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Autor Thema: RWE / Kartellamt Rückzahlungen  (Gelesen 6370 mal)

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Offline bjo

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RWE / Kartellamt Rückzahlungen
« am: 01. Dezember 2008, 18:41:02 »
Hallo,
Wie soll man mit einer Rückzahlung umgehen, für den Fall das man eine
solche als Rechnungskürzer bekommen sollten!

Quelle: http://www.n-tv.de

Offline dattelner

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RWE / Kartellamt Rückzahlungen
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2008, 14:33:39 »
Zitat
Original von bjo
Hallo,
Wie soll man mit einer Rückzahlung umgehen, für den Fall das man eine
solche als Rechnungskürzer bekommen sollten!

Quelle: http://www.n-tv.de

Beruhige Dich, Du kriegst keine :D. Ne, im Ernst, bei uns stand heute  (für RWE WWE) in der Zeitung, dass zum 1.1.09 die Preise um 5,7%!! gesenkt würden, darin seien die mit dem Kartellamt vereinbarten Erstattungen schon enthalten.  8o

Offline userD0010

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RWE / Kartellamt Rückzahlungen
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2008, 14:36:50 »
Man sieht mal wieder, dass die Roßtäuscher nicht ausgestorben sind.
Wie trickreich geht man doch mit der Verrechnung angeblich gutzuschreibender Abzockbeträge um, die werden fix mit weiteren geplanten Erhöhungen verrechnet.
Wofür eigentlich beschäftigt unsere Republik das sog. Bundeskartellamt, oder anders gefragt:  Wer bezahlt diese Truppe und wofür ?

Offline RWE-Geschädigte

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RWE / Kartellamt Rückzahlungen
« Antwort #3 am: 29. Januar 2009, 23:24:59 »
Hallo in die Runde!

Ich bekam von RWE einen \"Gutschein\" in Höhe von 10,-€, den ich aufgrund deren Fehlerhaften Jahresrechnung 2008 erhalten habe. Diesen Gutschein kann ich allerdings nicht in bar, sondern nur bei diversen Unternehmen wie z.B. Karstadt, Saturn, MCDonald, Douglas usw. einlösen.

Wie arm ist das denn für ein Unternehmen?

Beim Strom bin ich bereits zu eprimo gewechselt, da überlege ich mir doch glatt, ob ich nicht bald bei so vielen Scherereien durch die RWE, auch noch den Gasanbieter zu wechseln  ;).

LG, die RWE-Geschädigte

Offline RR-E-ft

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RWE / Kartellamt Rückzahlungen
« Antwort #4 am: 30. Januar 2009, 12:58:07 »
eprimo gehört zu RWE.

 

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