Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 5698 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Abraham

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 25
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid
« am: 03. Februar 2009, 08:24:07 »
Hallo Gemeinde,

nachdem es hier im Bonner Forumsbereich ziemlich ruhig geblieben ist, hier von mir mal eine kurze Schilderung unserer Situation:

Da die gekürzten Zahlungen aus 2005 (auf die die SWB nicht verzichten wollen) mit Beginn des neuen Jahres der Verjährung zum Opfer gefallen wären, hat die SWB einen Mahnbescheid durchs Amtsgericht Euskirchen zustellen lassen (Eingang 24.12.2008, wie nett).

Diesem Mahnbescheid ging ein Schreiben der Geschäftsleitung, indem der Mahnbescheid angekündigt wurde, und eine Zahlungsaufforderung (einige Tage später) mit Androhung der Versorgungseinstellung, voraus. Die Geschäftsleitung machte in Ihrem Schreiben deutlich, dass man auf eine höchstrichterliche Entscheidung im Jahre 2009 warte und sich dann um eine einvernehmliche Lösung bemühe.

Nachdem die SWB und die zuständige Behörde (Landeskartellamt) über die unzulässige Sperrandrohung informiert wurden, hat die Geschäftsleitung in einem Schreiben eine EDV-Panne für die Sperrandrohung verantwortlich gemacht und bestätigt, dass keine Sperren vorgenommen werden.

Dem Mahnbescheid wurde natürlich vollumfänglich widersprochen.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Es wäre sicher sinnvoll, wenn man Erfahrungen austauscht. Wie es scheint, geht es so langsam in die heisse Phase, da ja die Verjährungshemmung durch den Mahnbescheid auch nicht ewig wirkt.

Schöne Grüße aus Bonn!
Abraham

P.S. Bei uns gehts nur ums Gas.

Offline wallieser

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 01. August 2009, 15:44:37 »
Hallo Abraham,

bei uns geht es auch um Gas, ich widerspreche gerade der kürzlich erhaltenen Zahlungserinnerung über fast 200,00 € mit weiterer offener Forderung über mehr als 100,00 €, wovon ein nicht zu geringer Teil  sich aus der Summe von 3,10 € Mahngebühren zusammensetzen dürfte.

Auch ich mußte mich bereits vor ca. 2 Jahren mich an die Landeskartellebehörde wenden, da auch wir schriftlich mit einer Versorgungssperre bedroht worden sind. Danach war erstmal wieder etwas Ruhe eingekehrt, es wurde auf das damalige Juli-Urteil gewartet.

Ich warte eigentlich auf den Tag, wo die SWB mich auch auf Zahlung Ihnen angeblich zustehender Gelder verklagt. Wir sind  SV-Kunde, aber dass müßten die auch ja wissen und damit sind m.E. deren Forderungen nichtig.

Vielleicht müßte ich die Zahlungen ganz einstellen, evtl. tut sich dann etwas, so entwickelt sich das zu einem Katz & Maus-Spiel:

Die schicken mir eine Zahlungserinnerung, ich reagiere mit einer Erwiderung, so geht das jetzt schon seit 2005.....

schöne Grüße, ebenfalls aus Bonn (rrh.)

Wallieser

PS:
Welche Auswirkungen hat jetzt eigentlich das erst kürzlich ergangene BGH-Urteil?

Offline Abraham

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 25
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 01. August 2009, 17:20:44 »
Hallo Gemeinde,

momentan nichts Neues bei uns.

Die monatlichen Zahlungsaufforderungen inkl. der additiven 3,10 € Mahngebühren schlagen immer pünktlich auf. Ansonsten hört und sieht man nichts von den SWB.

Zitat
Original von wallieser
PS:
Welche Auswirkungen hat jetzt eigentlich das erst kürzlich ergangene BGH-Urteil?

Das wird sicherlich eingehend geprüft und dann ... mal schauen.

Grüße aus dem sonnigen Bonn!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz