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Autor Thema: Anerkennung \"Sockelpreis\" durch Urteil?  (Gelesen 2667 mal)

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Offline Pölator

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Anerkennung \"Sockelpreis\" durch Urteil?
« am: 29. Januar 2009, 12:24:43 »
Hallo zusammen,
wenn ein Kunde (Gas) vor Gericht mit dem Unbilligkeitseinwand unterliegt seine gekürzten \"Offenstände\" zurück zahlen muss, gilt dann der \"Sockelpreis\" als anerkannt?

Meine Frage zielt auf den Fall ab, dass z.B. das Urteil für das Jahr 2005 gilt, aber für 2006 ein neues Verfahren im Raum steht.

Schönen Tag noch,
der Pölator

Offline Black

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Anerkennung \"Sockelpreis\" durch Urteil?
« Antwort #1 am: 29. Januar 2009, 12:41:58 »
Der Sockelbetrag 2006 setzt sich ja rechnerisch zusammen aus dem \"alten\" Sockel vor 2005 und den Preisanpassungen in 2005.

Der \"alte\" Sockel wurde im Verfahren um die Preisanpassungen 2005 entweder nicht vom Kunden gerügt oder vpm Gericht bestätigt.

Die Zuschläge aus 2005, die den \"alten\" Sockel ergänzt haben sind nicht vom Kunden vertraglich anerkannt/vereinbart, aber ihre Billigkeit wurde durch das Gericht bestätigt. Insoweit könnte auch dieser teil nicht erneut angegriffen werden.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Thomas S.

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Anerkennung \"Sockelpreis\" durch Urteil?
« Antwort #2 am: 29. Januar 2009, 15:59:42 »
Selbstverständlich kann der Preis insgesamt erneut angegriffen werden. Warum denn auch nicht?

Schließlich kann in einem anderen Jahr eine ganz andere Betrachtungsweise für den Gesamtpreis herhalten, die eben zu beweisen wäre!

Denn sonst könnte der Preis ja nur noch eine Richtung kennen: nach oben, und NIE nach unten.

Und genau daran erkennt man den SCHWACHSINN mit dem sog. \"Preissockel\".

Schönen Tach noch!

Offline Black

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Anerkennung \"Sockelpreis\" durch Urteil?
« Antwort #3 am: 29. Januar 2009, 16:03:24 »
Zitat
Original von Thomas S.
Selbstverständlich kann der Preis insgesamt erneut angegriffen werden. Warum denn auch nicht?

Angreifen kann man alles, aber rechtlich haltbar wäre das nicht. Seit der Preissockelentscheidung des BGH hat sich das Thema in der Praxis erledigt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Thomas S.

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Anerkennung \"Sockelpreis\" durch Urteil?
« Antwort #4 am: 29. Januar 2009, 16:10:24 »
Das heißt also für Sie, daß der Gaspreis nie niedriger werden darf - weil der BGH so entschieden hat?

Selten so gelacht...  :D

Eine solche Diskussion ist völlig überflüssig und wird bereits in Kürze vom aktuellen Geschehen am Gasmarkt eingeholt werden. Das ist die wirkliche Praxis, nicht diese einsame Entscheidung des BGH.

Offline Black

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Anerkennung \"Sockelpreis\" durch Urteil?
« Antwort #5 am: 29. Januar 2009, 16:23:02 »
Zitat
Original von Thomas S.
Eine solche Diskussion ist völlig überflüssig und wird bereits in Kürze vom aktuellen Geschehen am Gasmarkt eingeholt werden. Das ist die wirkliche Praxis, nicht diese einsame Entscheidung des BGH.

Die Preise werden wieder sinken. Aber nicht aufgrund erfolgreicher juristischer Angriffe von Kunden auf den Preissockel.  :D
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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