Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Leitbildfunktion der AVB/GVV - Doppelte Verneinung = Bejahung?
RR-E-ft:
@Black
Das OLG Celle mit seiner speziellen Entscheidungspraxis trat erst später auf den Plan.
Warum sollte man Urteilen überhaupt eine irgend geartete Indizwirkung beimessen (können)?
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Warum sollte man Urteilen überhaupt eine irgend geartete Indizwirkung beimessen (können)?
--- Ende Zitat ---
Warum veröffentlichen Sie hier ständig Gerichtsurteile zum Thema Preiskontrolle?
RR-E-ft:
@Black
Um Öffentlichkeit herzustellen.
Jedenfalls nicht wegen einer Indizwirkung.
jroettges:
@Black
--- Zitat ---Black schrieb : Es dürfte von der Transparenz gleichwertig sein, ob der Versorger nun den Sonderpreis direkt nach § 5 GasGVV ändern darf oder er den Sonderpreis ändern darf, wenn er den Allgemeinen Tarif nach § 5 GasGVV ändert.
--- Ende Zitat ---
Wo bitte steht in §5 GasGVV, dass ein Anbieter seine Preise anpassen darf?
Danach habe ich Sie nun schon mehrfach gefragt. Bisher ohne Antwort.
In §5 ist lediglich festgelegt, unter welchen Veröffentlichungspflichten und Fristen eine Preisanpassung in der Grundversorgung wirksam werden kann.
Mehr steht da wirklich nicht in diesem §5, der mit \"Art der Versorgung\" übertitelt ist.
RR-E-ft:
@jroettges
Black hat wohl längst erkannt, worauf Sie immer hinauswollen.
Es macht wenig Sinn, das Argument wieder und wieder zu bringen.
Bei so einem Avatar scheint Bekehrung kaum möglich. ;)
@Black/ Ronny
Siehe hier.
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