Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kündigungstermine und -fristen

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RebellA:
@jofri
@RR-E-ft

hallo, Ihr/Sie beide,

hätte mich gefreut, gleich den Wortlaut des kl/EINen Satzes zum § 140 hier lesen zu können.
Denn mit \'googlen\' (z.B.)  wird ja - wie wir wissen - immens viel ENERGIE verbraucht ;-)
auch haben viele von uns nicht das BGB im Regal stehen;
ich schieb also mal den § 140 Umdeutung rebellisch hinten nach ;-)

\"Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts,
so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis
der Nichtigkeit gewollt sein würde.\"

Gruß
RebellA

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