Energiebezug > Strom (Allgemein)

Die Flusslutscherin: Suzanne

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bowertaste:
Suzanne

Suzanne takes you down to her place near the river

... edit: schonmal was von Urheberecht gehört?
Falls das irgendwo online zur Verfügung steht, kann verlinkt werden.


© by Leonard Cohen
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Sie werden fragen was das mit Energieverbrauch zu tun hat. Ja aber ist die Namensidentität vom Fluss mit dem Strom gar zufällig?

Im Radialsystem V, Holzmarktstraße 33, 10243 Berlin, fand und findet noch bis 1. Februar 2009 das >Ultraschall Festival für Neue Musik< statt, indem neben solchen Gegenwartsgrößen wie Luigi Nono, Reiner Bredemeyer und Friedrich Goldmann,
die Komposition >Die Angst des Flusses vor der Mündung

bowertaste:
Zu dem Editoral wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten erlaube ich zu erwähnen, dass der Urheber, entgegen anderen oft gerade im Internet angewandten Methodiken genannt wurde und somit die Urheberschaft Leonard Cohen an dem Titel: \"Suzanne\", von mir nicht missbraucht wurde. Freilich hat der Urheber das Entscheidungsrecht zu Veröffentlichungen seines Werkes und den Anspruch dafür Tantiemen zu verlangen. Demgegenüber ist das Werk jedoch bereits veröffentlicht, und die Öffentlichkeit hat das Recht insbesondere auch das Presserecht, an der Interpretation eines durch Urheberrechte geschützten Werkes teil zu haben.

Ungeachtet dessen, ist der Text zum Titel: Suzanne, hier abrufbar:

http://lyricwiki.org/Leonard_Cohen:Suzanne

DieAdmin:
@bowertaste,

die Angabe © by Leonard Cohen ist lange nicht ausreichend, um die Erlaubnis vom Verfasser zu haben, entsprechendes Werk auch kopieren zu dürfen.
Ich weiß, dass dies ein weit verbreiteter Irrtum ist.  Sogar Ihr zusätzliches Argument, nur weil etwas schon im Internet veröffentlicht ist, könne es wahllos verbreitet werden. Oder damit man darüber diskutieren kann.

Dem Bund der Energieverbraucher als Forenbetreiber liegt keine Erlaubnis vor, das Werk veröffentlichen zu dürfen. Aus diesem Grund habe ich diesen in Ihren Beitrag gelöscht.

Sie können Ihre Rechtsmeinung mal testen, in dem Sie selbst eine HP in Netz veröffentlichen und dieses Songtext ungefragt auf Ihre HP setzen. Irgendwann werden Sie bestimmt Post bekommen, und da können Sie dann gern mit dem Absender diskutieren, womöglich auch vor Gericht.

Ansonsten auch nochmal bitte hier lesen: Verlinkung von Medienberichten

bowertaste:
Ich stimme dem Rechtsargument zu:

\"Dem Bund der Energieverbraucher als Forenbetreiber liegt keine Erlaubnis vor, das Werk veröffentlichen zu dürfen.\"

Zu der angeblich irrtümlichen Verlinkungspraxis sollte jedoch nicht unerwähnt sein, dass das gesamte Internet im Prinzip urheberrechtliche Hehlerei wäre und die durch i.d.R. kostenlose Publikationen per Internetmedien geförderte Public Relations (PR) einzelner Urheber, bei konsequenter Anwendung des Urheberrecht, hinfällig wäre. Die Zitierungsnotwendigkeit ergibt sich manchmal zwangsweise aus der Zeitdivergenz des Medium Internet selbst. In diesem Sinne sei es Leonard Cohen auch noch im höheren Alter gegönnt, das man auf ihn, in einem zweifellos ungewöhnlichen Zusammenhang, aufmerksam machen wollte.

DieAdmin:
Wieso \"irrtümliche Verlinkungspraxis\".

Verlinken ist doch erlaubt. Möglichst natürlich zu einer Website, die entsprechende Erlaubnis hat, das Werk veröffentlichen zu dürfen.

Es soll auch Verfasser geben, die ihr geistiges Eigentum zur freien Verfügung stellen. Aber dann steht meist ein entsprechende Erklärung dazu.

Übrigens nur weil man etwas kostenlos lesen darf, heißt das nicht, dass es ungefragt kopiert werden kann und für denjenigen der es bereitstellt, auch kostenlos war.

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