-Z. angekommen ist und einen \"wie auch immer zustande gekommenen Zählerstand\" für die Schlußrechnung per 01.05.08 angesetzt hat und Schmidt-Z. dann den Stand 08.05.2008 abgelesen hat.
Das allein würde den Grund für das angeblich verspätete Ablesen des Zählers acht Tage nach dem Versorgerwechsel erklären.


Wenn jemand aus preislichen Gründen schon den Versorger wechselt, dann stellt er doch üblicher Weise sicher, dass der bislang ungünstigere Versorger nicht mehr zugestanden bekommt als nötig.

Schwalmtaler:
Und gerade dann warte ich nicht mit der Ablesung 8 Tage!

Mit meiner Frage wollte ich nur darauf aufmerksam machen, das unter Umständen sich der neue Versorger auch die nun nachträglich beim Alten bezahlten 700m3 durch einen falschen Anfangsbestand nochmal bezahlen lässt!

Leider lässt sich aus den bisherigen Angaben nicht erkennen, welchen anfangsbestand der neue Gasversorger zu grunde legt/gemeldet bekommen hat.

Schmid-Z.:
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Also ich zahle .....leider
- und der neue Anbieter-Montana hat erst ab 6100 abgerechnet, dann aber auf 6800 korrigiert und 700 wieder an die SWM zurückverwiesen. Die waren wiederum ziemlich sauer  und haben mir dann mit der Auskunft \"falsche maschinelle Schätzung\" eine Korrekturrechnung zugesandt.

MfG
Schmid-Z.

Thomas S.:
Na, so schlimm ist der Vorgang ja nun wirklich nicht.

Es ist ja NICHT so, daß das entnommenen Gas DOPPELT bezahlt wird - also werden wohl kaum 420 € unter dem Strich fällig.

Einen erheblichen Anteil an diesem Betrag bekommen Sie ja vom neuen Versorger gutgeschrieben.

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