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LG Augsburg, Urt. v. 27.01.09 Az. 2 HK.O 1154/08 (Erdgas Schwaben) Kunden unterliegen in I. Instanz

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RR-E-ft:
Zehn mit einer \"Sammelklage\"  auf Zahlung verklagte Gaskunden der Erdgas Schwaben unterlagen erstinstanzlich vor der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Augsburg.

Pressemiteilung der Erdgas Schwaben


--- Zitat ---Am 27.01.2009 verurteilte das Landgericht die Beklagten zur Zahlung der offenen Beträge. Das Urteil ist wirksam und in einem Monat rechtskräftig.
--- Ende Zitat ---

Zwar mag sich Erdgas Schwaben wünschen, dass das Urteil in einem Monat rechtskräftig werde. Ausgemacht ist dies allerdings nicht.

Zu dem Urteil.

RR-E-ft:
Beklagte haben gegen das Urteil am 26.02.2009 fristgerecht beim OLG München Berufung eingelegt. Die Berufung ist dort unter dem Aktenzeichen U (K) 2071/09 anhängig.

Anmerkung von Benedikt Winter (EwERK Berlin)

Die Höhe der Konzessionsabgaben war ein zentraler Punkt, den die Beklagten geltend gemacht hatten, auf den das Landgericht Augsburg  jedoch nicht einging.

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