Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Korrektur einer Schlußrechnung  (Gelesen 8081 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Schmid-Z.

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Korrektur einer Schlußrechnung
« am: 17. Februar 2009, 22:18:39 »
Hallo zusammen,

habe im Mai 2008 die Stadtwerke München verlassen und bin bei Montana-Gas.
Habe daraufhin eine Schlußrechnung von SWM erhalten. Jetzt eine Korrekturrechnung der SWM mit einem neuen Endzählerstand, angeblich wurde der Schlußrechnungsstand maschinell falsch geschätzt. Muß ich zahlen, obwohl Schlußrechnung vorliegt und von mir korrekt abgelesen wurde?

MfG
Schmid-Zeller

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Korrektur einer Schlußrechnung
« Antwort #1 am: 18. Februar 2009, 09:28:41 »
Wie sieht denn die alte/neue Schlussrechnung aus?


beispiel:
Abgelesen: 20.000
gemeldet am 01.06.08 an Versorger
1. Rechnung vom 15.06.08 mit Zählerstand 19.000
2. Rechnung vom Juli 08 mit Zählerstand 20.000

dann zahlen.

Wenn aber die 1. rechnung schon 20.000 berücksichtigt, und die 2. rechnung mehr, dann nicht zahlen!

Haben sie einen Nachweis über ihre Zählerstandsmeldung?

Offline Schmid-Z.

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Korrektur einer Schlußrechnung
« Antwort #2 am: 19. Februar 2009, 21:43:01 »
Vielen Dank für die Auskunft. Es stellt sich folgender Sachverhalt dar:
Wechsel Gaslieferant     1.5.08
Schlußrechnung              8.5.08   Zähler 64.100
Ablesung durch mich      8.5.08   Zähler 64800
1. Korrekturrechnung(*)9.6.08   Zähler 64100
2. Korrekturrechnung     4.2.09   Zähler 64800
(*) aus anderen Gründen

Zahlen oder nicht? Bei der 1 Korrekturrechnung hätten sie (SWM) es wissen müssen. Es geht um 420€.

Vielen Dank nochmal und viele Grüße
Schmid-Zeller

Offline Wasserwaage

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 243
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Korrektur einer Schlußrechnung
« Antwort #3 am: 20. Februar 2009, 09:04:47 »
ZAHLEN!!!!
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Korrektur einer Schlußrechnung
« Antwort #4 am: 20. Februar 2009, 09:25:42 »
Wenn sie nicht schon früher den Preisen widersprochen haben, sehe ich das genauso wie Wasserwaage, sie müssen zahlen.

Warum liest man bei einem selbst herbeigeführtem Versorgerwechsel erst 8 Tage später den Zählerstand ab?

Stellen sie sicher, das ihr neuer Anbieter den Anfangsbestand entsprechend von 64100 auf 64800 ändert!

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Korrektur einer Schlußrechnung
« Antwort #5 am: 20. Februar 2009, 09:40:11 »
Warum liest man bei einem selbst herbeigeführtem Versorgerwechsel erst 8 Tage später den Zählerstand ab?  Stellen sie sicher, das ihr neuer Anbieter den Anfangsbestand entsprechend von 64100 auf 64800 ändert!

Hat da etwa der neue Anbieter Montana einen falschen Zählerstand \"erfahren\" oder wie ist er per 01. Mai 2008 am den Anfangsbestand von 64.100 geraten ?

Hier scheint es doch wohl eher daran zu liegen, dass die Schlussrechnung am 08. Mai 2008 bei Schmid-Z. angekommen ist und einen \"wie auch immer zustande gekommenen Zählerstand\" für die Schlußrechnung per 01.05.08 angesetzt hat und Schmidt-Z. dann den Stand 08.05.2008 abgelesen hat.
Das allein würde den Grund für das angeblich verspätete Ablesen des Zählers acht Tage nach dem Versorgerwechsel erklären.


Wenn jemand aus preislichen Gründen schon den Versorger wechselt, dann stellt er doch üblicher Weise sicher, dass der bislang ungünstigere Versorger nicht mehr zugestanden bekommt als nötig.

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Korrektur einer Schlußrechnung
« Antwort #6 am: 20. Februar 2009, 14:41:54 »
Und gerade dann warte ich nicht mit der Ablesung 8 Tage!

Mit meiner Frage wollte ich nur darauf aufmerksam machen, das unter Umständen sich der neue Versorger auch die nun nachträglich beim Alten bezahlten 700m3 durch einen falschen Anfangsbestand nochmal bezahlen lässt!

Leider lässt sich aus den bisherigen Angaben nicht erkennen, welchen anfangsbestand der neue Gasversorger zu grunde legt/gemeldet bekommen hat.

Offline Schmid-Z.

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Korrektur einer Schlußrechnung
« Antwort #7 am: 21. Februar 2009, 16:08:20 »
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Also ich zahle .....leider
- und der neue Anbieter-Montana hat erst ab 6100 abgerechnet, dann aber auf 6800 korrigiert und 700 wieder an die SWM zurückverwiesen. Die waren wiederum ziemlich sauer  und haben mir dann mit der Auskunft \"falsche maschinelle Schätzung\" eine Korrekturrechnung zugesandt.

MfG
Schmid-Z.

Offline Thomas S.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 214
  • Karma: +0/-0
Korrektur einer Schlußrechnung
« Antwort #8 am: 21. Februar 2009, 16:35:08 »
Na, so schlimm ist der Vorgang ja nun wirklich nicht.

Es ist ja NICHT so, daß das entnommenen Gas DOPPELT bezahlt wird - also werden wohl kaum 420 € unter dem Strich fällig.

Einen erheblichen Anteil an diesem Betrag bekommen Sie ja vom neuen Versorger gutgeschrieben.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz