Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise  (Gelesen 13693 mal)

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Offline jbxc

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« am: 23. Juni 2005, 18:22:47 »
Zum 1. Juli erhöht erhöht erdgas südsachsen die Gaspreise um 0,56 cent je KWh, das ist eine Preissteigerung von über 14%. Diese hatten erst zum 1. Oktober erhöht.
Bis jetzt habe ich noch nicht das Musterschreiben gegen die Unbilligkeit abgeschickt, doch nun ist Schluss.
Gibt es hier im Forum jemand aus der Gegend Stollberg, Lichtenstein, Chemnitz, der ebenfalls gegen die Preiserhöhung der erdgas südsachsen gmbh widerspruch eingelegt hat? eventuell könnte man ja Erfahrungen austauschen.

Offline RR-E-ft

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #1 am: 23. Juni 2005, 19:27:06 »
@jbxc

Wortwahl überprüfen.

Da sind einfach Geschäftsleute am werke die denken, sie hätten eine Lizenz zum Gelddrucken, indem sie beim Kunden schnell mal nachfragen, ob er noch einen Euro übrig hat.


Legen Sie rückwirkend Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen ein.

Rügen Sie auch die alten Preise vor den Preiserhöhungen als unbillig im Sinne von § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und zahlen Sie allenfalls nur die Beträge, die sich bei Zugrundelegung der alten Preise ergeben unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und der Rückforderung.

Sachsen sind doch pfiffig.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline henry1926

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #2 am: 25. Juni 2005, 10:46:33 »
Hallo @jbxc,
ich habe schon den Einwand der Unbilligkeit bei der Erdgas Südsachsen getätigt.
Kontaktaufnahme unter ....
Gruß henry1926



[Edit DieAdmin: Veröffentlichte Telefonnummer entfernt]
« Letzte Änderung: 29. Januar 2020, 10:15:15 von DieAdmin »

Offline RR-E-ft

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #3 am: 25. Juni 2005, 14:54:08 »
@jbxc
@henry 1926


Fragen Sie mal nach, was bei Ihrem Versorger los ist, dass der die Preiserhöhungen mit gestiegenen Rohölpreisen begründet:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=10296&g=gas

Eigentlich sind die Erdgaspreise zwischen Ferngasgesellschaften und Regionlaversorgern - wenn überhaupt - an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl (HEL), zumeist an die Preisentwicklung auf der sog. \"Rheinschiene\" gekoppelt.

Diese Preise sind in EUR ausgewiesen.

Die internationalen Heizölnotierungen für Rohöl (welcher Markt - Rotterdamm?, welche Sorte, welche Qualität - Brent?) kann also per se nicht maßgeblich sein. Diese entwickeln sich anders.

Der Umrechnungsfaktor zwischen US- Dollar und EUR sowie Währungsschwankunegn wirken sich aus.

Deshalb bedarf es mal einer genauen Nachfrage.


Aber auch Herr Dr. Pluge vom BGW konnte auf Anfrage am 21.01.2005 in Paderborn vor laufenden Fernsehkameras nicht erklären, wie eigentlich die Preisentwicklung für leichtes Heizöl auf der Rheinschiene mit der Preisentwicklung der Erdgasimportpreise zusammenhängen soll:

Es gäbe da verschiedene Faktoren.


Welche Faktoren und über welche Formel miteinander verbunden?

Sie können Ihren Versorger auch sachlich- kritisch selbst bewerten:

http://www.verivox.de/Home/Recommender/Recommender_Input.asp?page_ID=7&carrier_ID=1973



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline fsgj6

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #4 am: 25. Juni 2005, 22:01:02 »
Ich hatte mit dem Musterbrief der VZ Hamburg Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung vom 01.10.04 eingelegt. Nach einem Gespräch mit Erdgas Südsachsen bezahlte ich wieder meine alten Raten. Bei der jetzt erhaltenen Jahresabrechnung wurde aber der erhöhte Preis berechnet. Aufgrund gesunkenen Verbrauchs kames zwar zu keiner Nachforderung,
aber wegen der neuerlichen Preiserhöhung zum 01.07.05  wurden meine Raten um 56€ erhöht. Ich werde meine zuviel gezahlten Beträge zurückfordern, auch der neuen Preiserhöhung widersprechen und meine Raten dementsprechend kürzen.
Für ein Paar Tips, wie man dies der Erdgas Südsachsen am besten begreiflich machen kann wäre ich sehr dankbar.
Ich würde mich freuen wenn ich Kontakt zu weiteren Zahlungsverweigerern aus dem Raum Chemnitz,
Mittlerer Erzgebirgskreis bekäme, vielleicht könnte man dann Erfahrungen zur weiteren Vorgehensweise austauschen
Grüße aus Gornau
Frank

Offline Cremer

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #5 am: 25. Juni 2005, 22:05:22 »
hallo fsgj6

erneut gemäß Musterbrief Wiederspruch einlegen und schreiben, dass die Abschläge gekürzt werden. Erst dann kürzen !!

