Energiepreis-Protest > HanseWerk

gerichtlicher Mahnbescheid der zweite

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flotex:
Über einen Versorgerwechsel habe ich auch schon nachgedacht. Aber ich glaube, das wäre nicht so klug. Mit einem Wechsel akzeptiere ich zunächst die Preise des neuen Versorgers, die ja ebenso überzogen sind.
Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren könnte das negativ ausgelegt werden, da man ja die höheren Preise beim neuen Anbieter (zumindest zunächst) akzeptiert, nicht aber die Preise des alten Anbieters.
Soweit ich weiß, hat auch die Verbraucherzentrale vor einem Wechsel gewarnt, wenn man zu den \"Gaspreisrebellen\" gehört..

Michael S.:

--- Zitat ---Original von flotex
Über einen Versorgerwechsel habe ich auch schon nachgedacht. Aber ich glaube, das wäre nicht so klug. Mit einem Wechsel akzeptiere ich zunächst die Preise des neuen Versorgers, die ja ebenso überzogen sind.
Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren könnte das negativ ausgelegt werden, da man ja die höheren Preise beim neuen Anbieter (zumindest zunächst) akzeptiert, nicht aber die Preise des alten Anbieters.
Soweit ich weiß, hat auch die Verbraucherzentrale vor einem Wechsel gewarnt, wenn man zu den \"Gaspreisrebellen\" gehört..
--- Ende Zitat ---

Einen Wechsel würde ich aus dem selben Grund zu diesem Zeitpunkt auch nicht machen.
Sollte ich jedoch wider Erwarten mit meinem Widerspruch juristisch unterliegen,  bin ich sofort bei einem anderen Anbieter.
Dies sollten dann vielleicht auch alle der über 5000  Tarifgegner ebenfalls machen, das gibt sicher odentlich Wirbel bei e.on und in den Medien.

T. Schlagowski:
flotex hat grundsätzlich Recht; für §315-Widersprecher \"lohnt\" es sich eigentlich nicht, da die neuen Anbieter leider auch nicht deutlich billiger sein können. Das mögliche \"Einsparpotential\" für Widersprecher könnte dagegen bei etwa 25% liegen.

Übrigens \"tritt\" e.on auch bei Wechslern nach, überzieht sie mit Mahnungen und Inkassobriefen, die sogar illegale Gassperren androhen.

Was würde eigentlich der neue Energieversorger sagen, wenn ihm e.on auf diese Art die Kunden \"abschaltet\"?

Nun, es kommt ja dazu gar nicht, weil es rechtlich nicht zulässig ist. Ist halt nur Theater. =)

Thomas

hzb:
hab auch den zweiten Mahnbescheid
bin seit 2004 dabei
von 08.08 hab ich noch das Schreiben:
\"Etwaige Sperrandrohungen oder Sperrankuendigungen nehmen wir ausdruecklich zurueck\"
ABER: sollen wir jetzt vorgehen wie vorher?
Gibt es schon Infos von der vzhh?
Das wuppen wir doch auch !!!

flotex:
Zitat aus vzhh.de :

---zitat on ---
(13.2.2009) Doppelschlag aus Quickborn: E.on verschickt Mahnbescheide wegen derselben Forderung zum zweiten Mal

Hunderte von Gaskunden des Quickborner Versorgers E.on Hanse, die am 31.12.2008 bereits einen Mahnbescheid über vermeintlich ausstehende Forderungen erhalten hatten, erhielten jetzt (zumeist am 12. 2. 2009) einen weiteren Mahnbescheid zugestellt – über denselben Betrag! Was ist da los in Quickborn? E.on-Kunden sind ja bereits einiges gewohnt an Durcheinander – etwa bei Jahresabrechnungen. Aber das ist der Gipfel. Wie ist diese Aktion einzuschätzen? Rechtlich gesehen ist es nicht zulässig, wegen derselben Forderung zwei gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben. Denn dem zweiten Mahnverfahren steht die \"Rechtshängigkeit\" des ersten Mahnverfahrens entgegen, soweit die Mahnverfahren dieselbe Forderung betreffen. Hat E.on also die ersten Mahnverfahren gegenüber dem Gericht zurückgenommen (und die Kosten dafür übernommen)? Diese Erklärung wäre plausibel. Denn es ist nicht zu erwarten, dass das Amtsgericht Schleswig tausendfach unzulässige Zweit-Mahnbescheide verschickt. Jedenfalls raten wir jetzt den betroffenen Gaskunden: Erneut Widerspruch einlegen!
--zitat off--

Wenn nun also erneut Widerspruch eingelegt werden soll (muss): Wer trägt dann die Kosten für z.B. das Porto?

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