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Autor Thema: Keine Verweisung an LG-welche Möglichkeiten der Beschwerde?  (Gelesen 1863 mal)

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Offline Rob

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Hallo zusammen!

Wenn in einem Verfahren nach allen Regeln der Kunst die Zuständigkeit des Amtsgerichts von Beklagtenseite gerügt wird, die Klägerin einer Verweisung ans LG nicht zustimmt und das AG den Fall trotz der Rügen behält, welche Möglichkeiten stehen der Beklagtenseite noch offen, diese richterliche Fehleinschätzung der Zuständigkeit anzugehen und eventuell noch zu ändern?

Ich weiß, es ist ein langer Satz, aber alles wichtige steht drin :D

Gruß vom Rob

Offline RuRo

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Keine Verweisung an LG-welche Möglichkeiten der Beschwerde?
« Antwort #1 am: 10. Februar 2009, 12:37:20 »
Der Richter ist wohl Beamter, also hat er einen Dienstvorgesetzten und einen Dienstherrn.
Losgelöst von Regelungen die sich im GVG oder der ZPO finden, könnten somit auch Maßnahmen des Dienstrechts greifen.

Evtl. sollte man sich an das zuständige Justizministerium wenden.

Dieses \"Unzuständigkeitsgefühl\" ist schon weit verbreitet vorhanden  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Rob

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Keine Verweisung an LG-welche Möglichkeiten der Beschwerde?
« Antwort #2 am: 10. Februar 2009, 16:08:47 »
Zitat
Original von RuRo
Dieses \"Unzuständigkeitsgefühl\" ist schon weit verbreitet vorhanden  :rolleyes:

Hierbei handelt es sich wohl eher um ein \"Zuständigkeitsgefühl\", oder habe ich den ironischen Teil überlesen?

Gruß,
der Rob

 

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