Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
Bonbolle:
Hallo alle zusammen.
Nachdem ich im Dezember 2008 in Anlenung des BGH Urteils auf den alten Preis von 2004 verwiesen habe und die bis dahin zuviel gezahlten Beiträge monatlich verteilt einbehalten habe, habe ich natürlich auch der aktuellen Jahresrechnung widersprochen.
Heute habe ich ein recht merkwürdiges Schreiben der Rhenag bekommen.
Aber lest selbst ich zitiere:
\"Ihre vorstehend genannten Schreiben haben wir zur Kenntinis genommen. Unsere Forderungen erhalten win in voller Höhe aufrecht. Wir behalten uns ausdrücklich eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung vor.\"
Bis dahin habe ich mit nichts anderem gerechnet, da das ja die normale Formulierung ist. Aber den nächsten Satz habe ich noch nie bekommen.
\"Aufgrund des umfangreichen Schriftwechsels, in dem wir die gegensätzlichen Auffassungen intensiv ausgetauscht haben, halten wir weiteren schriftverkehr nicht mehr für zielführend.\"
So eine Formulierung habe ich noch nie gehört. Wie sehen die laufenden Gerichtsverfahren mit oder gegen die Rhenag aus? Kann da mal jemand was berichten? Oder anders gefragt, was soll ich davon halten?
Viele Grüße
Bonbolle
!!!Habe ein neues Thema auf gemacht, da das ja nicht zur Überschrift passt. !!! Also bitte fleißig Informationen schreiben ;-)
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von Bonbolle
!!!Habe ein neues Thema auf gemacht, da das ja nicht zur Überschrift passt. !!! Also bitte fleißig Informationen schreiben ;-)
--- Ende Zitat ---
@Bonbolle,
bei solch einen Hinweis erweist sich das als ganz praktisch, wenn man das Link zum Thread mit postet ;) , da irgendwann durch die chronologische Sortierung die beiden Threads in der Bereichsansicht nicht mehr zusammen aufgelistet sind.
Hier das Link zum Extra-Thread: Merkwürdiges Verhalten der Rhenag AG !?!
Bonbolle:
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe \"Evitel2004\".
So ist das perfekt. ;-)
Mountaindog:
--- Zitat ---Original von Bonbolle
Hallo zusammen.
Als ich den Gasvertrag mit der Rhenag abgeschlossen hatte, habe ich zwar ein paar Zeilen bekommen, aber der Passus mit der Preiserhöhung fehlt mir irgendwie. Anhand andere Infoquellen soll dieser nach dem BGH Urteil vom Dezember beanstandbar sein.
Jetzt brauch ich aber noch ein wenig Futter für mögliche Reaktionen seitens der Rhenag. Denen habe ich noch im Dezember geschrieben und zahle seitdem nur noch den Preis, der bei Vertragsbeginn \"vereinbart\" war. Da sich die Rhenag noch nicht gemeldet hat, erwarte ich eigentlich nichts gutes und möchte für eine mögliche gerichtliche Außeinandersetzung gewappnet sein.
Vielen Dank schonmal
--- Ende Zitat ---
......lese den Beitrag erst jetzt, nachdem ich mich hier registriert habe!
Ich habe meinen ersten Vertrag mit der Rhenag ( Erdgas- Lieferungsvertrag - Sondervertrag S-1 ) 1994 abgeschlossen; derzeit heißt dieser Tarif noch \" Erdgas Classic \"
In diesem Vertrag gibt es in § 2 Ziff. 2 folgende Preisanpassungsklausel:
Zitat:
Die rhenag ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der rhenag erfolgt.
Zitat:
§ 6 Bestandteile des Vertrages
1. Soweit in diesem Sondervertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen \" Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV) \" und die hierzu veröffentlichten Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind. Änderungen von Leistungen oder Preisen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Im Anschreiben der Rhenag zu diesem Vertrag heißt es unter Allgemeine Bedingungen
Zitat:
Grundlage für die Versorgung bildet die Verordnung \" Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBgasV) \" vom 21.06.79 sowie die hierzu veröffentlichten Anlagen.
Die AVBGasV vom 21.07.1979 habe ich hier im Original vorliegen. Sie enthält expressis verbis keine irgendwie geartete Preisanpassungsklausel.
Falls diese Unterlage weiter hilft, stelle ich sie gerne als Kopie zur Verfügung; dann bitte kurze PN an meine E-Mail-Anschrift.
Gruß
Rudolf
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