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Autor Thema: Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren  (Gelesen 9655 mal)

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Offline best1

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« am: 22. Januar 2009, 16:20:33 »
Hallo und guten Tag,

vielleicht weiß jemand hier Rat. Ich habe heute, nach 2 und 3/4 Jahren Post von der EMB erhalten mit einer Forderung bzw. Schlußrechnung über 434,71 Euro. Da wir bis dato (nach Wegzug nach Süddeutschland) überhaupt nichts mehr auf unseren damaligen Widerspruch gehört hatten (Nachsendeaufträge wurden unsererseits ordnungsgemäß angemeldet), sind wir/ich davon ausgegangen, dass die EMB auf die Restforderung \"verzichtet\". Das dies ein Trugschluss ist, sehe ich heute an der Rechnung. Wie kann das sein, dass die sich auf einen Widerspruch gar nicht melden und so viel später dann wieder eine Forderung anschieben? Ist das rechtens? Dass die Forderung wohl noch nicht verjährt ist, ist mir (nach ein wenig Recherche) klar, aber wiegesagt, was ich nicht verstehe, dass die sich damals nicht weiter gerührt hatten und jetzt erst eine Forderung stellen. Eigentlich müsste die EMB heute erst einmal den Widerspruch beantworten, oder???

Danke schon jetzt für etwaige Hilfestellungen!!!!

Offline Maverick

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #1 am: 22. Januar 2009, 21:39:06 »
Hallo best1,

bei der EMB wundert mich rein gar nichts mehr. Die schicken ja auch Schreiben mit Fristen raus, die objektiv nicht einzuhalten sind... Oder pseudoobjektive Gutachten, die sie sich selbst gekauft haben...

Einerseits ist es aber normal, dass eine Firma, die denkt, noch eine Forderung zu haben, diese auch vor der Verjährung noch geltend macht. Aber warum warten die dann fast 3 Jahre??? Ich mag nicht glauben, dass sie vorher so unorganisiert waren. Vielleicht wollen Sie aber auch noch mal auf einfache Weise gutes Geld verdienen. Viele Leute zahlen ihre Rechnungen ungeprüft und widerspruchslos.

Nur: es ist auch normal, sich gegen diese Forderung zu wehren, wenn diese (z.B. wegen des Widerspruchs) nicht gerechtfertigt ist.

Welche rechtlichen Mittel man hat, wird letztendlich nur ein Anwalt beurteilen können. Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg (http://www.vzb.de) kennt die EMB glaub ich ganz gut ;). Ich würde dort mal anrufen und um Rat fragen.

Toi, toi, toi und bloß nicht unterkriegen lassen!
Viele Grüße aus Brandenburg,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline best1

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #2 am: 23. Januar 2009, 16:19:23 »
Hallo Maverick,

erst einmal vielen Dank für die Antwort/Stellungnahme. Warum sich die EMB nach dieser langen Zeit jetzt erst meldet, kann ich wiegesagt, nicht nachvollziehen. Ob die unorganisiert sind, wie Du schreibst, kann ich von hier aus nicht ermessen. Ich weiß nur, dass sie sich bis dato nicht ein einiges Mal gemeldet hatten und wir uns mit Nachsendeauftrag umgemeldet hatten. So weit, so gut, ich hoffe hier noch auf weitere Beiträge, da für mich offen bleibt, wie ich jetzt reagiere. Einem Anwalt Geld hinzutragen könnte ich tun, ich dachte aber, dass man hier in diesem Portal schnelle, durchaus fachlich fundierte Hilfe bekommt. Es geht ja nach wie vor um die Frage, ob eine Forderung, der ich widersprochen hatte und die bis dato nicht (!!!) beantwortet wurde (ich hatte die Gasrechnung Sondervertrag nach damaligem \"Muster\" gekürzt und der einseitigen Preiserhöhung widersprochen) defacto nunmehr nach so langer Zeit immer noch angemahnt werden kann. Oder soll ich einfach weiterhin die Forderung schriftlich ablehnen und Hinweis auf meinen damaligen Einspruch?

Offline corsair

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #3 am: 23. Januar 2009, 21:12:02 »
Zitat
...Nachsendeaufträge wurden unsererseits ordnungsgemäß angemeldet...

Ist damit der Nachsendeauftrag bei der \"Deutsche Post\" gemeint ?
Wie sieht es eigentlich mit anderen Postverteilern aus (\"CitiPost\", \"Pin\" o.ä.):
können / müssen die sich auch an den Nachsendeauftrag halten ?
Bezahlt hat man ja schließlich nur bei der \"Deutsche Post\" ?

Offline userD0009

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #4 am: 23. Januar 2009, 23:34:20 »
@best1

Zitat
Original von best1
[...]Einem Anwalt Geld hinzutragen könnte ich tun[...]

Das sollten Sie tun.

Bisher habe ich noch keine Person getroffen, der Wissen einfach so zu geflogen ist, und die nicht hart dafür gearbeitet hätte.

Eine \"Brieffreundschaft\" zwischen EVU und Kunde ist vlt. schön, allerdings nicht notwendig.

Wenn die Verjährungsfrist nunmal gesetzlich geregelt ist, wie sie ist, warum sollte da für Sie eine Ausnahme gelten?

Natürlich könnte eine solche Ausnahme in einem Einzelfall durchaus gegeben sein, und um das zu prüfen gibt es Menschen, die mindestens 6 Jahre in eine diesbezügliche fachliche Ausbildung investiert haben.


Grüße
belkin

Offline best1

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #5 am: 24. Januar 2009, 16:08:38 »
Hallo Corsair,

mir ist nicht bekannt, dass ich mich als Postkunde auch noch bei anderen Unternehmen melden muss, um eine postalische Erreichbarkeit zu gewährleisten. Und darum geht es hier, Entschuldigung, auch nicht!!!