Abbuchung zurücknehmen und per Dauerauftrag überweisen.

Schreiben, dass die beiden bereits abgebuchten zu hohen  Abschläge mit der nächsten Zahlung verrechnet werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline jbxc

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #6 am: 26. Juni 2005, 10:21:35 »
Hallo zusammen,

am 30.06. von 17:00 - 18:00 Uhr findet eine Infoveranstaltung der Verbraucherzentrale Sachsen in Chemnitz statt (im Vortragsraum des Beratungszentrums Chemnitz Zschopauer Strasse 107) .Dort wird über die lage auf dem Gasmarkt berichtet und diskutiert welche Möglichkeiten die Verbraucher haben sich gegen die Preiserhöhung zu wehren. Ich bin auf alle Fälle dabei.

http://www.vzs.de/UNIQ111977366129521/link196182A.html

Gruß jbxc

Offline Zasche

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #7 am: 26. Juni 2005, 11:03:11 »
Ich habe am 24. Nov 2004 mit Musterbrief des Forums Energienetz
Widerspruch eingelegt, die Einzugsgenehmigung widerrufen,die Rechnung
bis auf eine Erhöhung von 2% gekürzt.Das angesetzte Gespräch wurde
wegen der Überprüfung durch Kartellbehörde im beidseitigem Einver-
nehmen bis zum Prüfungsbescheid ausgesetzt.D.h. seit Nov.2004
bezahle ich ohne Probleme die gekürzte Rechnung.Die Prüfung durch die
Kartellbehörde gegen zwei nicht genannte marktbeherrschend Unter-
nehmen läuft noch - ich vermute auch gegen Erdgas Südsachsen.
Nun bin ich mir nicht ganz sicher ,wie ich weiter verfahre.Widerspruch
einlegen ,ja,aber wieder mit einer angemessenen Preiserhöhung oder
generell ablehnen?
Hat ein Teilnehmer einen Vorschlag oder schon Erfahrung?

mfg Zasche

Offline jbxc

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #8 am: 26. Juni 2005, 12:30:36 »
hallo alle im Forum,

wenn ich gegen die Preiserhöhung widerspreche, soll ich dem Versorger die Einzugsermächtigung entziehen und selbst überweisen oder die Einzugsermächtigung bestehen lassen und auffordern nur die alten Abschlagsbeträge einzubeziehen ?

In dem Musterschreiben heist es \"Hiermit beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nur zum Einzug von Entgelten und Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen ...\". Auf den Internetseiten von energienetz.de habe ich jedoch gelesen, man soll die EZV entziehen. Was ist der richtige Weg. bzw. Was ist wenn der Versorger dann trotzdem die neuen  höhern Abschläge abbucht.

mfg jbxc

Offline Graf Koks

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #9 am: 26. Juni 2005, 14:28:21 »
@jbxc:

Es kommt nicht entscheidend auf die Einzugsermächtigung an, sondern dass Sie eine eindeutige Tilgungsbestimmung i.S.d. § 366 Abs. 1 BGB  abgeben, damit Ihr Versorger nicht (huppsala) die auf den Erhöhungsbetrag entfallenden Beträge einzieht und Sie auf eine Rückforderung verweist.

Haben Sie die Tilgungsbestimmung abgegeben, ist sie verbindlich und sie können konsequent auf der Linie bleiben, dass nach dem \"alten\" Preis keine Zahlungsrückstände vorliegen und damit insgesamt kein Zahlungsverzug. Handelt der Versorger der Bestimmung zuwider, so entziehen Sie die Einzugsermächtigung und richten Sie einen Dauerauftrag ein. Der Korrektheit wegen muss angemerkt werden, dass irrtümliche Einziehungen oder Nichtbeachtung von Beschränkungen nicht unbedingt Absicht sein müssen; die EVU\'s sind mit den massenhaften Protesten evtl. überfordert.

Ich halte eine gesunde Vorsicht bei Einziehungsermächtigungen für durchaus richtig.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline jbxc

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #10 am: 26. Juni 2005, 16:42:13 »
Hallo,

Danke für die Antworten, ich werde erstmal die EZV mit den alten Abschlägszahlungen beibehalten und sollte der Versorger dies ignorieren, dann wird per Dauerauftrag gezahlt.
Irgendwo hatte ich jedoch gelsen, dass man bei Zahlungen immer den genauen Zweck der Zahlung angeben sollte. z.B Abschlagszahlung Monat Juni.

mfg jbxc

Offline wolters

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #11 am: 27. Juni 2005, 00:16:18 »
Im Gasbezugsvertrag könnte ein Paragraph stehen, in dem die Kontodaten für eine Einzugsermächtigung abgefragt werden. Dies dürfte dann evtl. bei einer Umstellung auf Dauerauftrag ein Kündigungsgrund sein. Folge: Umstufung in Tarifvertrag oder einen anderen ungünstigen Sondervertrag.
Daher besser: Rückabwicklung der zuviel abgebuchten Beträge (bis zu 6 Wochen nach Abbuchung möglich) über die eigene Bank.

