Die als irrtümlich benannte Verlinkungspraxis zielt wohl auf ein allgemein als legal angenommenes Kopierrecht, aller im Internet publizierten Beiträge ab. Das Verlinken ist freilich nicht irrtümlich, jedoch die dadurch bedingte und ermöglichte Hehlerei. Wir wissen doch alle, dass Texte die einmal im Internet veröffentlicht wurden rein technisch gesehen, zwar i.d.R. noch einen urheberrechtlichen, aber keinen technischen Kopierschutz mehr haben. Insofern wäre die im Internet als selbstverständlich angenommene Verlinkungspraxis irgendwo immer auch soetwas wie Hehlerei, wenn man freilich das nicht ausschließbare irreguläre kopieren der verlinkten Webseite, vorraussetzt. Im Übrigen sei mal prinzipiell darauf verwiesen, dass das aus privaten Interessen resultierende Kopieren per Internet, keine Urheberrechteverletzung, sondern wenn, eine subrechteverletzung des Urheberrecht, nämlich eine Verletzung des Limitierungs- bzw. Verviefältigungsrecht, darstellen würde. Man weiß ja z.B. auch an diesem konkreten Beispiel des von lyricwiki.org veröffentlichten Text nicht, ob hier die Zustimmung des / der Urheber vorliegt, oder lediglich eine Duldung. Eine Duldung der Urheber an der Veröffentlichung muß man wohl annehmen, schließlich bedient es ja auch persönliche Werbezwecke und LyricWiki ist weil nicht unbekannt, sogar ein renomierter Webanbieter. Die Disclaimer des Webanbieter kann Jedermann ja selbst lesen, nur vieleicht soviel von LyricWiki:
\"Please make sure that you understand that the information provided here is being provided freely, and that no kind of agreement or contract is created between you and the owners or users of this site, the owners of the servers upon which it is housed, the owners of the rights to the songs...
Aber nun gut zum Publikationsrecht. Es handelt sich ja bei Songs oft um Urhebergemeinden, die zum einen aus der musikalischen Aufführung resultieren und zum anderen den Text zum Gegenstand haben. Wir sind hier lediglich medial bedingt, bei einer Textbesprechung zur Flusslutscherin, um den Text möglicherweise in einem anderen Solarium beleuchten zu können, was bisher zumindest in diesem Forum, nicht stattfand.