Hallo belkin,

ich habe nicht behauptet, dass für mich eine Ausnahme bei der Verjährung gelten soll, bitte genau lesen!! Nochmals (zum dritten Mal): ich verstehe die Gepflogenheit der EMB nicht und erbitte dazu Rat, wie zu verhalten.
2. leider sind meine Erfahrungen bzgl. Rechtsanwaltsrat ziemlich gemischt, viel Geld, viele unterschiedliche Meinungen, z. T. fachlich mehr als fragwürdig. Aber auch darum geht es hier und jetzt nicht.

Falls man hier keinen wirklichen Rat hat, ok, dann sollte man sich besser nicht melden, dass wäre dann auch eine Auskunft!

Danke

Offline Maverick

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #6 am: 24. Januar 2009, 18:38:45 »
@best 1

die Frage von Corsair ist interessant, weil man ja nicht weiss, ob die PIN AG, über die die EMB die Post verschickt, vom Nachsendenantrag bei der Post etwas mitbekommt... Bei Wikipedia steht dazu folgendes: \"Die Deutsche Post AG und deren Konkurrenzunternehmen tauschen in der Regel Informationen über Nachsendeanträge nicht aus.\" Das würde erklären, warum es so lange gedauert hat, bis die Post der EMB angekommen ist.

Ich persönlich würde allerspätestens dann zum Anwalt, wenn ein Mahnbescheid kommt.

Viele Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Cremer

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #7 am: 24. Januar 2009, 23:23:39 »
@best 1,

ich würde da erst mal nachfragen, wie es mit dem Widerspruch steht.
Schließlich besteht dieser ja noch.

oder

besser gleich eine korrigierte Endrechnung erstellen und nur diesen Betrag leisten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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Offline corsair

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #8 am: 25. Januar 2009, 15:24:38 »
Hallo best1


Maverick hat´s kapiert, Sie leider nicht........


Zitat
....Hallo Corsair,

mir ist nicht bekannt, dass ich mich als Postkunde auch noch bei anderen Unternehmen melden muss, um eine postalische Erreichbarkeit zu gewährleisten. Und darum geht es hier, Entschuldigung, auch nicht!!!
....

Tja, seit der Liberalisierung des Postwesens ist es für die Verbraucher manchmal eben etwas kompliziert geworden.

Ich habe Ihren Eingangspost so verstanden, dass es hauptsächlich darum geht, weshalb sich EMB erst jetzt meldet.
Wollte nur ´nen kleinen Hinweis geben.
Ansonsten viel Spaß noch beim pöbeln !


P.S.
Entschuldigung angenommen.

Offline best1

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #9 am: 25. Januar 2009, 18:42:59 »
Hallo Maverick,

nein, die Frage von Corsair ist nicht (!!!) interessant, da ich als Postkunde rechtlich nicht verpflichtet bin, in ganz Deutschland bei allen etwaigen Postdienstleistern einen Auftrag zu erteilen. Dafür und genau dafür meldet man sich übrigens bei der Gemeinde/Stadt um. Dies wurde mir übrigens exakt so von der Polizei gesagt. Sobald man sich ordnungsgemäß umgemeldet hat, hat man rechtlich gesehen alles getan, was für eine etwaige Erreichbarkeit zu tun ist.

Übrigens, wieso stellt die EMB keinerlei Mahnkosten, Verzugszinsen etc. in Rechnung?? Und übrigens, unsere Anschrift war den neuen Eigentümern bekannt und andere Post hat uns erreicht in der Zwischenzeit. All das sieht mir doch schwer danach aus, dass da jemand mal tief in seiner Schublade gewühlt hat (oder einen Sau-Arbeitsplatz übernommen hat) und noch die ein oder andere \"Leiche\" ausgegraben und jetzt angeschrieben hat.

Hallo Cremer: exakt das ist es, was ich mir auch bereits überlegt habe und jetzt tun werde und das ist ein konstruktiver Vorschlag hier, DANKE!!! Denn darum geht es doch: die EMB geht bis dato überhaupt nicht auf den Widerspruch ein, stellt einfach nochmals die gekürzte Summe in Rechnung bzw. hängt die damalige Schlussrechnung mit Kopiestempel an. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich den damaligen Sondervertragsbeitrag gekürzt hatte und den gekürzten Betrag gezahlt hatte.

Ansonsten finde ich nicht, dass ich hier rumpöbele!!!

Offline Emile Bronte

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #10 am: 26. Januar 2009, 19:00:52 »
Hallo, best1,
an Deiner Stelle würde ich der Forderung unbedingt widersprechen, mit Verweis auf Deinen Widerspruch und die Verjährung. Ich fordere auch immer, dass das Mahnverfahren ruhend gestellt wird. Auf jeden Fall: nicht kleinkriegen lassen! Mahnbescheiden widersprechen! (ans Mahngericht) Sollte es zum Prozess kommen, kannst Du die Forderung noch später anerkennen (Verband der Energieverbraucher).

Aber ein Restrisiko bleibt immer, entsprechend der Lage des individuellen Falles.

Offline RuRo

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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren
« Antwort #11 am: 26. Januar 2009, 19:12:06 »
@best1

Ein weiterer Trugschluss ist, dass der Versorger aufgrund Unbilligkeitseinwands irgendetwas anderes zu tun hätte, als den Anspruch auf eine strittige Forderung gerichtlich geltend zu machen.

Sie haben sich doch schon alle Fragen selbst beantwortet. Verjährung greift nach Ihrer eigenen Prüfung nicht, was erwarten Sie noch!?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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