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Legt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren beendet. Der Anspruch kann hiernach im normalen Erkenntnisverfahren weiter geltend gemacht werden.aus : http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
ich dachte ohne Zahlungserinnerung (Mahnung) bekommt man als Gläubiger keinen Mahnbescheid bei Gericht.
Original von jroettgesIn der jetzigen Phase sollte man sich eng an eine der vielen Protestgruppen anschließen und Ruhe bewahren.
Original von kamarabaZitatich dachte ohne Zahlungserinnerung (Mahnung) bekommt man als Gläubiger keinen Mahnbescheid bei Gericht.Falsch gedacht. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB! Verzug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht!
Original von Christian Guhl@JafarEs ist sehr gut möglich, Mahnbescheide wegen nicht existierender Forderungen zu erwirken. Kein Mensch prüft die Angaben !Erst wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde und es zur Klage kommt, müssen die Karten auf den Tisch. Und dann wird die LSW in Erklärungsnot kommen. Deshalb vermute ich, dass nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nichts weiter geschieht. Das Ganze hat nur den Zweck, Unruhe zu verbreiten und ein paar unsichere Kandidaten zur Zahlung zu bewegen.
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