Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schwerin
Kündigung Sondervertrag --> Zurückstufung in die Grundversorgung
(1/1)
Schwerin:
Guten Tag,
die Vorgeschichte zu unserem Fall kann hier gelesen werden.
Nun ist es so, dass das EVU uns, nachdem wir gegen die Kündigung des GasSondervertrages Einspruch eingelegt haben und den \"neuen\" Sondervetrag nicht unterschrieben, in die Grundversorgung gestuft hat. Wie kann der Gasprotest jetzt weiter aufrecht gehalten werden? Wie geht es hier jetzt weiter? Muss man Einspruch einlegen? Was ist zu beachten? Ist es nicht so, dass Gasheizkunden automatisch Sondervertragskunden sind?
Weiter wurde die ehemals gemeinsame Kundennummer für Strom und Gas jetzt in zwei neue getrennte geändert. Der neuen Strom-Kundennummer liegt ein Schreiben bei, in welchem wir als Neukunden \"begrüßt\" werden, deren Vertagsbeginn am 01.01.2009 liegt, obwohl wir hier schon langjährige Sondervertragskunden sind. Ist hier etwas zu unternehmen? (Vertagsbedingungen, AGB\'s etc.)
Ein Bekannter meinte, die Trennung der KuNu\'s wäre der Anfang vom Ende....
Was ist bei künftigen Überweisungen der Abschläge zu beachten?
Grüße aus Schwerin
bjo:
hallo,
- Änderungen wiedersprechen
- kundigen RA suchen und prüfen lassen ob Kündigung der Verträge seitens
Versorger überhaupt rechts sind.
- Musterschreiben ab sofort immer doppelte Ausfertigung 1xGas, 1xStrom
- Zahlungen immer unter Angabe Verwendungszweck und Kundennummer
- Besörden infomieren !
Schwerin:
Danke für die schnelle Antwort.
Mit Behörden ist das Landeskartellamt gemeint? Das Bundeskartelamt hatte ich schon mal angeschrieben. In der schnellen Reaktion stand, dass das EVU nur regional tätig sei und man deshalb nicht zuständig sei. Das Landeskartellamt hat sich bis jetzt noch nicht auf mein Schreiben gemeldet.
Was ich vergessen hatte zu schreiben,war, dass das EVU mit den letzten Schreiben eine Endabrechnung der Gas-Sondervetrages schickte, natürlich mit überhöhten Preisen und einem Punkt \"sonstige Forderungen\", welcher nicht weiter erläutert wurde. Hier gehe ich davon aus, dass sich um die gekürzten Beträge handeln muss.
Muss ich, und wenn ja, wie, auf diese Endabrechnung reagieren? Welche KuNu nehme ich jetzt für die aktuellen Abschläge?
Grüße aus Schwerin
bjo:
um keine Fehler zu machen RA fragen!
Schwerin:
@all
Wer ist noch betroffen? Bitte melden!
LG SN
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln