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Autor Thema: ALGII : Hartz IV: Kühlschrank-Gutschein anrechnungsfrei  (Gelesen 8095 mal)

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Offline EviSell

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ALGII : Hartz IV: Kühlschrank-Gutschein anrechnungsfrei
« am: 27. Oktober 2014, 14:03:00 »
Hartz IV: Kühlschrank-Gutschein anrechnungsfrei
Abwrackprämie für alten Kühlschrank darf nicht auf Hartz IV-Regelleistung angerechnet werden

Zitat
Hartz IV-Bezieher aus Forst staunten nicht schlecht, als sie feststellen mussten, dass die Abwrackprämie für ihren alten Kühlschrank auf ihre Regelleistung angerechnet wurde.
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Auf Anfrage der Zeitung beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) in Berlin stellte sich heraus, dass die 150 Euro für die Anschaffung eines neuen Geräts nicht bedarfsmindernd als Einkommen im SGB II gelten.
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Kühlschranktausch im Rahmen des „Stromsparcheck Plus"
Im Rahmen des sogenannten „Stromsparcheck Plus" können Hartz IV-Bezieher einen Gutschein über 150 Euro erhalten, sofern ihr alter Kühlschrank mehr als zehn Jahre alt ist, fachgerecht entsorgt wird und der neue Kühlschrank mindestens 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr einspart.
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kuehlschrank-gutschein-anrechnungsfrei-90016307.php
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline Stromfraß

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Re: ALGII : Hartz IV: Kühlschrank-Gutschein anrechnungsfrei
« Antwort #1 am: 21. November 2014, 12:44:56 »
Zitat
Das ist doch schon mal nicht schlecht. Jetzt braucht man nur noch Geld für den neuen Kühlschrank

Naja, ganz ohne Geld geht es dann doch nicht. Immerhin zahlt man aber 150 Euro weniger, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

 

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