Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Stromvertrag Agro
Christian Guhl:
Um einen Online-Zugriff auf Artikel der LZ zu haben, muss man die Zeitung abonniert haben. Heute hat sich der erste landwirtschaftliche Kunde mit einen Akkont-Vertrag gemeldet. Abgeschlossen ohne Rahmenvereinbarung des Bauernverbandes.
AKW NEE:
Diese Verträge (Akkont) sind seit Mitte 2008 bekannt und es soll schon erste Rückzahlungen an einen Handwerker und an einen Landwirt -Nichtmitglied des Landvolkes- über mehrere tausend Euro gegeben haben.
Christian Guhl:
Heute habe ich mit Landwirten gesprochen, die den Agro-Vertrag haben, ohne Mitglied beim Bauernverband zu sein. Anscheinend wurde das nicht immer so genau geprüft. Voraussetzung für den Agro-Vertrag war, das der Dachverband ein Rahmenabkommen mit Eon-Avacon abgeschlossen hat. Der Inhalt dieses Rahmenabkommens scheint streng geheim zu sein. Kein Landwirt, der nach diesem Abkommen den Stromvertrag Agro abgeschlossen hat, kennt ihn. In der Geschäftstelle des Landvolkes stellt man sich stur. Ich werde den Verdacht nicht los, dass da etwas verheimlicht werden soll. Ich war der Meinung, dass der Bauernverband als Interessenvertretung der Landwirte diese bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen Eon-Avacon unterstützen würde. Bis jetzt geschieht genau das Gegenteil.
AKW NEE:
Die problematische, einseitige Nichtinteressenvertretung durch das Landvolk ist nicht neu. Es gibt viele Landwirte, die aus diesem Grund das Landvolk verlassen haben oder noch wollen.
Wenn tatsächlich eine Rahmenvereinbarung
1. vorhanden ist,
2. Voraussetzung und damit Teil der Vereinbarung zwischen dem einzelnen Landwirt und der E.ON Avacon ist,
stellt sich natürlich die Frage nach dem Inhalt dieser Vereinbarung. Es ist schon etwas verwunderlich, dass auch große landwirtschaftliche Betriebe eine solche Vereinbarung durch Unterschrift unter einen Liefervertrag anerkennen, ohne den Inhalt zu kennen. Ohne es genau zu wissen, gehe ich davon aus, das der einzelne Landwirt durch die Rahmenvereinbarung alle vertraglichen Rechte gegenüber dem Versorger an das Landvolk übertragen hat, in welcher Form auch immer.
Christian Guhl:
Die Landwirte haben (wenn überhaupt) einen \"Zettel\" unterschrieben und den Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt. Zu Gesicht bekommen hat diese Vereinbarung nie jemand. Fraglich, ob die Bedingungen gültig sind (§ 305 BGB).
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