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Autor Thema: Wann ist eine Rechnung fehlerhaft?  (Gelesen 1913 mal)

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Offline Pölator

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Wann ist eine Rechnung fehlerhaft?
« am: 02. Februar 2009, 12:26:54 »
Hallo zusammen,
lange habe ich gesucht, aber nichts zutreffendes gefunden. Habe die Grundsatzfragen gewählt, da ich denke, es ist auch für Andere interessant.

Folgendes:
In meiner Jahresabrechnung/Gebührenbescheid (Gas von Stadtwerken-Wasser von der Gemeinde) wird unter dem Punkt \"zuzügl. bestehender Forderungen\" ein Kessel Buntes an \"Offenständen\" eingefordert:
-Aussenstände 2006
-Aussenstände 2007
-Aussenstände 2008

Aussenstände 2006+2007 werden zur Zeit im Gerichtverfahren eingeklagt.
Auf den geforderten Rechnungsbetrag komme ich rechnerisch, wenn ich:

Verbrauchskosten minus meine tatsächlich bezahlte Abschläge plus die Offenstände aus dem Gerichtsverfahren rechne

Weder meine tatsächlich bezahlte Abschläge noch die Offenstände aus dem Gerichtsverfahren tauchen zahlenmässig auf der Rechnung auf.
Auch werden keine Abschlagszahlungen aufgeführt, obwohl diese mit Zweck und Höhe (Wasser/Gas, Monat, Einzelsumme)  überwiesen wurden.

Ich habe seit 2006 nach §315 den Preisen widersprochen, gekürzt und eine Aufrechnung untersagt (Musterschreiben).

Nun meine Frage:
Ist eine Rechnung dieser Art als fehlerhaft/nicht nachvollziehbar anzusehen und soll ich eine Korrektur bzw. \"klare\" Rechnung verlangen, oder gehe ich den Weg der \"Eigenrechnungserstellung\"?

Da mir beides recht wäre, was seht ihr als geschicktere Lösung an?

Schönen Tag noch,
Pölator

Meinen Versorger möchte ich, wie bereits bekannt, nicht nennen da aktuell das Verfahren läuft und sie bekennender Weise hier mitlesen.

 

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