Alles Gute!
Wolters

Offline Graf Koks

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #12 am: 27. Juni 2005, 02:25:18 »
@wolters

Nach meiner Ansicht muss hier differenziert werden: Ein Kündigungsgrund dürfte wohl nur vorliegen, wenn die Einziehung im Vertrag als Zahlungsweg fest vereinbart ist. Allein die (informatorische) Angabe der Kontodaten oder die \"bei Gelegenheit\" erteilt Einziehungsvollmacht genügt hierfür nicht. Es kommt auf den Wortlaut der Verträge an.

Kollege Fricke hat hierzu schon einmal an anderer Stelle geschrieben.

Offline Cremer

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #13 am: 27. Juni 2005, 10:06:42 »
hallo jbxc

entscheidend ist, dass nach dem Musterbrief Sie dem Versorger basierend den alten Preisen diejenige Abschlaghöhe mitteilen, welche gemessen an dem alten Jahresverbrauchs und alten Preisen sich pro Monat ergibt. Auf diesen Abschlag beschränken Sie die Einzugermächtigung oder zahlen per Dauerauftrag.

Nur diese Vorgehensweise ist mit den Bestimmungen  der Versorger konform.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline fsgj6

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erdgas südsachsen erhöht schon wieder die Preise
« Antwort #14 am: 27. Juni 2005, 15:17:25 »
Vielen Dank für Ihre Tips Herr Cremer

Ich habe mal ein Widerspruchsschreiben erarbeitet und hätte gern gewusst ob man das in dieser Form an Erdgas Südsachsen schicken kann.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen mit meinem Schreiben vom 29.09.2004 mitgeteilt, dass ich die Erhöhung der Gaspreise zum 01.10.2004 für unbillig halte nach § 315 BGB und sie ablehne, bis Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch eine nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachgewiesen haben.
Dies ist Ihrerseits bis heute nicht erfolgt.
Ich wiederhole hiermit, dass ich die Erhöhung vom 01.10.2004 und auch die neuerliche Erhöhung zum 01.07.2005 nach § 315 BGB für unbillig halte, somit halte ich den von Ihnen ausgewiesenen Gesamtbetrag der Jahresrechnung vom 21.06.2005 für unbillig nach § 315 BGB.
Ich akzeptiere die Preissteigerung vom 01.10.2004 und aus den selbigen eben genannten Gründen auch die Preissteigerung vom 01.07.2005 nicht. Dies gilt ebenfalls für alle künftigen Preissteigerungen, sofern sie mir
nicht die Billigkeit der Preise nachweisen.
Ich verweise Sie in diesem Zusammenhang auf das Gaspreisurteil des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O 41/04.
Bis Sie mir die Billigkeit Ihrer Preise nachweisen oder diese durch die Rechtsprechung bestätigt wird, zahle ich für den Gasbezug weiter die  Preise vom 01.09.2004. (ggf. zzgl. eines Aufschlags von 2 Prozent). Ich behalte mir vor, auch deren Billigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen und daraus resultierende Überzahlungen zurückzufordern.
Eine entsprechende Berechnung des neuen Abschlagsbetrages liegt als Anlage bei.
Die Überweisung der neuen Abschläge erfolgt durch mich fristgerecht zu den von Ihnen genannten Terminen.
Meine an Sie erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich hiermit.
Von der 1. Abschlagszahlung werde ich den aus der jetzigen Jahresabrechnung vom 21.06.2005 resultierenden, zuviel gezahlten und noch offenen Betrag abziehen (Berechnung und Höhe des Betrages finden Sie in der Anlage).
Gemäß §§ 366 ff. BGB weise ich Sie darauf hin das der Versorger zu anderweitigen Verrechnungen nicht berechtigt ist.
Wie bekannt, ist es Ihnen auf Grund der Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Gasversorgung (§§ 30 ff AVBGasV), sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung nicht gestattet, die Versorgung mit Gas einzustellen. Ich fordere Sie daher vorsorglich auf, von Mahnungen und ggfs. Abschaltandrohungen abzusehen.
Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreiben schriftlich kurz zu bestätigen.

Grüße aus Gornau
fsgj6

 

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