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Autor Thema: Kann Strom mit RECS Grundversorgung sein?  (Gelesen 2310 mal)

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Offline ER-GO!

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Kann Strom mit RECS Grundversorgung sein?
« am: 23. Juli 2009, 12:38:04 »
Einige unserer Teilnehmer wundern sich darüber, dass ihr Stromversorger
aktiv mit \"100% Ökostrom\" in der regionalen \"Grundversorgung\" wirbt.

Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass es sich - oh Wunder- nicht
um echten Ökostrom handelt. Vielmehr hat der lokale Stromversorger soge-
nannte RECS (Renewable Energy Certificate System)-Zertifikate im Ausland
erworben. Zum Fachthema gibt es bereits Thementhreads, deshalb gehe ich
zu \"RECS\" hier nicht weiter ein. Das hier vorliegende Thema soll lediglich die
Grundsatzfrage klären. Vorneweg aber noch einige Nebenaspekte:

1.) Die RECS sollen zwar eine Doppelvermarktung des \"grünen Stroms\" ver-
hindern, aber die erworbenen Zertifikate (was kostet sowas?!) verursachen
den - hier angeblich damit grundversorgten - Kunden wohl zusätzliche Mehr-
kosten (Anm.: die Kosten sind schliesslich irgendwo direkt oder indirekt ein-
gepreist). Die RECS sollen also die Kunden mitbezahlen?! Dabei ist da in
Deutschland umweltpolitisch auch nichts erreicht. Nur der Versorger rühmt
sich als schön Grün. Dabei werden Investitionen in echten Grünstrom vor Ort
verzögert oder gar \"überflüssig\". Die Mehrkosten für RECS entstehen jeden-
falls. Überhaupt gilt Ökostrom als \"teuer\".

2.) Wie hoch würde der Strompreis in der Grundversorgung wohl niedriger
liegen, wenn es sich nicht um „100% Ökostrom“ mittels RECS sondern z. B.
um deutschen Energiemix handeln würde? Der Strom wäre dann billiger, aber
um wie viel etwa, was kann Energieverbraucher da schätzen?

3.) Wie lässt sich für die Kunden der angebliche Grünstromanteil und die phy-
sikalische Herkunft genau nachvollziehen? Einen klaren Ausweis (Stromkenn-
zeichnung) gemäss § 42 EnWG legt z. B. der oben indirekt genannte Versor-
ger gerade für den (angeblichen) Grundversorgungstarif nicht vor.

4.) Kann Energieverbraucher dem Versorger mitteilen, dass er den auf RECS
entfallenden Kostenanteil nicht bezahlen mag, sondern Strom nur unter Vor-
behalt der Entgeltbestimmung sowie als Sonderkunde (insbesondere güns-
tiger als Grundversorgung) abnimmt? Welche Wirkung hätte solch eine Er-
klärung und wie formuliert man diese? Die Grundversorgung bewirbt der Ver-
sorger erst seit 01.01.2008 als \"100% öko\".


Unter Bezugnahme auf die bereits vorhandenen Fachthemen-Threads zu
\"RECS\" also insbesondere die Grundsatzfrage: Kann Strom mit RECS
Grundversorgung sein
und wenn ja warum/wenn nein warum nicht/wenn
vielleicht, warum vielleicht?

Rebellische Grüße aus Oberfranken

ER-GO! EnergieRebellen Gruppe Oberfranken

Offline Wasserwaage

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Kann Strom mit RECS Grundversorgung sein?
« Antwort #1 am: 24. Juli 2009, 08:39:50 »
m.E. sollte dies möglich sein. Man hat hier einfach den Zielkonflikt aus §1 des EnWG in Richtung möglichst umweltfreundlich verlagert.

Weder aus §1 EnWG, §36 EnWG noch aus §5 StromGVV ließe sich herauslesen, dass eine solche Versorgung nicht möglich ist.

Wir können das Pferd auch von hinten aufzäumen. Stellen Sie sich vor GreenpeaceEnergy würde in einem Netzgebiet so viele Kunden gewinnen, dass sie plötzlich zum Grundversorger werden. Sollte GreenpeaceEnergy dann ein Produkt zur Grundversorgung in diesem Bereich anbieten, das nicht Ökostrom und billiger ist?!

1.) ist übrigens kein Nebenaspekt, sondern würde mal wieder zu einer grundlegenden Diskussion über RECS führen. Habe ich also ausser acht gelassen. >> Also bitte keine Diskussion darüber anfangen, dass der Strom von GreenpeaceEnergy ja soviel mehr Ökö ist als Strom aus RECS-Zertifikaten. Dann könnte man auch ne Diskussion darüber losbrechen was überhaupt Ökö-Strom ist und ob es diesen überhaupt gibt. Da sollte aber dann ein anderer Thread sein.

2.) um den Preis des RECS-Zertifikats und der ist nunmal nicht einheitlich.

3.) wie wäre es wenn Sie den Versorger direkt benennen. Hier steht jetzt eine Aussage im Raum, dass der Versorger gegen geltendes Recht verstößt da er keine Stromkennzeichnung vornimmt.

4.) kann ich als grundversorgter Kunde meinem Versorger sagen, dass ich keine Kundenbetreuung möchte und deshalb den darauf entfallenden Kostenanteil nicht zahlen möchte, sondern mit einem niedrigeren Preis als Sondervertragskunde ohne Kundenbetreuung gelten möchte?!

Jeder Kunde bastelt sich seinen eigenen Sondervertrag so wie er ihn gerne hätte. Das wärs.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

 

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