Hallo,
leider bleibt mir die Antwort noch unverständlich.
Zur Ausgangslage: Die Anlage wurde so erstellt, daß den besonderen Meßfühleranforderungen der Stadtwerke in den ersten beiden Eichperioden entsprochen werden konnte.
Jetzt, zum erneuten Ablauf der Eichzeit, wurde ein Wärmemengenzähler mit geändertem Meßfühler durch die Stadtwerke eingebaut.
Wer muss die Kosten für den neuen Adapter zahlen - Stadtwerke oder Anlageneigentümer?
Übrigens: Preis für Abrechung und Zähler pro Jahr: 85,12 Euro für einen normalen Wärmemengenzähler und die Jahresrechnung.
Danke cb