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Autor Thema: EGS-Kunden unterliegen vor LG Augsburg  (Gelesen 21511 mal)

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Offline tangocharly

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EGS-Kunden unterliegen vor LG Augsburg
« Antwort #30 am: 28. September 2009, 22:59:49 »
Zitat
Wie ist das eigentlich mit den Kosten für den Anwalt, den Mahnbescheid und ggf. die angefallenen Zinsen. Kommen diese zum Streitwert dazu. Dies wäre ja dann wieder zum Vorteil für mich, denn dann komme ich über die 600 €. Bis jetzt will EGS diese ja nicht.

Nein, damit kommen Sie nicht über den Jordan.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RR-E-ft

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Offline sam2810

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EGS-Kunden unterliegen vor LG Augsburg
« Antwort #32 am: 21. Januar 2010, 15:42:16 »
Es gibt eine weitere Klage, diesmal vor dem Amtsgericht Memmingen, beklagt sind 9 Parteien aus dem Unterallgäu und Ostallgäu, Streitwert 2.210,93 Euro. Wer kann einen Anwalt empfehlen?

Offline KPB

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EGS-Kunden unterliegen vor LG Augsburg
« Antwort #33 am: 22. Januar 2010, 14:45:55 »
Zum Beispiel den, der gestern in der Berufungsverhandlung vor dem OLG München (Verhandlung in Augsburg) einen sehr guten Eindruck bei mir hinterlassen hat. Siehe auch unter \"RR-E-ft\" hier in diesem Forum. Sonst gibt es auch auf den Seiten  des \"Bundes der Energieverbraucher\" nützliche Hinweise.

Gruß
K.P. Beyer

Offline RuRo

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EGS-Kunden unterliegen vor LG Augsburg
« Antwort #34 am: 22. Januar 2010, 15:30:52 »
Zitat
Original von KPB
Zum Beispiel den, der gestern in der Berufungsverhandlung vor dem OLG München (Verhandlung in Augsburg) einen sehr guten Eindruck bei mir hinterlassen hat.

Dieser Anwalt war bereits in der ersten Instanz sehr gut aufgestellt. Auch wenn es am Prozeß Unbeteiligte gibt, die das vehement bestritten haben.

Bei aller juristischer Fachkompetenz sollte nicht vergessen werden, dass der Erfolg zum Teil auch darauf gründet, dass sich die \"Augsburger Rebellen\" bei Zeiten organisiert und strukturiert haben.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RuRo

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EGS-Kunden unterliegen vor LG Augsburg
« Antwort #35 am: 27. Januar 2010, 19:32:42 »
Verbraucher der Erdgas Schwaben sollten aus dem Umstand, dass etliche Tarifangebote mit denen der Erdgas Südsachsen begriffllich gleichlautend sind, nicht zum Trugschluss kommen, es würden in Schwaben Sonderverträge vorliegen.

Siehe Tatbestand der Südsachsen-Entscheidung des LG Chemnitz:Urteil LG Chemnitz

Seite 34
... umseitig abgedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen und AVBGasV ...

Voraussetzung ist der Abschluss eines zweijährigen Liefervertrags ...
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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